Möblierung bei Untermietvertrag

21. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schnin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möblierung bei Untermietvertrag

Hallo zusammen, ich habe als Hauptmieterin meine Wohnung untervermietet. Die Untermieterin hat dringend eine Bleibe gesucht, sodass ich meine persönlichen Dinge alle ausgeräumt habe, aber meine Möbel in der Wohnung belassen, damit die Untermieterin schnell und unkompliziert einziehen kann (innerhalb von 48 Std.) . Vereinbart war, dass die Möbel mitbenutzt werden dürfen, diese aber bei meinem offiziellen Auszug von mir mitgenommen werden oder abgelöst werden können. Die Möblierung beinhaltet eine ältere Waschmaschine, welche nun defekt ist. Die Untermieterin, die meine Haustiere beaufsichtigt bis zu meinem offiziellen Auszug (Im Mietvertrag so festgehalten) hat nun gedroht, dass sie die Haustiere "vor die Tür setzt" wenn ich die alte Waschmaschine nicht sofort (heute) abholen oder reparieren lasse. Die Waschmaschine ist uralt und würde in 9 Tagen bei meinem Auszug auf den Sperrmüll kommen. Sie hätte sich ja dann eh eine eigene kaufen müssen, oder meine ablösen. Zudem steht eine funktionierende Waschmaschine im Keller des Hauses, die für alle Bewohner des Hauses zur Verfügung steht. Bin ich verpflichtet meine eigene Waschmaschine, die sie (netterweise) mitbenutzen durfte zu ersetzen? Wie sind meine Rechte in diesem Fall? Kann ich den Untermietvertrag eventuell auflösen, da die Betreuung der Haustiere nicht mehr gewährleistet ist, obwohl dies so im Mietvertrag vereinbart wurde?
Ich bin etwas verzweifelt grade.
Kann Jemand weiterhelfen?
Lg, Schnin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Schnin):
Kann ich den Untermietvertrag eventuell auflösen, da die Betreuung der Haustiere nicht mehr gewährleistet ist, obwohl dies so im Mietvertrag vereinbart wurde?

Eventuell, aber nicht innerhalb von ein paar Tagen.

Wobei fraglich ist, ob diese Vereinbarung überhaupt gültig wäre.



Zitat (von Schnin):
Sie hätte sich ja dann eh eine eigene kaufen müssen, oder meine ablösen.

Nö, die Waschmaschine wurde mitvermietet.



Zitat (von Schnin):
Bin ich verpflichtet meine eigene Waschmaschine, die sie (netterweise) mitbenutzen durfte zu ersetzen?

Wenn die kaputt geht, muss der Vermieter die auf seine Kosten reparieren oder ersetzen.



Aber in 9 Tagen ist man das ganz Problem ja eh los, weil dann der Mietvertrag mit der Untermieterin glücklicherweise endet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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