Möglichkeiten als Vermieter gegen "Störenfried"

10. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fantasy123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Möglichkeiten als Vermieter gegen "Störenfried"

Guten Tag,

ich benötige einen Rat und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.

Angenommen Vermieter X hat schon seit Jahren Probleme mit einer Mietpartei Y.
Y ist bereits mehrmals wg. Ruhestörung abgemahnt worden.
Außerdem belästigt Y die anderen Mietparteien (Auflauern im Keller und Treppenhaus, Rufmord etc.)
Zusätzlich ist vor kurzem vermutlich bei Mieter Y eine weitere Person eingezogen, ohne diese Änderung Vermieter X mitzuteilen. Vermieter X, der in der Nachbarschaft wohnt, hat lediglich bemerkt, dass ein neues Auto auf der Straße steht und Umzugskartons und Möbel in die Wohnung geräumt wurden.
Außerdem hat Vermieter X erfahren, dass Mieter Y vor kurzem ein Gewerbe (Schreibbüro) angemeldet hat, ebenfalls ohne Vermieter X dies mitzuteilen. Dabei ist im Mietvertrag geregelt, dass die Wohnung nicht gewerblich genutzt werden darf.
Vermieter X ist auch bereits aufgefallen, dass täglich 3-4 fremde Personen die Wohnung besuchen und verlassen. Dabei könnte es sich um Kundenbesuch handeln.

Vermieter X möchte endlich wieder Ruhe in das Haus bringen.
Was kann der Vermieter in diesem Fall tun? Gibt es irgendeine Möglichkeit den Mietern zu kündigen?

Vielen Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Y ist bereits mehrmals wg. Ruhestörung abgemahnt worden.

Führe ein Lärmprotokoll mit Zeugen.

quote:
Auflauern im Keller und Treppenhaus

Wie stellt sich das denn dar? Wo ist das Problem?

quote:
dass ein neues Auto auf der Straße steht und Umzugskartons und Möbel in die Wohnung geräumt wurden.
Das ist ja sehr vage. Zudem kann der Mieter für sechs bis acht Wochen, ohne den Vermieter zu benachrichtigen, Besuch aufnehmen.

quote:
Außerdem hat Vermieter X erfahren, dass Mieter Y vor kurzem ein Gewerbe (Schreibbüro) angemeldet hat, ebenfalls ohne Vermieter X dies mitzuteilen. Dabei ist im Mietvertrag geregelt, dass die Wohnung nicht gewerblich genutzt werden darf.

Selbst wenn das so ist darfst du die Ausübung eines stillen Gewerbes nicht einfach verwehren (BGH-Urteil)

Ich verstehe langsam, warum du mit deinem Mieter nicht zurechtkommst. Es geht weder dich noch deine restlichen Mieter etwas an, wen wann und wie oft Mieter Y Gäste empfängt.



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#2
 Von 
Fantasy123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Lärmprotokoll inkl. Zeugen liegt bereits vor.
Natürlich geht es niemanden etwas an, wer zu besuch kommt und wie oft solange es privater Besuch ist. Das bezweifelt X allerdings.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

hast du das Urteil gelesen?

quote:
Der Vermieter kann jedoch im Einzelfall nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu ertei-
len. Sie wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn es sich nur um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt.


Jede Familie, die ihre sozialen Kontakte regelmäßig pflegt, hat mehr "Kundenverkehr".



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120251 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>hat lediglich bemerkt, dass ein neues Auto auf der Straße steht und Umzugskartons und Möbel in die Wohnung geräumt wurden. <hr size=1 noshade>

Das ist kein Nachweis das dort ein neuer Mieter wohnt.



quote:<hr size=1 noshade>Außerdem hat Vermieter X erfahren, dass Mieter Y vor kurzem ein Gewerbe (Schreibbüro) angemeldet hat, ebenfalls ohne Vermieter X dies mitzuteilen. <hr size=1 noshade>

Muss er auch nicht, das geht den Vermieter auch nichts an.



quote:<hr size=1 noshade>Dabei ist im Mietvertrag geregelt, dass die Wohnung nicht gewerblich genutzt werden darf. <hr size=1 noshade>

Dann wäre die Klausel ungültig (BGH VIII ZR 165/08 )



quote:<hr size=1 noshade>Was kann der Vermieter in diesem Fall tun? <hr size=1 noshade>

Die Fantasy in Reality wandeln ...

Und gerichtsfeste Kündigungsgründe finden. Die vorgenannten sind es jedenfalls nicht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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