Mülltonnen Zuteilung mietrecht

20. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Xevar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mülltonnen Zuteilung mietrecht

Hallo,

Mein vermieter hat mir neuerdings eigene Mülltonnen zugewiesen und möchte nun das ich diese selber zur Straße bringe. Vorher waren dies Gemeinschaftsmülltonnen.

Wir sind 6 Mietparteien und haben 4 Plastik, 3 Papier, 2 restmüll und 1 Biotonne wovon ich jeweils eine nun immer selber zur Straße bringen soll. Vertraglich wurde nichts festgelegt und diese Regelung gilt nur für mich.

Darf er das einfach so? Die letzten Jahre hat er diese immer zur Straße gebracht, das wurde bei Vertrag Abschluss mündlich geregelt.
In der Nebenkosten Abrechnung ist nichts derartiges aufgeführt und ebenfalls nicht in der Hausordnung (diese ist Teil des Mietvertrags)
Es steht weder das wir Gemeinschaftsmülltonnen haben noch das jeder seine eigene hat, auch steht dort nichts wer den Müll zur Straße bringen muss.

Hat da jemand Erfahrung oder weiß ob er das einfach so kann?
Macht für mich auch wenig Sinn das er mir einfach so eigene Mülltonnen zuteilen darf.

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28 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115968 Beiträge, 39190x hilfreich)

Zitat (von Xevar):
Vertraglich wurde nichts festgelegt

Zitat (von Xevar):
das wurde bei Vertrag Abschluss mündlich geregelt.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Xevar):
das wurde bei Vertrag Abschluss mündlich geregelt.

Und beweisbar wäre das wie genau?
Der konkrete Wortlaut war welcher?



Zitat (von Xevar):
weiß ob er das einfach so kann?

Komische Frage. Das er es kann, sieht man doch daran, dass er es bereits getan hat ...



Zitat (von Xevar):
Macht für mich auch wenig Sinn das er mir einfach so eigene Mülltonnen zuteilen darf.

Der Sinn dürfte sich aus der Vorgeschichte ergeben. In den wenigsten Fällen steht der Vermieter morgens auf und fasst einen solchen Entschluss einfach so.

Der Wortlaut seiner Zuweisung / Begründung ist welcher?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3281 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Xevar):
wovon ich jeweils eine nun immer selber zur Straße bringen soll

Sollte doch möglich sein. Bisher hat es der Vermieter gemacht ohne etwas zu verlangen und nun sind eben die Mieter an der Reihe
Fällt diese kleine Aufgabe den anderen Mieter auch so schwer wie ihnen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115968 Beiträge, 39190x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Fällt diese kleine Aufgabe den anderen Mieter auch so schwer wie ihnen?

Lesen und verstehen hilft ...
Zitat (von Xevar):
diese Regelung gilt nur für mich.




Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xevar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mündliche Vereinbarungen sind also auch gültig? Oder warum "finde den Widerspruch"?


Das er es die letzten Jahre auch getan hat würde es doch beweisen? Sonst kann das nur meine Frau bestätigen, aber richtig mit Tonaufnahme beweisen natürlich nicht.
Der genaue Wortlaut war in etwa: "Die Mülltonnen stelle ich selber raus, nicht das die Mieter es sonst vergessen".


Okay ich meinte natürlich ob er das darf und ich das akzeptieren muss, ist das nicht eine vertragliche Änderung?


Wir haben uns gestritten weil ich öfters mal die Rolladen unten lasse und ihm das nicht gefällt, er möchte mir einfach auf die Füße treten bzw raus ekeln.
Es gibt keine Begründung, er hat mir einen Zettel an die Tür Geklebt wo drauf stand: Hier ihre Mülltonnen, Mieter haben die Pflicht ihren Müll selber zur Straße zu bringen"
Natürlich nur ich^^

Vielen Dank für deine Antwort und vielen Dank das du den anderen auf den Wortlaut hingewiesen hast ^^ Er konnte wohl nicht richtig lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115968 Beiträge, 39190x hilfreich)

Zitat (von Xevar):
Mündliche Vereinbarungen sind also auch gültig?

Aber sicher doch.
Jeden Tag werden in DE millionenfach mündliche Verträge geschlossen.



Zitat (von Xevar):
Das er es die letzten Jahre auch getan hat würde es doch beweisen?

Ja, konkludentes handeln kann ein Beweis sein.



Zitat (von Xevar):
ist das nicht eine vertragliche Änderung?

Durchaus ja.
Abgesehen davon kann es auch wirksame einseitige Vertragsänderungen geben.



Zitat (von Xevar):
Es gibt keine Begründung, er hat mir einen Zettel an die Tür Geklebt wo drauf stand: Hier ihre Mülltonnen, Mieter haben die Pflicht ihren Müll selber zur Straße zu bringen"

Ohne stichhaltige Begründung wäre das nichtig, insbesondere aufgrund der Vorgeschichte und des Schikaneverbots (§ 226 BGB).

Allerdings kann kann auch den Spieß umdrehen, sollte man aber nur machen wenn man keine Angst vor Eskalation hat.



Zitat (von Xevar):
Wir haben uns gestritten weil ich öfters mal die Rolladen unten lasse und ihm das nicht gefällt

Man wohnt nicht zufällig in einer größeren Stadt an der Mosel?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Xevar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank das du dir die zeit nimmst meine fragen zu klären, du hilfst mir sehr weiter. :)

Was wären denn zmb eine wirksame einseitige Vertrags änderungen? Im Bezug auf Mülltonnen.

Muss ich Widerspruch einlegen und ihn darauf hinweisen oder kann ich das nun getrost Ignorieren?

Wobei ich schon gerne ein einschreiben an ihn schicken würde wo ich auch den Punkt mit dem Schikane gesetzt erwähne und eben den Punkt mit dem Konkludentem Handeln. Nochmals auf die mündliche vertragliche Vereinbarung hinweise und ebenfalls das er die vertragliche Vereinbarung nicht einfach ändern kann.
Wäre das Ratsam?

Ich habe vergessen zu erwähnen das die Mülltonnen nun auch direkt vor meiner Haustüre stehen, unter einem meiner Fenster. Hab die schon zurück an die vorgesehenen Stellplätze zurück gestellt aber mein vermieter kommt dann Tobend raus gestürmt und sagt das ich das nicht darf.

Wir haben direkt angefangen eine neue Wohnung zu suchen, also eskalieren kann es gerne. Vielleicht macht er sich dann sogar noch strafbar. Wäre mir recht.


Nein die Mosel ist ein gutes Stück weg von hier, darf ich fragen warum? :)

Nochmal vielen Dank für Ihre Hilfe! :)

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Meine erste Frage wäre zunächst mal was denn die örtliche Gemeinde zum Thema Müllabfuhr geregelt hat.

Ich kenne dies so, daß die Gemeinde ihre Bürger verpflichtet, ein nach größe der Haushalte gestaffeltes Müllgefäß
zu nutzen. Das Müllgefäß wird von der Gemeinde bereitgestellt. Jeder Bürger ist dann verpflichtet den Müll nur über dieses Müllgefäß zu entsorgen.
Das dem Bürger auf diese Weise überlassene Müllgefaß kann der Bürger dann zu den Abholzeiten nach eigener Wahl zur Leerung an den Strassenrand abstellen.
Daß dieses Sache des jeweiligen Vermieters wäre, habe ich noch nie gehört.
Viele Eigentümer wohnen auch nicht in dem vermieteten Haus.
In größeren Wohnanlagen gibt es auch Müllcontainer in welchen die MIeter ihren eigenen Müll werfen könnten.
Da müssen die Mieter ihren Müll auch selbst entsorgen.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3281 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Xevar):
Er konnte wohl nicht richtig lesen.

Loni, ist immer noch weiblich.
ich habe das überlesen, trotzdem finde nichts dabei, dass sie die Tonne nun selber raus stellen sollen.

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#9
 Von 
Xevar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Spezi

Also so ziemlich genau das was du beschreibst habe ich hier irgendwo auch gelesen, deshalb habe ich gestern bei der Stadt angerufen, diese haben mir ausdrücklich gesagt das der Vertragspartner für die Mülltonnen zuständig ist.

Ich habe keinen Vertrag mit der Stadt, also ist mein vermieter zuständig.

Was das mit der Größe zutun hat leuchtet mir nicht ganz ein, zudem hat das nichts mit meinen Fragen zutun...^^

Richtig, der Eigentümer wohnt nicht immer im selben Haus, aber dann gibt es auch Regelungen die vertraglich vereinbart sind, dazu habe ich mir Verträge einiger Freunde angeschaut. Bei den meisten gibt es einen Hausmeister. Bei einem holt die Müllabfuhr die Tonnen selber von den Stellplätzen und bei einem ist vertraglich vereinbart das sie die Tonnen selber Rausstellen.

Wenn sich nicht der Vermieter um die Mülltonnen kümmert, wer dann? Pure Anarchie...? :D

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115968 Beiträge, 39190x hilfreich)

Zitat (von Xevar):
Was wären denn zmb eine wirksame einseitige Vertrags änderungen? Im Bezug auf Mülltonnen.

Das wäre z.B. möglich, wenn es in der Gemeinde eine entsprechende Satzung gäbe, müsste man also mal prüfen.


Zitat (von Xevar):
Nein die Mosel ist ein gutes Stück weg von hier, darf ich fragen warum?

Weil ich dort mal über das Thema mit den Rollläden ein gerichtliches Verfahren mit einem uneinsichtigen Vermieter fuhren musste und die Beschreibung so gut zu diesem passt.



Zitat (von Xevar):
mein vermieter kommt dann Tobend raus gestürmt und sagt das ich das nicht darf.

Er möge das dann bitte mal die Rechtsgrundlage dazu substantiiert erläutern.



Zitat (von Xevar):
Hier ihre Mülltonnen

Dann würde ich die auch entsprechend sichern, so das dort kein anderer mehr was einwerfen kann.
Oder man lehnt diese einseitige Änderung ab und setzt das dann auch durch.



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6282 Beiträge, 2290x hilfreich)

Zitat:
Ich habe keinen Vertrag mit der Stadt, also ist mein vermieter zuständig.


Muß man auch nicht haben, die Gemeinde kann dies einfach bestimmen, so wie z.B. die Straßenreinigung.
Die trifft dem Grundstückseigentümer. Aber die Müllabfuhr kann die Gemeinde anders regeln.
Ich sprach ja davon daß und ob die Gemeinde die Abfallentsorger verpflichten kann.
Das müßte man notfalls klären, da gibt es bestimmt Gemeinderegelungen mit einer Benutzungspflicht.

Ich kann mit weiter nicht vorstellen, daß ein Vermieter verpflichtet wäre, den Mülleimer eines Mieters zur Leerung heraus zu stellen.

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#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3281 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Xevar):
Bei den meisten gibt es einen Hausmeister

Der über die Nk abgerechnet wird, sie sparen sich enorme Kosten, weil sie keinen haben.
Zitat (von Xevar):
Wenn sich nicht der Vermieter um die Mülltonnen kümmert, wer dann?

Derjenige der seinen Müll in die Tonnen wirft. indem Fall sie.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Xevar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Loni
Immerhin weiß ich nun wie du 3000 Beiträge erreicht hast.
Ebenfalls weiß ich nun wie deine anderen 3000 Beiträge aussehen.

Spekulationen. Aber hilfreich bist du nicht... :dau:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13430 Beiträge, 4303x hilfreich)

Hallo,

ich kenne im Grunde nur zwei Szenarien (ein Drittes sei kurz am Rande erwähnt):

1. es gibt einen großen Müllbehälter für das ganze Haus (meist die 1100-Liter-Container)
2. jede Mietpartei hat ihre eigene Tonne
3. die Müllabfuhr holt die Tonnen aus dem Hof/Keller und bringt sie auch wieder zurück (keine Ahnung ob es das noch gibt, LINK )

Bei 1. muss auch irgendwie geregelt sein, wer das Ding dann vor die Tür stellt (sonst wird halt nicht geleert - mit großem Theater), oder der Stellplatz ist leicht von der Straße zu erreichen und das ist mit der Müllabfuhr abgesprochen.
Und bei 2. muss jeder Mieter selber dafür sorgen, dass die Tonnen rausgestellt und wieder reingeholt werden, ja sogar wo sie hingestellt werden (etwa im eigenen Keller).

Es kann natürlich den Service geben, dass beispielsweise ein Hausmeister, der Vermieter oder sonst wer diese Aufgabe übernimmt, aber daraus ein Gewohnheitsrecht herzuleiten dürfte imho nicht funktionieren. Und selbst wenn das vertraglich geregelt wäre könnte es geändert werden, man kann ja dann die Miete angemessen kürzen (1 Euro vielleicht).

