Hallo
Der Vermieter schickte dem Mieter kürzlich
eine Rechnung über Müllgebühren aus 2011 .
zusätzlich aber noch Müllgebühren aus dem Jahr 2009.
Darf der Vermieter noch nachträglich Müllgebühren
aus dem Jahr 2009 verlangen ???
Ich halte dies für eine Schlamperei und unzulässig !?
Mfg
-----------------
" "
Müllgebühren aus dem Jahr 2009
19. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 19. März 2011 | 20:46
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 24x hilfreich)
Müllgebühren aus dem Jahr 2009
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. März 2011 | 21:12
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 452x hilfreich)
quote:
Darf der Vermieter noch nachträglich Müllgebühren
aus dem Jahr 2009 verlangen ???
Wenn sie von ihm auch erst nachträglich verlangt wurden ...
-----------------
""
#2
Antwort vom 20. März 2011 | 11:37
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 24x hilfreich)
Dann müsste ja die Stadt der Schlamperladen
sein !
Der erst nachträglich Müllrechnungen stellt !
-----------------
" "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. März 2011 | 12:16
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 366x hilfreich)
quote:Was ja durchaus nichts ungewöhnliches wäre, wobei die Entsorgungsunternehmen vielerorts nicht mehr in öffentlicher Hand sind!
Dann müsste ja die Stadt der Schlamperladen
sein !
Geht denn aus der nun aus der Abrechnung hervor wann der VM Kenntnis von den zusätzlichen Müllgebühren erlangt?
#4
Antwort vom 20. März 2011 | 19:25
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 24x hilfreich)
"Geht denn aus der nun aus der Abrechnung hervor wann der VM Kenntnis von den zusätzlichen Müllgebühren erlangt? "
Nein es geht nicht hervor !
Ich frage mal bei der Stadt noch ob das sein kann ?
2009 jetzt haben wir 2011 ?
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
276.360
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
25 Antworten
-
3 Antworten
-
23 Antworten
-
18 Antworten
-
27 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten