Möchte zwei kleine Lagerräume vermieten

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Oli1976
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Möchte zwei kleine Lagerräume vermieten

Hallo zusammen,
ich habe vor zwei kleine Lagerräume (einmal 25qm und einmal 9qm) zu vermieten. Worauf muss ich achten. Brauche ich extra eine Versicherung für das Lagergut oder kann ich da was vertraglich machen das ich aus der Hauftung bin falls z.B. die eingelagerten Gegenstände wie auch immer beschädigt werden?
Die beiden Räume befinden sich bei uns auf dem Grundstück in einem Nebengebäude.
Ich möchte nur an Privatleute vermieten und habe vor 3€ pro qm zu verlangen um damit einfach die sowieso nicht genutzten Räumlichkeiten sinnvoll zu nutzen. Ich weiß, es ist nicht viel Geld aber Kleinvieh macht eben auch Mist:)
Vielen Dank schon mal im Vorraus für Eure Hilfe und Tips.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Oli1976):
Worauf muss ich achten.


Darauf, dass Dein Mieter auch solvent ist. Ansonsten handelt es sich ja um "Gewerberaum" und nicht um Wohnraum, somit ist da rechtlich sehr viel Freiraum.

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#2
 Von 
Oli1976
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, erstmal Dank für Deine Antwort. Das bedeutet ich schreibe einfach die Konditionen in einen Vertrag und gut ist? Also z.B. das ich keinerlei Haftung für die gelagerten Güter übernehme oder wenn 3 Monatsmieten nicht bezahlt werden ich den Lagerraum leeräume und die Güter verkaufe oder entsorge?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Oli1976):
Also z.B. das ich keinerlei Haftung für die gelagerten Güter übernehme

Diese Klausel dürfte ungültig sein, da man bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durchaus haften kann.



Zitat (von Oli1976):
wenn 3 Monatsmieten nicht bezahlt werden ich den Lagerraum leeräume und die Güter verkaufe oder entsorge?

Das dürfte für zivilrechtliche und strafrechtliche Probleme sorgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Genaugenommen nicht "Gewerberaum" sondern eben "Nichtwohnraum" - Räume für die die besonderen Schutzvorschriften des BGB für Wohnraum nicht gelten.

Leider gibt es (gescheite) Mietvertragsvordrucke aber nur mit der Überschrift "Wohnraum-Mietvertrag", "Geschäftsraum-Mietvertrag" oder "Garagen-Mietvertrag". Es bleibt einem also nur sich für eines davon zu entscheiden und jeweils den Titel eben zu ersetzen durch z.B. "Mietvertrag über Nebenräume/Lagerräume".
z.B.
https://www.haus-und-grund-vertrag.de/mietvertraege.html
In den Vertragsmustern befindet sich auch ein geprüfter Haftungsausschluss

Falls sich in dem Objekt auch vermietete Wohnungen befinden, sollte man auch darauf achten, dass auf die Wohnraummieter keine Betriebskosten umgelegt werden, die durch die Lagerräume verursacht sind > ggf. sind die Lagerräume z.B. flächenmäßig bei der Kostenumlage zu berücksichtigen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Die "Mieteinnahmen" müssen doch sicherlich auch versteuert werden u. man muss seiner "Verkehrssicherungspflicht" (Schnee räumen u. ggf. streuen im Winter, Beleuchtung...) nachkommen.

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