Hallo,
ich brauche mal wieder eure Hilfe. Es geht um folgendes:
Ein Bekannter wohnt in einem Mehrfamilienhaus ( 6 Wohnungen mit 18 Personen). Im Jahr 2007 waren alle Wohnungen belegt mit 18 Person. Der Vermieter hat die Müllkosten wie im Mietvertrag nach Personen umgelegt.
Nun im Jahr 2008 war eine Wohnung leer (im ganzen Jahr) Nun hat der Vermieter
wieder nach Personen umgelegt diesemal nach 15 Personen. Ist das korrekt?
Ich bin der Auffassung dass das nicht korrekt ist, da ich ja jetzt mehr für den Müll bezahlen muß obwohl ich nicht mehr Müll verursacht habe.
Danke für eure Hilfe
Lisa
Müllkosten bei der Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Für den Leerstand wird eine Person angerechnet (Vermieter).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wo steht das?
Für den Leerstand wird eine Person angerechnet (Vermieter).
quote:
Ein Bekannter wohnt in einem Mehrfamilienhaus ( 6 Wohnungen mit 18 Personen). Im Jahr 2007 waren alle Wohnungen belegt mit 18 Person. Der Vermieter hat die Müllkosten wie im Mietvertrag nach Personen umgelegt.
Öhmmm...bin jetzt zwar nicht der Profi, aber seit wann können Betriebskosten auf PERSONEN umgelegt werden. Eigentlich doch nur auf Mieteinheiten (Wohnungen) oder eben nach qm.
quote:
Nun im Jahr 2008 war eine Wohnung leer (im ganzen Jahr) Nun hat der Vermieter
wieder nach Personen umgelegt diesemal nach 15 Personen. Ist das korrekt?
Wenn eine Wohnung leer war, müsste ja "normalerweise" auch weniger Müll angefallen sein..also weniger an Kosten (bei gleichbleibenden Preisen) bezahlt werden.
Allerdings finde ich das echt abstrus, dass sowas nach Personen umgelegt wird..wenn ich ne Woche Besuch habe, muß ich das dann melden, weil evtl mehr Müll anfällt?
Und wenn ich 3 Monate verreise, dann brauch ich weniger bezahlen oder wie?...lol..hört sich alles nach DDR 2.0 an....
-- Editiert am 03.03.2009 21:24
--- editiert vom Admin
sagen wir einfach mal wir haben einen betrag von 500 eur im jahr (hab keine ahnung was müllentsorgung kostet ). dieser wird durch 18 personen geteilt.
so haben wir pro person einen betrag von 27,77.
wird aber nun der betrag von 500 eur durch nur 15 personen geteilt, so muss jede person auch mehr müllgebühren zahlen.
sie wollte nur wissen ob das rechtens ist!
komisch finde ich es schon... kann ja nicht sein das man das eine jahr weniger zahlt und das andere jahr mehr.
wie ist das denn? zahlt ein vermieter die müllgebühren auch nur pro person oder wie wird das bei vermietern umgelegt?
--- editiert vom Admin
quote:Im Schnitt waren die Wohnungen also mit 3 Personen belegt. Kann aber auch mal 2 und mal 4 Personen sein, oder?
Ein Bekannter wohnt in einem Mehrfamilienhaus ( 6 Wohnungen mit 18 Personen). Im Jahr 2007 waren alle Wohnungen belegt mit 18 Person. Der Vermieter hat die Müllkosten wie im Mietvertrag nach Personen umgelegt.
quote:Wenn in der leerstehenden Wohnung zurvor 4 Personen gewohnt haben, wäre es korrekt. Denn auch bei Leerstand und Umlage nach Personen muss abgerechnet werden, als wäre die Wohnung mit mind. 1 Person belegt. Hierzu gibt es mehrfach Rechtssprechung, Urteil hab ich aber grad nicht parat.
Nun im Jahr 2008 war eine Wohnung leer (im ganzen Jahr) Nun hat der Vermieter
wieder nach Personen umgelegt diesemal nach 15 Personen. Ist das korrekt?
Falls Zuvor nur 3 Personen in der Wohnung gewohnt haben, ist die Verteilung demzufolge nicht korrekt.
quote:Das ist Deine persönliche Auffassung und durchaus nachvollziehbar, entspricht aber nicht der Rechtslage.
Ich bin der Auffassung dass das nicht korrekt ist, da ich ja jetzt mehr für den Müll bezahlen muß obwohl ich nicht mehr Müll verursacht habe.
quote:Personen oder Personenmonate sind zulässige Verteilerschlüssel (wenn auch aus meiner Sicht nicht unbedingt empfehlenswert, weil es genau obige Fragen entstehen lässt)
aber seit wann können Betriebskosten auf PERSONEN umgelegt werden.
quote:Es fällt zwar weniger Müll an, aber wenn die Kostenberechnung nach Behälterzahl geht, ändert sich an den Kosten hierdurch nichts, sie werden nur anders verteilt. Das Wiegen von Müllbehältern hat sich bislang noch nicht durchgesetzt.
