Hallo,
ich erhielt am Freitag ein Schreiben von meinem Vermieter, das über meine Terasse im EG ein Balkon für den 1 OG angebracht werden soll und sich somit meine Wohnfläche um die Balkonwohnfläche erhöht und ich 152,- Euro/pro Jahr mehr Miete zu zahlen habe. Eine Nutzung des Balkons ist mir selbst natürlich nicht möglich.
Erst durch telefonische Rückfrage habe ich erfahren, das die Bauarbeiten in 3 Wochen beginnen und auch schon alles durch eine Baubehörde genehmigt wurde. Die Wohnung ist wie ein L geschnitten, somit wäre es denn Mietern über mir und mir selber lieber, wenn der Balkon nicht direkt über meiner Terasse (man hört jedes Wort und die Wohnung wird dunkel) sondern über dem Küchenbereich von beiden Wohnungen angebracht würde.
Ich bin erst im Dezember in die Wohnung eingezogen, habe mir einen Sonnenschirm gekauft, neue Gartenmöbel usw. Durch den Balkon wird in Zukunft keine Sonne mehr in meine Wohnung fallen, da direkt gebenüber ein Haus steht. Somit sitze ich in Zukunft im Dunkeln.
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen?
Mondernisierung Balkon -> EG-Mieterhöhung?!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
und sich somit meine Wohnfläche um die Balkonwohnfläche erhöht und ich 152,- Euro/pro Jahr mehr Miete zu zahlen habe
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das ist für mich nicht nachvollziehbar, dass sich dadurch die Wohnfläche(EG) erhöht.
Früher wurden meines wissens Terrassen gar nicht auf die Wohnfläche angerechnet, es sei denn es waren sog. *gedeckte Freisitze/von 4 Seiten umschlossene Terrassen* und nach der neuen Wohnflächenverordnung gelten m.W. in der Regel 25%, höchstens jedoch 50% (§4,4 Wohnflächenverordnung) Anrechnung (je nach Wertigkeit/Ausrichtung/Verkehrsbelastung etc.).
Dennoch, wenn die Terrasse bisher nicht in der Wohnfläche war, wird sie deswegen, nur wegen dem Balkon, nicht berechnet werden können.
Insofern ist auch eine Modernisierungsmieterhöhung unbegründet !
MFG
-- Editiert von barni gröllheimer am 01.09.2008 12:38:12
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Vielen Dank für die bisherigen Rückmeldungen! Hier die Antwort auf die gestellten Fragen:
@!hoppala: Ja, durch den Balkon wird es in der Wohnung um einiges dunkler, da gegenüber ein Haus steht. (Somit steigt auch meine Stromrechnung für das Licht!)
@barnie Gröllheimer: Ja, es wird mir, als EG-Mieter 1/4, also 25% der Balkonfläche angerechnet. Auf telef. Nachfrage beim Vermieter erhielt ich die Auskunft, das dies rechtens sei, da ich ja jetzt einen überdachten Freisitz bekäme (an zwei Seiten offen). Für die bisherige Terasse (gepflastert) und den Garten zahle ich keine Miete.
@unsterblich: Der Balkon kann außschließlich von meinen Nachbarn im 1 OG durch ihre Wohnung begangen werden.
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Gehe zum Mieterverein oder einem Anwalt. Durch die "Überdachung" kann sich Deine Miete nicht erhöhen.
Ärgerlich ist es, dass Sodele erst seit Dezember dort wohnt... Der Bereich wo dieses Balkondach rüber ragt wird tatsächlich die Wohnung im EG verdunkeln, und das würde mich auch stören
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Inwiefern denn?
Wieso in der NK verteilung? Deswegen die Kaltmiete erhöhen?
M.w. muss auch vor Beginn so einer Maßnahme 3 Monate vorher informiert werden.
Dankeschön für Eure Meldungen! Ist ja echt ne spannende Sache bin den ganzen Tag schon voll durch den Wind! Habe mich schon wegen einem Mietverein erkundigt. Bin leider auch nicht rechtschutzversichert...
@Catlady: Außer das Schreiben vom Freitag mit der Mieterhöhung habe ich nichts erhalten. Wahrscheinlich wurden nur die Mieter des 1. OG benachrichtigt, die mir leider auch nichts sagten?! Hätte ich heute nicht beim Vermeiter angerufen, hätte ich gar nicht erfahren, dass in 3 Wochen der "Bagger kommt"! Telefonisch wurde mir dann auch gesagt, das ich meinen Sonnenschirm und die Holzplatten usw. von meiner Terasse zu entfernen habe...
--- editiert vom Admin
Na und? Es ist nicht zwingend erforderlich, deswegen die Miete zu erhöhen.
