Müll aufgerissen

21. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Al92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Müll aufgerissen

Hallo!

Gestern Abend kam ich nachhause und unten im Treppenhaus (vom Mehrfamilienhaus) war eine große Mülltüte mit Papiermüll unserer WG aufgerissen in einer Ecke. Auf dem Müll lag ein Blatt Papier mit unseren Nachnamen und dem Hinweis, den Papiermüll am Tag vor der Abholung in den Müllraum zu stellen. Das ganze war von der Hausverwaltung initiiert.
Ich habe keine konkrete Ahnung von Gesetzen, aber rein vom Gefühl her ist das doch 'öffentliche zur Schau-Stellung' oder so etwas in der Richtung. Kann mir jemand mit Paragraphen weiterhelfen, damit ich die Verwaltung so sympathisch wie möglich darauf hinweisen kann, so etwas in Zukunft diskreter zu kommunizieren?
Danke euch im Voraus und

liebe Grüße

Altug

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33 Antworten
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#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wie kam der Papiermüll denn ins Treppenhaus? Hat die Verwaltung den aus dem Müllraum rausgeholt oder hattet ihr den dort hingestellt?

Dass der Müll geöffnet wurde, fände ich jetzt erst mal nicht zu beanstanden. Das ist noch der sicherste Weg, festzustellen, vom wem der stammt. Man hätte den Sack vielleicht hinterher wieder schließen können, aber anscheinend war ja keine Gefahr, dass da was rausfliegt.

-- Editiert von quiddje am 21.05.2015 11:23

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#2
 Von 
Al92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Müll wurde aus dem dafür vorgesehenen Raum rausgenommen.

Das Öffnen finde ich auch nicht schlimm. Mich stört die Art, wie uns das mitgeteilt wurde. Erinnert mich an die 'ich kaufe bei Juden' Schilder (sorry für den Nazivergleich).

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Erinnert mich an die 'ich kaufe bei Juden' Schilder (sorry für den Nazivergleich).


Der Vergleich kann unmöglich dein Ernst sein???
Zitat:

Kann mir jemand mit Paragraphen weiterhelfen, damit ich die Verwaltung so sympathisch wie möglich darauf hinweisen kann, so etwas in Zukunft diskreter zu kommunizieren?


Es gibt nicht für den "Quersitzer" einen §, da hätte der Gesetzgeber viel zu tun. Habt Ihr eine Art Hausordnung, die das Abstellen des Mülls regelt?

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#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Habt Ihr eine Art Hausordnung, die das Abstellen des Mülls regelt?


Ja, Papiermüll am Tag vor der Abholung in den Müllraum stellen ;)

Zitat (von Al92):
Auf dem Müll lag ein Blatt Papier mit unseren Nachnamen und dem Hinweis, den Papiermüll am Tag vor der Abholung in den Müllraum zu stellen. Das ganze war von der Hausverwaltung initiiert.


Nur ganz möglicherweise wird der Raum an den anderen Tagen für anderen Müll gebraucht und der Hausmeister hat keinen Bock, die ganzen Säcke zu sortieren?

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#5
 Von 
Al92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vergleich war unnötig, Okay.

Um es zu verdeutlichen, ich sehe das alles ganz und gar ein. Bin erst vor kurzem ausgezogen und muss die Gepflogenheiten in Mehrfamilienhäusern noch lernen.
Aber die Art und Weise, wie uns das mitgeteilt wird, ist meiner Meinung nach nicht rechtskonform.

Ich habe recherchiert und bin auf ein Spezialproblem des Par. 185 StGB gestoßen: "Kundgabe (...), die geeignet ist, den Betroffenen (...) in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen" kann auch als wahre Behauptung tatbestandsmäßig sein (im Sinne einer Formalbeleidigung).


-- Editiert von Al92 am 21.05.2015 13:25

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Al92):
Ich habe recherchiert und bin auf ein Spezialproblem des Par. 185 StGB gestoßen: "Kundgabe (...), die geeignet ist, den Betroffenen (...) in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen" kann auch als wahre Behauptung tatbestandsmäßig sein (im Sinne einer Formalbeleidigung).


