Müllkosten bei der Nebenkostenabrechnung

3. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
LisaLuft
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)
Müllkosten bei der Nebenkostenabrechnung

Hallo,

ich brauche mal wieder eure Hilfe. Es geht um folgendes:

Ein Bekannter wohnt in einem Mehrfamilienhaus ( 6 Wohnungen mit 18 Personen). Im Jahr 2007 waren alle Wohnungen belegt mit 18 Person. Der Vermieter hat die Müllkosten wie im Mietvertrag nach Personen umgelegt.

Nun im Jahr 2008 war eine Wohnung leer (im ganzen Jahr) Nun hat der Vermieter
wieder nach Personen umgelegt diesemal nach 15 Personen. Ist das korrekt?

Ich bin der Auffassung dass das nicht korrekt ist, da ich ja jetzt mehr für den Müll bezahlen muß obwohl ich nicht mehr Müll verursacht habe.

Danke für eure Hilfe
Lisa

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Für den Leerstand wird eine Person angerechnet (Vermieter).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LisaLuft
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Wo steht das?

Für den Leerstand wird eine Person angerechnet (Vermieter).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Ein Bekannter wohnt in einem Mehrfamilienhaus ( 6 Wohnungen mit 18 Personen). Im Jahr 2007 waren alle Wohnungen belegt mit 18 Person. Der Vermieter hat die Müllkosten wie im Mietvertrag nach Personen umgelegt.


Öhmmm...bin jetzt zwar nicht der Profi, aber seit wann können Betriebskosten auf PERSONEN umgelegt werden. Eigentlich doch nur auf Mieteinheiten (Wohnungen) oder eben nach qm.

quote:

Nun im Jahr 2008 war eine Wohnung leer (im ganzen Jahr) Nun hat der Vermieter
wieder nach Personen umgelegt diesemal nach 15 Personen. Ist das korrekt?


Wenn eine Wohnung leer war, müsste ja "normalerweise" auch weniger Müll angefallen sein..also weniger an Kosten (bei gleichbleibenden Preisen) bezahlt werden. ;)

Allerdings finde ich das echt abstrus, dass sowas nach Personen umgelegt wird..wenn ich ne Woche Besuch habe, muß ich das dann melden, weil evtl mehr Müll anfällt? :crazy:

Und wenn ich 3 Monate verreise, dann brauch ich weniger bezahlen oder wie?...lol..hört sich alles nach DDR 2.0 an....

-- Editiert am 03.03.2009 21:24

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

sagen wir einfach mal wir haben einen betrag von 500 eur im jahr (hab keine ahnung was müllentsorgung kostet ;) ). dieser wird durch 18 personen geteilt.
so haben wir pro person einen betrag von 27,77.
wird aber nun der betrag von 500 eur durch nur 15 personen geteilt, so muss jede person auch mehr müllgebühren zahlen.

sie wollte nur wissen ob das rechtens ist!

komisch finde ich es schon... kann ja nicht sein das man das eine jahr weniger zahlt und das andere jahr mehr.

wie ist das denn? zahlt ein vermieter die müllgebühren auch nur pro person oder wie wird das bei vermietern umgelegt?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
Ein Bekannter wohnt in einem Mehrfamilienhaus ( 6 Wohnungen mit 18 Personen). Im Jahr 2007 waren alle Wohnungen belegt mit 18 Person. Der Vermieter hat die Müllkosten wie im Mietvertrag nach Personen umgelegt.
Im Schnitt waren die Wohnungen also mit 3 Personen belegt. Kann aber auch mal 2 und mal 4 Personen sein, oder?

quote:
Nun im Jahr 2008 war eine Wohnung leer (im ganzen Jahr) Nun hat der Vermieter
wieder nach Personen umgelegt diesemal nach 15 Personen. Ist das korrekt?
Wenn in der leerstehenden Wohnung zurvor 4 Personen gewohnt haben, wäre es korrekt. Denn auch bei Leerstand und Umlage nach Personen muss abgerechnet werden, als wäre die Wohnung mit mind. 1 Person belegt. Hierzu gibt es mehrfach Rechtssprechung, Urteil hab ich aber grad nicht parat.
Falls Zuvor nur 3 Personen in der Wohnung gewohnt haben, ist die Verteilung demzufolge nicht korrekt.

quote:
Ich bin der Auffassung dass das nicht korrekt ist, da ich ja jetzt mehr für den Müll bezahlen muß obwohl ich nicht mehr Müll verursacht habe.
Das ist Deine persönliche Auffassung und durchaus nachvollziehbar, entspricht aber nicht der Rechtslage.