Wie oft wurde hier schon geschrieben, dass Mieter im Nachhinein sich beschweren, ihre Wohnungen wären unwesentlich kleiner wie im MV angegeben.... Deswegen verringert sich doch auch nicht gleich die Miete!
Maßgebend ist doch erstmal, dass Sodele einen MV hat. Änderungen, auch Mieterhöhungen, können widersprochen werden, und das würde ich in diesem Fall tun.
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--- editiert vom Admin
Ich auch.. Mieterhöhung nicht zustimmen und den VM mal schön sein Ding machen lassen.
Und Mietminderung für die Zeit wo wegen Bauarbeiten die Terasse nicht genutzt werden kann und für Baulärm etc.
--- editiert vom Admin
Die Wohnfläche wird nicht berührt, da ja keine geschlossene Loggia entsteht, lediglich ein verschattender Balkon über dem Kopf hängt.
Ferner: Wenn nur die rechtsschutzversicherten Mieter zum Anwalt laufen würden wären diese pleite. Also nur Mut, ab zum Anwalt und eine preiswerte Erstberatung machen lassen.
Habe mal gegoogelt:
1. Was ist neu ab 2004?
.......................Am 1.1.2004 tritt eine neue Wohnflächenverordnung in Kraft, welche die bisher geltenden §§ 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung ersetzt.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Terrassen werden künftig zur Wohnfläche hinzugerechnet. Während bisher so genannte "abgedeckte Freisitze" Bedeutung bei der Wohnfläche hatten, wird nunmehr ein Sichtschutz nicht mehr vorausgesetzt, und mithin ist jede Terrasse künftig bei der Berechnung der Wohnfläche anrechenbar.................
..........Es gilt folgende Übergangsregelung:
Wurde die Wohnfläche bis zum 31.12.2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung berechnet, bleibt es bei dieser Berechnung. Falls aber in diesen Fällen nach dem 31.12.2003 bauliche Änderungen an dem Wohnraum vorgenommen werden, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, ist die neue Wohnflächenverordnung anzuwenden.........(..)
Quelle:https://www.steuerrat24.de/data/frei/gesetze/wohnflaechenvo.htm
Nach dieser Quelle hätte der VM recht.
Dennoch halte ich persönlich es für nicht sinnvoll wegen ca. € 150,00 p.a. auf sein Recht zu bestehen. Ich wäre da im Sinne des Mieters kulant und würde die Wohnflächenvergrösserung nicht berechnen/die Miete deswegen erhöhen !
MFG
Aber findet nicht im Prinzip eine Verschlechterung der Terasse statt?
Im Prinzip hat der TE die Wohnung ja gemietet mit nicht überdachter Terasse, damit er Sonne dort hat.
Wenn nun der Balkon von oben die Terasse dauerhaft überschattet, könnte der TE doch dauerhaft eine Mietminderung geltend machen oder?
Da wäre ich vorsichtig, weil es sich meiner Ansicht nach nicht wirklich um einen Mangel handelt.
Auch ob es eine Verschlechterung ist kann Ansichtssache sein... Vorher brauchte man wegen der Sonne einen Schirm, und nun wäre der nicht mehr nötig. Hat alles Vor- und Nachteile.
Wenn nun der Balkon von oben die Terasse dauerhaft überschattet, könnte der TE doch dauerhaft eine Mietminderung geltend machen oder?
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Also ich finde das eine wie das andere daneben ! Weder eine Erhöhung noch eine Minderung. Ein Terrasse hat ja i.d. Regel auch eine Überdachnung/Markise auch wegen Sonnenschutz.
Letztlich sind die gnauen Gegebenheiten, Abstand zu anderen Gebäudeteilen, Süd-Ost-West-Nord Ausrichtung etc. relevant.
Darüber können wir hier nur spekulieren !
Fazit: ich würde für eine unveränderte Miete plädieren !
MFG
--- editiert vom Admin
So, habe nun nächste Woche einen Termin beim Mieterschutzbund, werde Euch berichten, was der dazu meint... (Zahl vielleicht doch lieber dort Beitragsgebühren, als die Mieterhöhung :-))
Muss mich ja mit allem etwas beeilen, da ja laut telefonischer Auskunft am Montag, die Bauarbeiten in 3 Wochen beginnen sollen (auf meinem frisch vertikutierten und gesähten Rasen - heul! Geschweige den Pflanzen usw.)
Es wäre ja auch vor der Küche "Platz" für den Balkon gewesen und wenn es da dunkel ist, wär für mich das nicht so wild.
Mir ist jetzt der Gedanke gekommen, das ich dann eben meinen Freisitz vor der Küche mache und dort einfach Steinplatten lege, hmm.. aber ob das so einfach geht?!
Schöne Grüße
Sodele
Hi,
schubse ich mal hoch für cem76, damit er die Argumentationen sieht !
MFG
Und jetzt?
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