Für deren Verfolgung ist der Staatsanwalt bzw. die Polizei zuständig.

Und inwieweit und wodurch fühlst Du Dich in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
Erinnert mich an die 'ich kaufe bei Juden' Schilder (sorry für den Nazivergleich).

Der Vergleich war unnötig, Okay.



Er war nicht nur unnötig, sondern an Dämlichkeit kaum zu überbieten, zumal so meilenweit am Thema vorbei, dass es nicht mal derselbe Planet wäre.

Zitat:
"Kundgabe (...), die geeignet ist, den Betroffenen (...) in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen" kann auch als wahre Behauptung tatbestandsmäßig sein (im Sinne einer Formalbeleidigung).


Aha… und worin besteht die Herabwürdigung und wo siehst du eine „Behauptung" oder „Beleidigung"? Da drängt sich doch langsam die Frage nach dem Inhalt der Papiere in der Tüte auf.

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Aha… und worin besteht die Herabwürdigung und wo siehst du eine „Behauptung" oder „Beleidigung"? Da drängt sich doch langsam die Frage nach dem Inhalt der Papiere in der Tüte auf.


Daran hatte ich gar nicht gedacht. Es lohnt sich für so etwas ein Papierhäcksler und ganz wichtig: Das Papier immer erst am Tag der Abholung selbst auf die Straße stellen, damit auch niemand reinschaut.

-- Editiert von Ver am 21.05.2015 14:08

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#9
 Von 
Al92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ich fühle mich in soweit öffentlich herabgewürdigt, als dass mein Name und der meiner Mitbewohnerinnen auf einem großen Haufen Müll in der Ecke am Treppenhauseingang für jeden meiner Nachbarn ersichtlich und ohne vorheriger Kommunikation rumlag! Stellt euch einfach das selbe mit euren Nachnamen vor, ihr werdet genau so fühlen.

Der Inhalt waren überwiegend Katzenfutter- und Cornflakespackungen, keine unbezahlten Rechnungen oder Inkassobescheide, falls du das meinst.

Edit: Muss der Vermieter nicht auch gewährleisten, dass die Mieter einen separaten Raum zum verstauen des Mülls haben, bis man sie rausstellen muss? Oder ist es vorgesehen, den ganzen Müll in der Wohnung zu lagern?

-- Editiert von Al92 am 21.05.2015 14:43

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Al92):
Der Inhalt waren überwiegend Katzenfutter- und Cornflakespackungen, keine unbezahlten Rechnungen oder Inkassobescheide, falls du das meinst.


Daran kann ich nix Herabwürdigendes entdecken! Ihr habt offensichtlich eine Katze und eßt Cornflakes? Was ist das Problem?

Zitat (von Al92):
Muss der Vermieter nicht auch gewährleisten, dass die Mieter einen separaten Raum zum verstauen des Mülls haben, bis man sie rausstellen muss? Oder ist es vorgesehen, den ganzen Müll in der Wohnung zu lagern?


Also mein Altpapier stinkt nicht und wird hier üblicherweise auch alle 14 Tage abgeholt. Wenn mich das Altpapier nervt, weil es zu viel ist, fahre ich es einfach auf den Wertstoffhof.

Das ist eben das Los der Mülltrennung. Vor einigen Jahrzeiten waren darin vorallem die Studenten-WG Vorreiter.

-- Editiert von Ver am 21.05.2015 15:01

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120176 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat:
ich fühle mich in soweit öffentlich herabgewürdigt, als dass mein Name und der meiner Mitbewohnerinnen auf einem großen Haufen Müll in der Ecke am Treppenhauseingang für jeden meiner Nachbarn ersichtlich und ohne vorheriger Kommunikation rumlag!

Nun, damit kan man es j amal versuchen als Argument. In wie weit das dann fruchtet sei mal dahingestellt.



Zitat:
Muss der Vermieter nicht auch gewährleisten, dass die Mieter einen separaten Raum zum verstauen des Mülls haben, bis man sie rausstellen muss?

