Mülltonnen sauber machen?

3. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)
Mülltonnen sauber machen?

Hallo Ihr,
frage es ist von einer Verwaltung ein allgemeiner Zettel gemacht worden, das man im wechseln die
Mülltonnen raus setzt, das ist ja noch ok. Das kann erst als man eingezogen ist, jetzt steht da aber das
wenn die schnutzig sind, auch die Mülltonnen sauber gemacht werden soll, ist das rechtens?.
Kann man den Mietern sowas auf erlegen?.

Gruß Bärchen07

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
Kann man den Mietern sowas auf erlegen?.

Ja, kann man.
Kommt ganz darauf an, was sich im Wortlaut dazu in den vertraglichen Vereinbarungen findet.


Dürfte im übrigen billiger sein, als wenn das eine externe Firma macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Ich würde auch sagen, sichte mal was dein Mietvertrag dazu sagt.

Und dann muss man mal über die Definition "schmutzige Mülltonne" reden.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15835 Beiträge, 9083x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
Kann man den Mietern sowas auf erlegen?.

Eigentlich nicht.
Aber wenn es eine Firma für teures Geld macht, sind es halt umlagefähige Nebenkosten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ich würde auch sagen, sichte mal was dein Mietvertrag dazu sagt.


Da steht nichts drin im Vertrag, das ist später erst gekommen, früher hat das eine Person im Haus
gemacht und alls dann ein parr neue eingezogen sind hat man sich beschwert das er das immer
macht. Dabei hat er das wohl selber und freiwillig gemacht. Und jetzt kann halt an einer Pinwand eine Tabelle das jeder im ritmuss sie tonnen raus stellen soll, und wenn die halt sehr schnutzig sind auch sauber machen soll.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
Und jetzt kann halt an einer Pinwand eine Tabelle das jeder im ritmuss sie tonnen raus stellen soll, und wenn die halt sehr schnutzig sind auch sauber machen soll.

Ob so eine nachträgliche Erweiterung der Pflichten einfach so ohne Zustimmung des Mieters geht, ist zweifelhaft. Ich meine es ginge nicht.

Der Vermieter beauftragt dann einfach entsprechende Dienstleister und lässt die Rechnungen durch die Mieter bezahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ob so eine nachträgliche Erweiterung der Pflichten einfach so ohne Zustimmung des Mieters geht, ist zweifelhaft. Ich meine es ginge nicht.

Der Vermieter beauftragt dann einfach entsprechende Dienstleister und lässt die Rechnungen durch die Mieter bezahlen.


Ja das denke ich auch mal, man hat ja kein Problem die Tonnen raus zu stellen und rein, aber das nachträgliche
sauber machen wenns nötig sein sollte, geht gar nicht. Wer weiß nacher kommt noch Treppenhaus putzen, das macht allerding jemand anderes extern. Na dann alles klar, sollte es mal ärger geben deswegen, dann einfach mal den Anwalt schreiben denke ich mal.

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#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
sollte es mal ärger geben deswegen, dann einfach mal den Anwalt schreiben denke ich mal.
Genau so. Man gönnt sich ja sonst nichts.
"Sie hören von meinem Anwalt!"

Das geht auch direkt hier: www.frag-einen-anwalt.de

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#8
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Genau so. Man gönnt sich ja sonst nichts.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Mal eine Grundsatzfrage dazu:
Der Vermieter kann ja nicht irgendwelche Arbeiten verrichten lassen und dann einfach den Mieter bezahlen lassen. Als Extrembeispiel kann er ja nicht jemanden beauftragen Duftspray in die Tonnen zu sprühen und die Kosten auf die Mieter umzulegen.

Wie würdet Ihr da die Grenze sehen? Mülltonne auswaschen oder nur grobe Reste Entfernen?

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Vermieter beauftragt dann einfach entsprechende Dienstleister und lässt die Rechnungen durch die Mieter bezahlen.


Auf welcher Rechtsgrundlage?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Als Extrembeispiel kann er ja nicht jemanden beauftragen Duftspray in die Tonnen zu sprühen und die Kosten auf die Mieter umzulegen.

Das könnte er tatsächlich, wenn die entsprechenden Grundlagen vorliegen würden.



Zitat (von Solan196):
Auf welcher Rechtsgrundlage?

Nebenkosten, Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten, Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind dir unbekannte Begriffe?



Zitat (von Michael32):
Der Vermieter kann ja nicht irgendwelche Arbeiten verrichten lassen und dann einfach den Mieter bezahlen lassen.

Witzigerweise kann und darf er das.

Problematisch wird es wie immer erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.



Zitat (von Michael32):
Wie würdet Ihr da die Grenze sehen? Mülltonne auswaschen oder nur grobe Reste Entfernen?

Es gibt keine, es ist immer die Betrachtung des jeweiligen Einzelfalles notwendig.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Witzigerweise kann und darf er das.

Problematisch wird es wie immer erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.


Ob da noch einer drüber lacht nach 1000x gelesen....?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nebenkosten, Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten, Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind dir unbekannte Begriffe?


Die Reinigung der Abfalltonnen nicht dazu, es sei denn, dies wurde zusätzlich vereinbart und das wurde es offensichtlich nicht.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Ob da noch einer drüber lacht nach 1000x gelesen....?

Keine Ahnung, ist aber auch irrelevant. Wenn 1000x was korrigiert werden muss ist das halt so.


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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Die Reinigung der Abfalltonnen nicht dazu,

Sehe ich anders, gibt mindestens 2 Punkte unter denen es abrechenbar wäre.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sehe ich anders, gibt mindestens 2 Punkte unter denen es abrechenbar wäre.


Dann mal los, welche!

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#17
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2588 Beiträge, 1198x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sehe ich anders, gibt mindestens 2 Punkte unter denen es abrechenbar wäre.
Denkst Du da an die Punkte 8 oder 9?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Dann mal los, welche!

Ich wähle die 8 und die 17.
Wobei die 8 die korrekte Wahl ist.


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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Denkst Du da an die Punkte 8 oder 9?

Also über die 9 habe ich auch nachgedacht, aber die Tonnen sind nicht wirklich Gebäude / Gebäudeteile.
Bei eventuell vorhandenen Unterständen für die Mülltonnen wäre das anders.


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#20
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2588 Beiträge, 1198x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei eventuell vorhandenen Unterständen für die Mülltonnen wäre das anders.
Mich hat bei 9 das Ungeziefer angemacht...

Spielt es bei dem Thema ggfs. auch eine Rolle wer Eigentümer der Tonnen ist?
Die Tonnen können IMO dem Entsorger, der Gemeinde, dem Bewohner oder auch dem Vermieter gehören.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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