quote:
aber seit wann können Betriebskosten auf PERSONEN umgelegt werden.
Personen oder Personenmonate sind zulässige Verteilerschlüssel (wenn auch aus meiner Sicht nicht unbedingt empfehlenswert, weil es genau obige Fragen entstehen lässt)

quote:
Wenn eine Wohnung leer war, müsste ja "normalerweise" auch weniger Müll angefallen sein..also weniger an Kosten (bei gleichbleibenden Preisen) bezahlt werden
Es fällt zwar weniger Müll an, aber wenn die Kostenberechnung nach Behälterzahl geht, ändert sich an den Kosten hierdurch nichts, sie werden nur anders verteilt. Das Wiegen von Müllbehältern hat sich bislang noch nicht durchgesetzt.

quote:
Allerdings finde ich das echt abstrus, dass sowas nach Personen umgelegt wird..wenn ich ne Woche Besuch habe, muß ich das dann melden, weil evtl mehr Müll anfällt? Und wenn ich 3 Monate verreise, dann brauch ich weniger bezahlen oder wie?...
Nein, so detailliert muss der Vermieter das nicht betrachten, Besuch und Urlaub bleiben unberücksichtigt. Aber genau das provoziert je immer Streit und Fragen, deshalb halte ich Personenzahlen als Verteilerschlüssel für ungeeignet.

lg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
Aber vom Verursacherprinzip her gesehen, ist es die gerechteste Verteilung
Das ist schlichtweg Quatsch! Aus eigenem Erleben kann ich berichten, dass eine 3-Personen-Kleinfamilie mit Säugling trotz Wegwerfwindeln durchaus weniger Müll produzieren kann als der 1-Personen-Studenten-Haushalt in der Wohnung nebenan.

Ausser die tatsächliche Verbrauchserfassung ist kein Verteilerschlüssel wirklich gerecht

@AliBaba: auch der Sternel ist nicht das Maß aller Dinge, ich vertrete eine andere Rechtsauffassung. letztendlich entscheidet jedoch der Richter im Einzelfall.

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#12
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#13
 Von 
LisaLuft
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für eure Hilfe.

Ja sie haben hier im Haus 2 Mülltonen. Ja der Vermieter zahlt die Tonnen nach einem Schlüssel. Pro Tonne sagen wir einfach 500 Euro.

Bei der Nebenkostenabrechnung setzt er dann 200 Personenmonate im Jahr an
(Wird nach Personim Jahr Berechnet) und teilt dann die Müllkosten durch die Personenmonate.

Je mehr Personen im Haus leben desto billiger der Müll bei gleichen Tonnen.

Lisa

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#14
 Von 
schiffsoma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wohne in einer Eigentumsanlage mit 64 Wohnungen.Wir haben dadurch mehrere große Müllbehälter. Das Volumen wurde von der Stadt so berechnet, daß jede Person 25 Ltr. verursacht. Bisher wurden die Müllgebühren jeweils nach Quadratmeter pro Wohnung berechnet.

Diese Regelung ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn die Stadt das Müllvolumen nach Personen vorschreibt, müßte auch die Berechnung nach Personen erfolgen. Ich bin im Beirat dieser Eigentumsanlage und möchte bei der nächsten Eigentümerversammlung darüber abstimmen lassen.

Es geht mir vorallem um die vielen alleinlebenden alten Leute,die für die Mehrpersonenhaushalte mit zahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
schiffsoma
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein. Es geht um meine eigene Wohnung, Bin Neuling im Forum und habe diese persönliche Frage mit einfliessen lassen. Hat mit dem anderen Fall nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

@ schiffsoma: Für eine neue Frage sollte man besser ein eigenes Thema eröffnen. Bei Eigentumswohnungen am besten sogar im entsprechenden Forum WEG.

Die Berechnung der Stadt dient nur der Abschätzung der benötigten Behälterzahl und hat mit der Berechnung der Müllgebühren nichts zu tun. Die Müllkosten richten sich wahrscheinlich nach der Anzahl der Behälter, evtl. auch nach Zahl der Leerungen.

Daher besteht m.E. kein Anspruch auf die Verwendung eines Teilerschlüssels nach Personenzahl.

Aus Erfahrung als Verwalter - und wir müssen hier und da auch noch nach Personen abrechnen - raten wir dringend von diesem Verteilerschlüssel ab. Dieser verursacht mehr Aufwand und fast immer Streit um längere Besuche oder Auslandsauffenthalte, um Tiere und Kleinkinder in der Wohnung etc. Und gerecht ist dieser Schlüssel keinesfalls - wie schon aus eigener Erfahrung berichtet kann ein 3-Personen-Haushalt mit Kleinkind (Wegwerf-Windeln!) durchaus weniger Müll verursachen als ein 1-Personen-Haushalt. Und bedenke, so manch älterer Mensch benötigt leider im hohen Alter wegen Inkontinenz ebenfalls Windel und verursacht erhebliches Müllvolumen.

lg R.M.

-- Editiert am 05.03.2009 08:40

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