Nun Müll gibt es nicht mehr in den Haushalten, das sind jetzt alles Wertstoffe.
Da gibt es die hygienisch/gesundheilich bedenklichen Wertstoffe und die unbedenklichen Wertstoffe. Bezüglich der unbedenklichen Wertstoffe muss der Vermieter keinen Lagerraum zur Verfügung stellen. Das muss der Mieter geregelt bekommen.
Und für die hygienisch/gesundheitlich bedenklichen Wertstoffe muss er auch keinen Raum zur Verfügung stellen sondern nur Lagerbehältnis und Stellplatz für das Lagerbehältnis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Al92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell, danke für den kleinen Wertstoffexkurs. Das streicht zwar ein Argument von meiner Liste weg, ist aber trotzdem gut zu wissen.

@Ver, es geht mir nicht um den Inhalt des Mülls oder dergleichen. Sondern die Tatsache, wie das ganze aufbereitet und kommuniziert wurde.
Ich sag es nochmal; wie würdest du dich fühlen, wenn genau das gleiche mit dem Verweis auf Dich stattfindet?

Ich bin der Meinung, dass es dein Erscheinungsbild bei den Nachbarn stark verzerrt und diskreditiert.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16988 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat:
Aber die Art und Weise, wie uns das mitgeteilt wird, ist meiner Meinung nach nicht rechtskonform.

Wo du deinen Müll zwischenlagerst ist dein Problem, nicht das der Allgemeinheit. Auch darf man der Allgemeinheit natürlich Euer Fehlverhalten mitteilen. Ich sehe hier keinerlei Diskreditierung duch dieses Vorgehen. Ihr wurdet jetzt lediglich DEUTLICH darauf hingewiesen euch an die Hausordnung zu halten.

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#14
 Von 
Al92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso sollte es auch Problem der 'Allgemeinheit' sein, das habe ich nicht behauptet.
Und warum soll es die 'Allgemeinheit' was angehen? Unsere Nachbarn wurden nie von uns gestört.

Und schön, dass es ein deutlicher Hinweis war. Aber die Hausverwaltung hat meine Handynummer und Mailadresse. Wozu sind diese Medien da, wenn man sie nicht zur Kommunikation nutzt und stattdessen den mittelalterlichen Weg des Prangers wählt?
Ansichten können ja divers sein, aber nach wie vor finde ich es verleumderisch, unsere Namen auf einem Haufen aufgerissenen Müll zu setzen.

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#15
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

erst ist die Rede von einer Tüte mit Papiermüll. Jetzt geht es um stinkende Katzenfutterdosen...

Kann es sein, dass das Hauptproblem war, dass ihr den Müll nicht getrennt, sondern Papier- und Hausmüll in eine Tüte gestopft habt?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16988 Beiträge, 5893x hilfreich)

Willkommen im realen Leben. Im realen Leben wird man nicht nur per Handy angerufen und bekommt e-mails. Es gibt durchaus auch noch andere Wege der Kommunikation. Im Leben wird man auch nicht in Watte gepackt, sondern spürt auch mal die Konsequenzen des eigenen Handelns. Da ist gar nichts verleumderisch wenn euer Name auf eurem Haufen Müll steht.
Ganz genau, wieso sollte euer Müll ein Problem der Allgemeinheit sein. Völlig korrekt! Leider habt ihr aber genau das gemacht, ihr habt euren Müll zum Problem der Allgemeinheit gemacht indem ihr euch nicht an die Hausordnung gehalten habt.

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#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Al92):
Ich sag es nochmal; wie würdest du dich fühlen, wenn genau das gleiche mit dem Verweis auf Dich stattfindet?


@ Al, erst einmal würde ich meinen Müll nicht irgendwo hinstellen. (Zu Unzeit in den falschen Raum), sondern bringe meine Wertstoffe zur Abholung rechtzeitig an die Straße.

Außerdem ist es kein Müll, sondern wertvolle Rohstoffe (= Wertstoffe).

Zitat (von Al92):
Ansichten können ja divers sein, aber nach wie vor finde ich es verleumderisch, unsere Namen auf einem Haufen aufgerissenen Müll zu setzen.


Die hätten auch die Wertstoffe an der Stelle aufreißen können, wo einer von Euch es hingestellt hat. Alle hätten es gesehen, nur der Verursacher nicht. Vielleicht wurde es schon vorher gemacht ;) .

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Al92):
Ich bin der Meinung, dass es dein Erscheinungsbild bei den Nachbarn stark verzerrt und diskreditiert.


Fakt ist: Ihr habt den Müll zur Unzeit in den Müllraum gestellt und es zum Problem für den Hausmeister (oder wer auch immer den Müll auf die Straße stellt). Was ist daran "stark verzerrt und diskreditiert"? Verleumnerisch ist es auch nicht, weil es nicht wider besseres Wissen ist.

Zitat (von micbu):
Ganz genau, wieso sollte euer Müll ein Problem der Allgemeinheit sein. Völlig korrekt! Leider habt ihr aber genau das gemacht, ihr habt euren Müll zum Problem der Allgemeinheit gemacht indem ihr euch nicht an die Hausordnung gehalten habt.


Richtig micbu. Der Hausmeister wird über die Nebenkosten von der Allgemeinheit gezahlt. Wenn der mehr deswegen arbeiten muss, bekommt er mehr bezahlt und die Nebenkosten müssen nachgezahlt werden. Und die Nachbarn freuen sich, wenn sie Euren Verstoß gegen die Hausordnung auch noch finanziell ausbaden müssen ;) .

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Al92):
Kann mir jemand mit Paragraphen weiterhelfen, damit ich die Verwaltung so sympathisch wie möglich darauf hinweisen kann, so etwas in Zukunft diskreter zu kommunizieren?


Hallo Altug,

Das Zauberwort ist kein Paragraf, sondern "gutes Benehmen": Du könntest Dich auch höflich bei der Verwaltung (oder Hausmeister) für die unsachgemäße Entsorgung des Papiermülls entschuldigen und sie oder ihn bitten, wenn noch etwas von Euch aus Versehen gemacht wird, solle sie oder er es doch Dir persönlich mitteilen.

Du wirst auch dafür sorgen, dass der Müll dann zeitnah entfernt wird.

So würde ich es machen.....

-- Editiert von Ver am 21.05.2015 16:59

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
Al92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es sind keine Dosen, sondern Papppackungen. Die Wertstoffe wurde korrekt getrennt.

Zu den Konsequenzen meines Handelns stehe ich gerne gerade. Aber nicht in Form von Selbstjustiz eines Dritten. Der Tenor deiner Ansprache zeigt schon micbu, dass du, genau wie ich siehst, dass hier jemand seinen Unmut kundtun wollte und das ganze in der Öffentlichkeit mit unverkenntlichem Bezug auf meine Person (und die meiner Mitbewohnerinnen).

Des Weiteren musste keiner irgendwas ausbaden. Einen Hausmeister habe ich bei uns noch nie angetroffen, geschweige denn von einem gehört.

Und warum ist es das irreale Leben, wenn man jemanden über Funk oder Internet auf ein Fehlverhalten aufmerksam macht? Das Leben des 21. Jahrhunderts ist bestimmt von sowas :D

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#22
 Von 
Al92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

@Ver, ich denke, so werde ich das machen. Anzeigen wollte ich sowieso niemanden. Es ging mir nur darum mich etwas abzusichern.

Danke euch für die zahlreichen Einwände und Vorschläge.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wie ist das eigentlich mit den Eigentumsverhältnissen eines solchen Müllsackes ?
Wann gibt der Mieter sein Eigentumsrecht auf ? Dann, wenn er den Müllsack in den "Müllraum" stellt ?
Oder erst wenn er abgefahren wird ?
Wie ist es zu bewerten, wenn sie jemand fremdes aufgegebenen Eigentum ansieht ? Warum darf er dieses nicht ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Al92):
Und warum ist es das irreale Leben, wenn man jemanden über Funk oder Internet auf ein Fehlverhalten aufmerksam macht? Das Leben des 21. Jahrhunderts ist bestimmt von sowas :D


Habt Ihr in der WG eine Facebook-Seite? Vielleicht bittet Ihr die Verwaltung dort ein Bild zu posten? Wäre das Zeitgemäßer?

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Al92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab ich schon drum gebeten Ver.
Besser wäre ein Instagram Post, weil das Bild dann einen antiken Touch bekommt.

Edit: im übrigen gehört schon allein die Kommunikation über Internet zum 'normalen Leben' (BGH Urteil III ZR 98/12 )

-- Editiert von Al92 am 21.05.2015 17:23

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Al92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

@Spezi-2, das hier klingt einleuchtend find ich:

Zitat (von TomRohwer):
Mal so rein rechtlich: Müll ist nicht "herrenlos", sondern Eigentum desjenigen, der ihn produziert hat. In dem Augenblick, wo er für die Abholung durch die Müllabfuhr etc. bereitgestellt wird, geht er in das Eigentum der Müllabfuhr über.*
Mit anderen Worten: man darf sich durchaus nicht den Müll anderer Leute aneignen.
Daneben gilt die Hausordnung. Die kann regeln, wo der Müll (zwischen-)zu lagern ist. Es spricht aber nichts dagegen, wenn Hausmeister oder Mitbewohner einen Zettel an unvorschriftsmäßig abgestellten Müll (oder an Fahrräder im Treppenhaus, oder Kinderwagen, oder... oder...oder...) hängen: "Bitte nicht...!" Oder "Bitte korrekt entsorgen...!" oder ähnliches.
___________________________
*) Logisch, denn anderenfalls wäre es illegale Entsorgung, da man nicht einfach Müll herrenlos machen und irgendwo ablegen darf. Sondern verpflichtet ist, ihn ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. entsorgen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Al92):
Hab ich schon drum gebeten Ver.
Besser wäre ein Instagram Post, weil das Bild dann einen antiken Touch bekommt.

Edit: im übrigen gehört schon allein die Kommunikation über Internet zum 'normalen Leben' (BGH Urteil III ZR 98/12 )


Vorsicht: Das Internet vergiß nichts. Sollte die Hausverwaltung also Eure Verstöße gegen den Hausordnung auf Facebook posten, könnte ein zukünftiger Vermieter mal auf die Idee kommen, Deine Facebookseite anzuschauen. Na, ob Du die Wohnung dann noch bekommst?

Der erste der heimkommt von Euch sollte einfach den Müll entfernen und gut ist. Warum wollt Ihr solche Dinge noch für die Nachwelt festhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Al92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann war das wohl doch nicht so klug Haha.

Den Müll hab ich gestern Abend noch sofort entfernt, so zickig bin ich dann doch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Al92):
Dann war das wohl doch nicht so klug Haha.


Nein, wirklich nicht. Das ist nämlich wirklich ein Pranger und noch nicht einmal zeitlich begrenzt.

Zitat (von Al92):
Den Müll hab ich gestern Abend noch sofort entfernt, so zickig bin ich dann doch nicht.


Hat weniger etwas mit zickig zu tun.... Je eher, je besser und es sehen weniger Leute.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
wo er für die Abholung durch die Müllabfuhr etc. bereitgestellt wird, geht er in das Eigentum der Müllabfuhr über.*
Mit anderen Worten: man darf sich durchaus nicht den Müll anderer Leute aneignen.


Leuchtet mir nicht ein.
Wenn er bereits vor die Tür gestellt wäre oder die Müllabfuhr ihn aus dem "Müllraum" holen würde, dann ja.
Wenn man die Rechtsprechung des BGH zur Umlage der Kosten für Sperrmüll usw. der niemanden zuzuordnen ist ansieht, passt das auch nicht.
Die Müllabfuhr muss den Müll nicht aus den Häusern holen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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