Hallo,
wir haben folgendes Problem: ein Nachbar lagert ständig seinen Müll im Kellergang anstatt ihn ordungsgemäß in die Tonnen zu entsorgen, bzw. in den gelben Säcken (überwiegend Hundefutter- dosen), die auch nicht regelmäßig zur Abholung bereitgestellt werden. Somit ist der Kellergang ohne Atemschutzmaske nicht mehr zu betreten (also garnicht, weil keine Maske vorhanden ist und wir Brechanfälle vermeiden möchten), denn es stinkt einfach atemberaubend ekelhaft. Der Geruch verbreitet sich auch in abgeschwächter Form im Treppenhaus (es gibt eine meist geschlossene Zwischentür). Wir können unseren Keller deshalb eigentlich garnicht mehr betreten.
Der Hausverwalter ist schon seit über 6 Monaten informiert und hat den betreffenden Mieter schon einmal schriftlich aufgefordert, seinen Müll umgehend zu beseitigen unter Androhung des Ordungsamtes. Daraufhin wurde der Müll einmalig entsorgt, allerdings ist das nun auch schon wieder 3 Monate her und alles ist beim alten. der Hausverwalter kümmert sich auch nicht mehr darum. Was können wir unternehmen? Ordungsamt? Gesundheitsamt? Mietkürzung? Wozu ist die Hausverwaltung verpflichtet?
Danke
Müll wird im Keller gelagert
Fragen zur Miete?
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Hallo!
Vom juristischen Standpunkt her, ist die Lösung die folgende:
Insbes. Gesundheitsgefährdung, aber auch Geruchsbelästigung stellen einen Mietmangel i.S.v. § 536 BGB
dar. Da dieser offenbar auch erheblich ist, seid Ihr gleichwohl zur Minderung - ab Zeitpunkt der Meldung dieses bei dem Vermieter - berechtigt. Des Weiteren habt Ihr zudem das Recht auf Zurückbehaltung
nach § 320 BGB
- in Höhe des 3-5 fachen der Minderungsquote (ist jedoch nach Behebung des Mangels wieder zurückzuzahlen); dies ist in der Praxis das beste Druckmittel gegen den Vermieter.
Gem. § 535 BGB
ist der Vermieter nämlich verpflichtet den Mangel (Gesundheitsgefährdung, Geruchsbelästigung) abzustellen. Er muss den "störenden" Mieter abmahnen, und bei Nichterfolg auch kündigen.
Vernachlässigt Euer Vermieter nun seine Vertragspflicht könnt Ihr ihn auf die Mängelbeseitigung verklagen - vorher am besten schriftliche Frist zur Abhilfe Seinerseits setzen (ca. 4 Wochen).
Ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte.
Beste Grüße
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