Wenn eine Wohnung leer war, müsste ja "normalerweise" auch weniger Müll angefallen sein..also weniger an Kosten (bei gleichbleibenden Preisen) bezahlt werden
quote:Nein, so detailliert muss der Vermieter das nicht betrachten, Besuch und Urlaub bleiben unberücksichtigt. Aber genau das provoziert je immer Streit und Fragen, deshalb halte ich Personenzahlen als Verteilerschlüssel für ungeeignet.
Allerdings finde ich das echt abstrus, dass sowas nach Personen umgelegt wird..wenn ich ne Woche Besuch habe, muß ich das dann melden, weil evtl mehr Müll anfällt? Und wenn ich 3 Monate verreise, dann brauch ich weniger bezahlen oder wie?...
lg
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:Das ist schlichtweg Quatsch! Aus eigenem Erleben kann ich berichten, dass eine 3-Personen-Kleinfamilie mit Säugling trotz Wegwerfwindeln durchaus weniger Müll produzieren kann als der 1-Personen-Studenten-Haushalt in der Wohnung nebenan.
Aber vom Verursacherprinzip her gesehen, ist es die gerechteste Verteilung
Ausser die tatsächliche Verbrauchserfassung ist kein Verteilerschlüssel wirklich gerecht
@AliBaba: auch der Sternel ist nicht das Maß aller Dinge, ich vertrete eine andere Rechtsauffassung. letztendlich entscheidet jedoch der Richter im Einzelfall.
--- editiert vom Admin
Danke für eure Hilfe.
Ja sie haben hier im Haus 2 Mülltonen. Ja der Vermieter zahlt die Tonnen nach einem Schlüssel. Pro Tonne sagen wir einfach 500 Euro.
Bei der Nebenkostenabrechnung setzt er dann 200 Personenmonate im Jahr an
(Wird nach Personim Jahr Berechnet) und teilt dann die Müllkosten durch die Personenmonate.
Je mehr Personen im Haus leben desto billiger der Müll bei gleichen Tonnen.
Lisa
Ich wohne in einer Eigentumsanlage mit 64 Wohnungen.Wir haben dadurch mehrere große Müllbehälter. Das Volumen wurde von der Stadt so berechnet, daß jede Person 25 Ltr. verursacht. Bisher wurden die Müllgebühren jeweils nach Quadratmeter pro Wohnung berechnet.
Diese Regelung ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn die Stadt das Müllvolumen nach Personen vorschreibt, müßte auch die Berechnung nach Personen erfolgen. Ich bin im Beirat dieser Eigentumsanlage und möchte bei der nächsten Eigentümerversammlung darüber abstimmen lassen.
Es geht mir vorallem um die vielen alleinlebenden alten Leute,die für die Mehrpersonenhaushalte mit zahlen müssen.
--- editiert vom Admin
Nein. Es geht um meine eigene Wohnung, Bin Neuling im Forum und habe diese persönliche Frage mit einfliessen lassen. Hat mit dem anderen Fall nichts zu tun.
@ schiffsoma: Für eine neue Frage sollte man besser ein eigenes Thema eröffnen. Bei Eigentumswohnungen am besten sogar im entsprechenden Forum WEG.
Die Berechnung der Stadt dient nur der Abschätzung der benötigten Behälterzahl und hat mit der Berechnung der Müllgebühren nichts zu tun. Die Müllkosten richten sich wahrscheinlich nach der Anzahl der Behälter, evtl. auch nach Zahl der Leerungen.
Daher besteht m.E. kein Anspruch auf die Verwendung eines Teilerschlüssels nach Personenzahl.
Aus Erfahrung als Verwalter - und wir müssen hier und da auch noch nach Personen abrechnen - raten wir dringend von diesem Verteilerschlüssel ab. Dieser verursacht mehr Aufwand und fast immer Streit um längere Besuche oder Auslandsauffenthalte, um Tiere und Kleinkinder in der Wohnung etc. Und gerecht ist dieser Schlüssel keinesfalls - wie schon aus eigener Erfahrung berichtet kann ein 3-Personen-Haushalt mit Kleinkind (Wegwerf-Windeln!) durchaus weniger Müll verursachen als ein 1-Personen-Haushalt. Und bedenke, so manch älterer Mensch benötigt leider im hohen Alter wegen Inkontinenz ebenfalls Windel und verursacht erhebliches Müllvolumen.
lg R.M.
-- Editiert am 05.03.2009 08:40
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
28 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten