Müllgebühren aus dem Jahr 2009

19. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
elko08
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)
Müllgebühren aus dem Jahr 2009

Hallo
Der Vermieter schickte dem Mieter kürzlich
eine Rechnung über Müllgebühren aus 2011 .
zusätzlich aber noch Müllgebühren aus dem Jahr 2009.

Darf der Vermieter noch nachträglich Müllgebühren
aus dem Jahr 2009 verlangen ???

Ich halte dies für eine Schlamperei und unzulässig !?
Mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
Darf der Vermieter noch nachträglich Müllgebühren
aus dem Jahr 2009 verlangen ???

Wenn sie von ihm auch erst nachträglich verlangt wurden ...



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
elko08
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)


Dann müsste ja die Stadt der Schlamperladen
sein !
Der erst nachträglich Müllrechnungen stellt !

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 366x hilfreich)

quote:
Dann müsste ja die Stadt der Schlamperladen
sein !
Was ja durchaus nichts ungewöhnliches wäre, wobei die Entsorgungsunternehmen vielerorts nicht mehr in öffentlicher Hand sind!
Geht denn aus der nun aus der Abrechnung hervor wann der VM Kenntnis von den zusätzlichen Müllgebühren erlangt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
elko08
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 24x hilfreich)

"Geht denn aus der nun aus der Abrechnung hervor wann der VM Kenntnis von den zusätzlichen Müllgebühren erlangt? "

Nein es geht nicht hervor !
Ich frage mal bei der Stadt noch ob das sein kann ?
2009 jetzt haben wir 2011 ?

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