Zitat:
Wir sind 6 Mietparteien und haben 4 Plastik, 3 Papier, 2 restmüll und 1 Biotonne wovon ich jeweils eine nun immer selber zur Straße bringen soll.
Und wie sind die zugeordnet?
Durchaus logisch fände ich, dass sich jede Partei um ein bis zwei Tonnen kümmern muss, und dabei auch die Verantwortung übernimmt (eben das sie rausgestellt werden). Aber vorschreiben kann der Vermieter das nicht so ohne weiteres, das müsste einvernehmlich sein.

Zitat:
Es steht weder das wir Gemeinschaftsmülltonnen haben noch das jeder seine eigene hat, auch steht dort nichts wer den Müll zur Straße bringen muss.
Hast du denn jetzt eine eigene? Also eine, in die nur dein Müll kommt? Und dann natürlich nicht nur eine, sondern Plastik, Papier und Restmüll (lassen wir Bio mal weg, die bekommt man alleine ja nie voll).

Zitat:
In der Nebenkosten Abrechnung ist nichts derartiges aufgeführt und ebenfalls nicht in der Hausordnung (diese ist Teil des Mietvertrags)
Dann könnte das Übliche gelten, s.o.

Zitat:
Der genaue Wortlaut war in etwa: "Die Mülltonnen stelle ich selber raus, nicht das die Mieter es sonst vergessen".
Dann vergiss es doch einfach mal. :grins:

Zitat:
Ich habe vergessen zu erwähnen das die Mülltonnen nun auch direkt vor meiner Haustüre stehen, unter einem meiner Fenster. Hab die schon zurück an die vorgesehenen Stellplätze zurück gestellt aber mein vermieter kommt dann Tobend raus gestürmt und sagt das ich das nicht darf.
Das hört sich nun wirklich nach Schikane an, das ist nicht zulässig.
Was ist denn das für ein vorgesehener Stellplatz? (nicht, dass der unter dem Fenster eines anderen ist)

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115968 Beiträge, 39190x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
aber daraus ein Gewohnheitsrecht herzuleiten dürfte imho nicht funktionieren.

Richtig, vor allem, da es gar kein Gewohnheitsrecht gibt, auch wenn das Märchen immer wieder von Diversen verbreitet wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Xevar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, vor allem, da es gar kein Gewohnheitsrecht gibt, auch wenn das Märchen immer wieder von Diversen verbreitet wird.


Aber wenn konkludentes handeln als Beweis gelten kann ist das doch irgendwie auch ein "Gewohnheitsrecht"..

Kommt mir zumindest so vor.


@Reckoner Darauf antworte ich morgen, bin tot müde. Aber auch vielen Dank an dich für die hilfreichen Antworten. :)

-- Editiert von User am 20. Juli 2023 22:09

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2035 Beiträge, 314x hilfreich)

Ist doch ganz einfach eigentlich:

TLDR:
Ohne vertragliche Verpflichtung, dass ein Mieter seine Mülltonnen rausstellen muss, ist der Mieter nicht verpflichtet die Mülltonnen rauszustellen :)

Für das Rausstellen ist der Vertragspartner des kommunalen Versorgungsbetriebs zuständig. Das ist wenn der Müll über die Betriebskosten aufgeteilt und abgerechnet wird der Eigentümer oder die Gemeinschaft der Eigentümer.

Die Eigentümer können untereinander die Modalitäten bestimmen, wie die Mülltonnen rausgestellt werden. Wenn es nur einen Eigentümer gibt, dann bestimmt der halt allein.

Die Vermieter müssen ihre Verträge so gestalten, dass sich an die von den Eigentümern gemachten Vorgaben gehalten wird. Wenn die Vermieter von den Eigentümern beauftragt wurden, die Mülltonnen rauszustellen, dann müssen das eben die Vermieter tun. Wenn zwischen Vermietern und Eigentümern Personalunion besteht, dann entfällt dieser Punkt.

Die Vermieter wiederum können die evtl. bestehende Pflicht die Mülltonnen rauszustellen im Mietvertrag auf ihre Mieter übertragen. Tun sie das nicht, müssen sie anderweitig dafür Sorge tragen,. dass die Vorgabe der Eigentümer umgesetzt wird (beispielsweise durch selbst rausstellen).

Problematisch wird das in der Regel dann, wenn die Eigentümer morgen beschließen, dass es übermorgen anders gemacht wird. Die Änderungen der Eigentümerbeschlüsse gelten nämlich nur für diese und nicht für die Mieter ganz unten. Der Vermieter muss dann zwar die Beschlüsse umsetzen, ist aber an die bestehenden Mietverträge gebunden.

