Hallo zusammen,
ich habe vor zwei kleine Lagerräume (einmal 25qm und einmal 9qm) zu vermieten. Worauf muss ich achten. Brauche ich extra eine Versicherung für das Lagergut oder kann ich da was vertraglich machen das ich aus der Hauftung bin falls z.B. die eingelagerten Gegenstände wie auch immer beschädigt werden?
Die beiden Räume befinden sich bei uns auf dem Grundstück in einem Nebengebäude.
Ich möchte nur an Privatleute vermieten und habe vor 3€ pro qm zu verlangen um damit einfach die sowieso nicht genutzten Räumlichkeiten sinnvoll zu nutzen. Ich weiß, es ist nicht viel Geld aber Kleinvieh macht eben auch Mist:)
Vielen Dank schon mal im Vorraus für Eure Hilfe und Tips.
Möchte zwei kleine Lagerräume vermieten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatWorauf muss ich achten. :
Darauf, dass Dein Mieter auch solvent ist. Ansonsten handelt es sich ja um "Gewerberaum" und nicht um Wohnraum, somit ist da rechtlich sehr viel Freiraum.
Okay, erstmal Dank für Deine Antwort. Das bedeutet ich schreibe einfach die Konditionen in einen Vertrag und gut ist? Also z.B. das ich keinerlei Haftung für die gelagerten Güter übernehme oder wenn 3 Monatsmieten nicht bezahlt werden ich den Lagerraum leeräume und die Güter verkaufe oder entsorge?
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ZitatAlso z.B. das ich keinerlei Haftung für die gelagerten Güter übernehme :
Diese Klausel dürfte ungültig sein, da man bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durchaus haften kann.
Zitatwenn 3 Monatsmieten nicht bezahlt werden ich den Lagerraum leeräume und die Güter verkaufe oder entsorge? :
Das dürfte für zivilrechtliche und strafrechtliche Probleme sorgen.
Genaugenommen nicht "Gewerberaum" sondern eben "Nichtwohnraum" - Räume für die die besonderen Schutzvorschriften des BGB für Wohnraum nicht gelten.
Leider gibt es (gescheite) Mietvertragsvordrucke aber nur mit der Überschrift "Wohnraum-Mietvertrag", "Geschäftsraum-Mietvertrag" oder "Garagen-Mietvertrag". Es bleibt einem also nur sich für eines davon zu entscheiden und jeweils den Titel eben zu ersetzen durch z.B. "Mietvertrag über Nebenräume/Lagerräume".
z.B.
https://www.haus-und-grund-vertrag.de/mietvertraege.html
In den Vertragsmustern befindet sich auch ein geprüfter Haftungsausschluss
Falls sich in dem Objekt auch vermietete Wohnungen befinden, sollte man auch darauf achten, dass auf die Wohnraummieter keine Betriebskosten umgelegt werden, die durch die Lagerräume verursacht sind > ggf. sind die Lagerräume z.B. flächenmäßig bei der Kostenumlage zu berücksichtigen.
Die "Mieteinnahmen" müssen doch sicherlich auch versteuert werden u. man muss seiner "Verkehrssicherungspflicht" (Schnee räumen u. ggf. streuen im Winter, Beleuchtung...) nachkommen.
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