Montagewohnungen im Mehrfamilienhaus

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
go472100-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Montagewohnungen im Mehrfamilienhaus

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage. In einem Mehrfamilienhaus in der die Wohnungen verschiedene Eigentümer haben wurde ohne wissen der Hausverwaltung und Einverständnis der anderen Eigentümer Montagewohnungen eingerichtet in denen mehrere Leute (geschätzt 10) auf ca. 50qm "wohnen". Meine Frage wäre ob sowas rechtens ist? Darf man als Mietwohnungen deklarierte Wohnungen für sowas gewerblich nutzen und das ohne Einverständnis der anderen Eigentümer die Wohnungen in dem selben Haus besitzen?

Hoffe ihr könnt mir da helfen... Danke im vorraus...

MfG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Ja, kann man.


Kommt halt darauf an, was genau die WEG, der Eigentümer und die Verwaltung miteinander vereinbart haben. Dazu Kommt noch dazu, was die regionalen Bestimmungen (Bauordnungen, Nutzungsverordnungen, etc.) zu solchen Fällen beagen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von go472100-6):
Darf man als Mietwohnungen deklarierte Wohnungen für sowas gewerblich nutzen und das ohne Einverständnis der anderen Eigentümer die Wohnungen in dem selben Haus besitzen?

Es ändert sich nichts an der Nutzung, egal ob der Mieter eine Woche dort wohnt, oder 20 Jahre. So lange der Zweck Wohnen bei behalten wird, spricht nichts dagegen.

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#3
 Von 
go472100-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja also die Hausverwaltung selber weiß bzw. wußte angeblich nichts davon. Die anderen Eigentümer sind bereits informiert aber konnten so direkt auch nicht sagen ob das legal ist.

Zur 2. Antwort:
Es geht ja eher darum das es nichtmehr als Mietwohnung genutzt wird. Sondern das ja meiner Meinung nach eher Richtung Pension oder ähnliches geht. Die Bauarbeiter wohnen eben immer für ein paar Tage dort und dann kommen wieder neue.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wuerden da 1 oder 2 Monteure wohnen, waere das wohl klaglos hinzunehmen. 10 auf 50 qm koennte man mal beim Zoll anfragen, was die davon halten.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
10 auf 50 qm koennte man mal beim Zoll anfragen, was die davon halten.

Ist denen egal, weil die nicht die mögliche Überbelegung kontrollieren.
So was macht z.B. das Ordnungsamt oder Bauamt der Gemeinde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
go472100-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also beim Ordnungsamt haben andere Mieter schon angerufen und die meinten sie können nichts machen... Natürlich ohne sich irgendetwas anzuschauen... Also Bauamt könnte man noch probieren?

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von go472100-6):
Also beim Ordnungsamt haben andere Mieter schon angerufen und die meinten sie können nichts machen...

Das stimmt ja auch in dem beschriebenen Rahmen werden die nicht tätig.
Zitat (von go472100-6):
Es geht ja eher darum das es nichtmehr als Mietwohnung genutzt wird. Sondern das ja meiner Meinung nach eher Richtung Pension oder ähnliches geht.

Pension kommt nicht in Frage, eher Fremdenzimmer, und diese sind keine Nutzungsänderung.
Zitat (von go472100-6):
Die anderen Eigentümer sind bereits informiert aber konnten so direkt auch nicht sagen ob das legal ist.

Ist man Eigentümer oder Mieter?

Zudem stellt sich die Frage, hat nicht eventuell der Eigentümer an eine Firma seine Wohnung vermietet, welche ihre MA dort unterbringt?

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#8
 Von 
go472100-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin Mieter und der Eigentümer meiner Wohnung wußte davon nichts genauso wie die Hausverwaltung. Also ich habe natürlich keine Verträge oder ähnliches gesehn aber ich sehe es als würde der Eigentümer der "Fremdenzimmer" das selber übernehmen. Aber das kann man ja schlecht sagen. Im Internet findet man ja diverse Angebote wo wo 15€ pro Person und pro Nacht verlangt werden.
Das Störende ist auch wirklich nicht das die Wohnung anders genutzt wird sondern wirklich die Masse an Personen die dort übernachten.

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#9
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Akkarin):
10 auf 50 qm koennte man mal beim Zoll anfragen, was die davon halten.

Ist denen egal, weil die nicht die mögliche Überbelegung kontrollieren.
So was macht z.B. das Ordnungsamt oder Bauamt der Gemeinde.


Natürlich ist dem Zoll das egal, aber die bringen die Monteure gerne morgens mal zur Baustelle :-)

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von go472100-6):
aber ich sehe es als würde der Eigentümer der "Fremdenzimmer" das selber übernehmen.

Nun dann ist es ein Vermieten an eine WG.
Zitat (von go472100-6):
Das Störende ist auch wirklich nicht das die Wohnung anders genutzt wird sondern wirklich die Masse an Personen die dort übernachten.

Wie kann so was störend sein, man muss sich ja in der Wohnung selbst nicht aufhalten. Eine Studenten WG hat oft 2 Mieter und zig Personen halten sich über Nacht dort auf.
Zitat (von go472100-6):
Ich bin Mieter und der Eigentümer meiner Wohnung

Als Mieter kann man da gar nichts machen.
Wenn es die WEG selbst stören würde, kann man auf der Hauptversammlung beschließen das an keine WG vermietet wird, aber das setzt eben mal eine Mehrheit der WEG voraus. Nur selbst da würde es Schlupflöcher geben, wenn dann ein Einzelmieter drin ist, welcher Untervermietet, und Untervermietung kann kein Vermieter einfach verbieten.

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#11
 Von 
go472100-6
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja die Probleme liegen eher in dem Bereich das z.B. die ganze Zeit alle Türen offen gelassen werden da es ja nicht 10 Schlüssel pro Wohnung gibt. Dann noch das Problem mit dem Mehrkosten von z.B. Müll... Ich meine 25-30 Leute machen mit sicherheit mehr Müll als die 6-10 die bei einer Normalbelegung dort wohnen würden. Das wären nur mal 2 Beispiele.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von go472100-6):
Ich meine 25-30 Leute machen mit sicherheit mehr Müll als die 6-10 die bei einer Normalbelegung dort wohnen würden.

Das müsste man nachweisen, dann wäre es ein Punkt auf der Nebenkostenabrechnung, nur wurden jetzt seit der Vermietung größere Mülltonnen benötigt, oder sind die dauernd voll?
Zitat (von go472100-6):
die ganze Zeit alle Türen offen gelassen werden da es ja nicht 10 Schlüssel pro Wohnung gibt

Was sagt denn die Hausordnung zu den Türen?
Der Eigentümer hätte auch das Recht, 100 Schlüssel zu besitzen, also müsste hier halt nachgebessert werden.

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