-- Editiert von User am 21. Juli 2023 12:04

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13430 Beiträge, 4303x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Für das Rausstellen ist der Vertragspartner des kommunalen Versorgungsbetriebs zuständig.
Nur, dass es gar keine Pflicht gibt, die Tonnen leeren zu lassen.
Jedenfalls steht in den mir bekannten Satzungen immer nur, dass und wieviel Müllvolumen man bezahlen muss, aber eben nicht, dass man den Müll auch wirklich haben und rausstellen muss.

Zitat:
vor allem, da es gar kein Gewohnheitsrecht gibt, auch wenn das Märchen immer wieder von Diversen verbreitet wird.
Wann hörst du denn mit diesem Märchen auf?
Ich könnte dir zig Beispiele nennen, in denen es ein Gewohnheitsrecht gibt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115968 Beiträge, 39190x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich könnte dir zig Beispiele nennen, in denen es ein Gewohnheitsrecht gibt.

Dann mal los, mit Gesetz und Paragraphen wo das mit dem Gewohnheitsrecht steht ...



Zitat (von reckoner):
Jedenfalls steht in den mir bekannten Satzungen immer nur, dass und wieviel Müllvolumen man bezahlen muss, aber eben nicht, dass man den Müll auch wirklich haben und rausstellen muss.

Wenn man genauer liest, wird man feststellen, dass sich dort auch findet, wer den Müll zu welchen Bedingungen rausstellen muss ... wenn denn welcher vorhanden ist.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37499 Beiträge, 13790x hilfreich)

Hier ist doch zwischen zwei verschiedenen Problemkreisen zu unterscheiden, auch juristisch. Da ist einmal das Rechtsverhältnis Hauseigentümer/Stadt. Da ist geklärt, dass nicht die Kommune, sondern der Eigentümer dafür verantwortlich ist, die Tonnen abholbereit an den Straßenrand zu stellen. Wie der Eigentümer seinerseits das organisiert, das ist seine Angelegenheit, geht die Kommune nichts an und interessiert sie auch nicht.

So, nun zum zweiten Problemkreis: kann der Vermieter seine bisherige Leistung, nämlich dafür zu sorgen, dass die Tonnen an den Straßenrand kommen, einfach einstellen? Wenn wir es hier mit einer Gefälligkeit zu tun haben, kann er das auch tun. Dann gibt es keine vertragliche Regelung. Wenn wir eine vertragliche Regelung haben, kann er die auch kündigen, förmlich. Mit anderen Worten, was immer dort beim Einzug geregelt wurde, ist nicht für die Ewigkeit festgezurrt. Mit Schikane ist doch was anderes gemeint. Ich habe schon Zweifel daran, dass hier überhaupt ein Schaden iSd Gesetzes vorliegt. Aber selbst wenn, es genügt nicht, dass jemand aus (verwerflichen) Gründen von einem ihm zustehenden Recht Gebrauch macht, es muss zusätzlich feststehen, dass die Rechtsausübung dem Berechtigten objektiv keinen Vorteil bringen kann und lediglich zur Schädigung taugt.

Also, schluck die Kröte und suche Dir eine neue Wohnung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4071 Beiträge, 470x hilfreich)

Ich denke nicht, dass die Pflicht des Mieters zum rausstellen der Tonne einfach mal vom Himmel gefallen ist. Stutzig macht mich allerdings

Zitat (von Xevar):
Mein vermieter hat mir neuerdings eigene Mülltonnen zugewiesen


Wenn dies tatsächlich nur deine Tonne ist, was ja möglich wäre zB wegen erhöhtem Bedarf, und diese evtl. noch neue dazugekommen ist, dann musst du die Tonne immer noch nicht rausstellen. Aber was wäre die Alternative? Kostenpflichtig jemand anders beauftragen?

Warum nur diese eine Tonne? Warum nur du? Wer stellt denn die anderen Tonnen raus? Im übrigen finde ich 2 Restmülltonnen für 6 Mietparteien etwas wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3281 Beiträge, 512x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Warum nur diese eine Tonne? Warum nur du?

Evtl. gab es Ärger mit den anderen Mieter, z.B. wg nicht sachgerechter Entsorgung usw.
Nun bekam der Mieter eine eigenen Tonne und für diese ist er selber verantwortlich.
Zitat (von Solan196):
brigen finde ich 2 Restmülltonnen für 6 Mietparteien etwas wenig.

Es kommt doch auf die Größe der Tonnen an.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4071 Beiträge, 470x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von Solan196):
brigen finde ich 2 Restmülltonnen für 6 Mietparteien etwas wenig.


Es kommt doch auf die Größe der Tonnen an.


Mmh ich denke eher, es kommt auf die Anzahl der dort wohnen Personen an.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13430 Beiträge, 4303x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann mal los, mit Gesetz und Paragraphen wo das mit dem Gewohnheitsrecht steht ...
Wer sagt, dass das im Gesetz steht? Aber Gerichte entscheiden häufig derart.
Beispielsweise würde ein Gericht vielleicht dem Mieter recht geben, wenn der Vermieter die gewohnte Haustür zumauert und die Mieter durch den Hintereingang gehen sollen.
Oder konkret: Es könnte bei einem zentralen Stellplatz für die Mülltonnen aufgrund der Gewohnheit unzulässig sein, dass die Mieter auf einmal ihre Keller oder Wohnungen dafür nutzen müssen.

Zitat:
Warum nur diese eine Tonne? Warum nur du? Wer stellt denn die anderen Tonnen raus?
Das ist mir ja auch überhaupt nicht klar. Oben steht was von 4 3 2 und 1 Tonne, und nun gibt es neu persönliche Tonnen. Auch alle 4 Sorten?

Zitat:
Im übrigen finde ich 2 Restmülltonnen für 6 Mietparteien etwas wenig.
Wir wissen doch weder wie groß die Wohnungen noch diese beiden Tonnen sind.
Bei uns sind beispielsweise 25 Liter pro Person und Woche vorgeschrieben. Nehmen wir bei 6 Wohnungen mal 9 Personen und 14-tägige Leerung an, dann wären das 450 Liter, folglich würden zwei 240-Liter-Tonnen reichen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4071 Beiträge, 470x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wir wissen doch weder wie groß die Wohnungen noch diese beiden Tonnen sind.


Da hast du Recht. Aber was hat die Größe der Wohnungen mit den Mülltonnen zu tun?

Zitat (von reckoner):
Nehmen wir bei 6 Wohnungen mal 9 Personen


Nehmen wir real 3 Wohnungen á 3 Personen, 2 á 2 und 1 á 1 und schwupps bist du bei 14 Personen und es reicht nicht. Und selbst bei deiner passenden Rechnung ist das Volumen pro Kopf meist höher als veranschlagt.

-- Editiert von User am 23. Juli 2023 21:38

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46643 Beiträge, 16539x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber Gerichte entscheiden häufig derart.


Dann kannst ja bestimmt zahlreiche Beispiele für derartige Urteile nennen.

Mir sind nur Urteile bekannt, in denen betont wird, dass es kein Gewohnheitsrecht gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13430 Beiträge, 4303x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aber was hat die Größe der Wohnungen mit den Mülltonnen zu tun?
Daraus kann man mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ableiten, wie viele Personen dort wohnen. Bei 50qm-Wohnungen ist von 1 bis 2 Personen auszugehen, bei 120qm-Wohnungen eher von Familien. Klar, es kann immer anders sein, aber eine Tendenz ist es.
Ich wollte auch nur klarstellen, dass zwei Tonnen durchaus ausreichend sein können (in #14 hatte ich auch die großen 1100-Liter-Tonnen erwähnt, davon braucht man in einem 6-Parteienhaus wohl immer nur eine).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(115968 Beiträge, 39190x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wer sagt, dass das im Gesetz steht?

Schon mit geringen Grundkenntnissen (aka "Allgemeinwissen") sollte es bekannt sein, das sich das Recht aus den Gesetzen ergibt.
Es ist also nur logisch, das so was im Gesetz stehen müsste.



Zitat (von reckoner):
Aber Gerichte entscheiden häufig derart.

Nö, denn auch Gerichte sind an die Gesetze gebunden. Insofern entscheiden sie auch auf Grundlage dieser und basteln sich keine neuen Gesetze. Weshalb es dann auch keine Urteile mit nicht existentem "Gewohnheitsrecht" als Grundlage gibt.
Auch wenn es machen Unkundigen anders erscheinen mag.


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