Müll Nachzahlung 400€!! Nebenkostenabrechnung

5. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bender0815
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Müll Nachzahlung 400€!! Nebenkostenabrechnung

Hallo,
folgendes Problem.
Im Mietvertrag steht das die Müllgebühr zu 30% nach m² und zu 70% nach Schüttungen berechnet wird.
Das wir uns damit mal auseinandergesetzt hatten ist 5-6 Jahre her.
Abrechnung ist für das Jahr 2012.
Wir haben ein Müllschleuse an den Wohnanlagen d.h. man kann diese nur mit einem Müllchip öffnen und was uns nicht bewusst war, dass jede Öffnung=eine Schüttung, egal man nun etwas hineinwirft oder auch nicht.
Es ist so das wir uns im März letzten Jahres einen Hund zugelegt haben. Da wir ja Ordnungsgemäß den Hundekot entsorgt haben und es in der gegend im Umkreis von ca. 1km keine frei zugänglichen Mülleimer gibt da ja alle eine Müllschleuse haben, wurde immer die Müllschleuse genutzt 3-4x Täglich. Steht ja leider nirgends das 1x Schüttung=1x Müllchip benutzen. Könnte ja auf dem Container stehen oder am Müllchip. Wir dachten das es nur dafür ist das niemand bei uns den Müll reinwerfen kann. Nun es dazu gekommen das 255 Schüttengen von uns verursacht worden sind. Die letzten Jahre hatten wir 60 Schüttungen. Wir haben die Einzelschüttungsnachweis angefordert, wo man auch klar Nachvollziehen kann, dass seit März 2012 wo wir den Hund gekauft hatte, die Müllchipnutzung auf 3-4 täglich angestiegen ist. Logisch jedes geschäft entsorgt. Ich finde es total ungerecht das wir jetzt dafür aufkommen sollen das wir unserer Pflicht nachgekommen sind, zumal es ja keine frei zugänglichen Mülleier gibt.
Muss ich wirklich Zahlen ?
Ich weiß das wir schlechte Karten haben, aber ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet auch frei zugängliche Mülleimer aufzustellen oder zumindest alle Mieter richtig zu informieren das jeder Müllchipnutzung direkt kosten Verursacht.

Der Vermieter besteht auf den Kosten. Wir hatten unsere Situation dargelegt und gesagt das wir nicht wussten, das jede Müllchipnutzung=Schüttung.
Ist ja auch offensichtlich das wir es nicht wussten!

Bitte um Hilfe
Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Der Vermieter besteht auf den Kosten. Wir hatten unsere Situation dargelegt und gesagt das wir nicht wussten, das jede Müllchipnutzung=Schüttung.


Damit hat der Vermieter wohl Recht, denn er kann, aber muss nicht glauben, dass das nur die Hundeködel waren.

Denn auch hier trifft der alte Satz zu, dass Unwissenheit nicht vor (Strafe) Zahlung schützt.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wenn deine Schilderung so stimmt, dann war euch ja schon nicht klar, was "Schüttungen" im Mietvertrag bedeutet.

Spätestens dann wäre es an der Zeit gewesen, sich zu informieren, was die Bedeutung ist.

Da ihr jahrelang die Abrechnung nach Schüttungen ohne Rückmeldung akzeptiert habt, muss der Vermieter ja davon ausgehen, das ihr das auch verstanden habt.

Wenn das dann auf einmal zu eurem Nachteil ausgeht, könnt ihr euch nicht auf einmal darauf berufen, das System nicht verstanden zu haben.

quote:
aber ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet auch frei zugängliche Mülleimer aufzustellen


Wieso sollte er? Außerdem kommt dann direkt euer Nachbar und beschwert sich, wieso er für euren Müll mit bezahlen soll.

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#3
 Von 
Bender0815
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Nachbarn freuen sich sicher, weil wir ja quasi einen Großteil bezahlen. Es wird auf 40 Partein aufgeteilt.

Bei dem Hund handelt es sich um einen Chihuahua, der natürlich riesige haufen macht. Ich weiß nicht ob man das nachvollziehen kann das es doch ein wenig teuer ist jedes mal für 25l Müll zu bezahlen wo es effektiv 0.02l entspricht.

Est der Mieter (e.g.) nicht verpflichtet frei zugängliche alternative zu schaffen (Papierkorb) wenn es in der ganzen Gegend nur verschlossen Systeme gibt ? Man kann ja schlecht den Hundekot in der Wohnung sammeln bis es sich mal lohnt!

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Est der Mieter (e.g.) nicht verpflichtet frei zugängliche alternative zu schaffen (Papierkorb)


Nö! Du meinst aber sicherlich Vermieter

quote:
Man kann ja schlecht den Hundekot in der Wohnung sammeln bis es sich mal lohnt!



Kein Platz für einen Windeleimer im Keller oder in der Garage?

Aber was gebt ihr dem Pinscher zu fressen? Ein normaler Hund sollte 1x am Tag fressen und genau so oft sein Geschäft verrichten.

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#5
 Von 
Bender0815
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Hündchen bekommt 3x am Tag fressen. Kleine Rassen haben einen größeren Stoffwechsel und müssen dadurch auch öfter.
Da wir umgezogen sind stellt sich das Problem nicht mehr. In dem jetzigen Ort sind überall Abfalleimer aufgestellt.

Danke für eure bisherigen Antworten.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
aber ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet auch frei zugängliche Mülleimer aufzustellen

Nein, das ist er nicht

Selbst wenn, rate mal wer die Entsorgung bezahlen würde?



quote:
oder zumindest alle Mieter richtig zu informieren das jeder Müllchipnutzung direkt kosten Verursacht.

Da dies eigentlich selbstverständlich ist, müsste man die Formulierungen der vertraglichen Vereinbarungen prüfen, ob da etwas missverständlich formuliert wurde.



quote:
Wir hatten unsere Situation dargelegt und gesagt das wir nicht wussten, das jede Müllchipnutzung=Schüttung.

Vor Gericht hättet ihr 2 Probleme: zum einen habt ihr das System jahrelang ohne Reklmation genutzt, zum anderen stellt der Richter auf den normal informierten Durchschnittsbürger ab.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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