Hallo Ihr,
frage es ist von einer Verwaltung ein allgemeiner Zettel gemacht worden, das man im wechseln die
Mülltonnen raus setzt, das ist ja noch ok. Das kann erst als man eingezogen ist, jetzt steht da aber das
wenn die schnutzig sind, auch die Mülltonnen sauber gemacht werden soll, ist das rechtens?.
Kann man den Mietern sowas auf erlegen?.
Gruß Bärchen07
Mülltonnen sauber machen?
3. Oktober 2022
Thema abonnieren
Frage vom 3. Oktober 2022 | 19:44
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 22x hilfreich)
Mülltonnen sauber machen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 3. Oktober 2022 | 20:11
Von
Status: Unbeschreiblich (116213 Beiträge, 39223x hilfreich)
ZitatKann man den Mietern sowas auf erlegen?. :
Ja, kann man.
Kommt ganz darauf an, was sich im Wortlaut dazu in den vertraglichen Vereinbarungen findet.
Dürfte im übrigen billiger sein, als wenn das eine externe Firma macht.
#2
Antwort vom 3. Oktober 2022 | 20:34
Von
Status: Master (4087 Beiträge, 475x hilfreich)
Ich würde auch sagen, sichte mal was dein Mietvertrag dazu sagt.
Und dann muss man mal über die Definition "schmutzige Mülltonne" reden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Oktober 2022 | 22:57
Von
Status: Wissender (15835 Beiträge, 9083x hilfreich)
ZitatKann man den Mietern sowas auf erlegen?. :
Eigentlich nicht.
Aber wenn es eine Firma für teures Geld macht, sind es halt umlagefähige Nebenkosten.
#4
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 07:12
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 22x hilfreich)
ZitatIch würde auch sagen, sichte mal was dein Mietvertrag dazu sagt. :
Da steht nichts drin im Vertrag, das ist später erst gekommen, früher hat das eine Person im Haus
gemacht und alls dann ein parr neue eingezogen sind hat man sich beschwert das er das immer
macht. Dabei hat er das wohl selber und freiwillig gemacht. Und jetzt kann halt an einer Pinwand eine Tabelle das jeder im ritmuss sie tonnen raus stellen soll, und wenn die halt sehr schnutzig sind auch sauber machen soll.
#5
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 10:19
Von
Status: Unbeschreiblich (116213 Beiträge, 39223x hilfreich)
ZitatUnd jetzt kann halt an einer Pinwand eine Tabelle das jeder im ritmuss sie tonnen raus stellen soll, und wenn die halt sehr schnutzig sind auch sauber machen soll. :
Ob so eine nachträgliche Erweiterung der Pflichten einfach so ohne Zustimmung des Mieters geht, ist zweifelhaft. Ich meine es ginge nicht.
Der Vermieter beauftragt dann einfach entsprechende Dienstleister und lässt die Rechnungen durch die Mieter bezahlen.
#6
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 10:27
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 22x hilfreich)
ZitatOb so eine nachträgliche Erweiterung der Pflichten einfach so ohne Zustimmung des Mieters geht, ist zweifelhaft. Ich meine es ginge nicht. :
Der Vermieter beauftragt dann einfach entsprechende Dienstleister und lässt die Rechnungen durch die Mieter bezahlen.
Ja das denke ich auch mal, man hat ja kein Problem die Tonnen raus zu stellen und rein, aber das nachträgliche
sauber machen wenns nötig sein sollte, geht gar nicht. Wer weiß nacher kommt noch Treppenhaus putzen, das macht allerding jemand anderes extern. Na dann alles klar, sollte es mal ärger geben deswegen, dann einfach mal den Anwalt schreiben denke ich mal.
#7
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 10:37
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 258x hilfreich)
Genau so. Man gönnt sich ja sonst nichts.Zitatsollte es mal ärger geben deswegen, dann einfach mal den Anwalt schreiben denke ich mal. :
"Sie hören von meinem Anwalt!"
Das geht auch direkt hier: www.frag-einen-anwalt.de
#8
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 10:53
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 22x hilfreich)
ZitatGenau so. Man gönnt sich ja sonst nichts. :
#9
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 19:33
Von
Status: Schlichter (7340 Beiträge, 1610x hilfreich)
Mal eine Grundsatzfrage dazu:
Der Vermieter kann ja nicht irgendwelche Arbeiten verrichten lassen und dann einfach den Mieter bezahlen lassen. Als Extrembeispiel kann er ja nicht jemanden beauftragen Duftspray in die Tonnen zu sprühen und die Kosten auf die Mieter umzulegen.
Wie würdet Ihr da die Grenze sehen? Mülltonne auswaschen oder nur grobe Reste Entfernen?
#10
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 19:35
Von
Status: Master (4087 Beiträge, 475x hilfreich)
ZitatDer Vermieter beauftragt dann einfach entsprechende Dienstleister und lässt die Rechnungen durch die Mieter bezahlen. :
Auf welcher Rechtsgrundlage?
#11
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 20:03
Von
Status: Unbeschreiblich (116213 Beiträge, 39223x hilfreich)
ZitatAls Extrembeispiel kann er ja nicht jemanden beauftragen Duftspray in die Tonnen zu sprühen und die Kosten auf die Mieter umzulegen. :
Das könnte er tatsächlich, wenn die entsprechenden Grundlagen vorliegen würden.
ZitatAuf welcher Rechtsgrundlage? :
Nebenkosten, Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten, Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind dir unbekannte Begriffe?
ZitatDer Vermieter kann ja nicht irgendwelche Arbeiten verrichten lassen und dann einfach den Mieter bezahlen lassen. :
Witzigerweise kann und darf er das.
Problematisch wird es wie immer erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
ZitatWie würdet Ihr da die Grenze sehen? Mülltonne auswaschen oder nur grobe Reste Entfernen? :
Es gibt keine, es ist immer die Betrachtung des jeweiligen Einzelfalles notwendig.
#12
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 20:16
Von
Status: Schlichter (7340 Beiträge, 1610x hilfreich)
ZitatWitzigerweise kann und darf er das. :
Problematisch wird es wie immer erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Ob da noch einer drüber lacht nach 1000x gelesen....?
#13
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 20:47
Von
Status: Master (4087 Beiträge, 475x hilfreich)
ZitatNebenkosten, Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten, Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind dir unbekannte Begriffe? :
Die Reinigung der Abfalltonnen nicht dazu, es sei denn, dies wurde zusätzlich vereinbart und das wurde es offensichtlich nicht.
#14
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 21:00
Von
Status: Unbeschreiblich (116213 Beiträge, 39223x hilfreich)
ZitatOb da noch einer drüber lacht nach 1000x gelesen....? :
Keine Ahnung, ist aber auch irrelevant. Wenn 1000x was korrigiert werden muss ist das halt so.
#15
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (116213 Beiträge, 39223x hilfreich)
ZitatDie Reinigung der Abfalltonnen nicht dazu, :
Sehe ich anders, gibt mindestens 2 Punkte unter denen es abrechenbar wäre.
#16
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 21:56
Von
Status: Master (4087 Beiträge, 475x hilfreich)
ZitatSehe ich anders, gibt mindestens 2 Punkte unter denen es abrechenbar wäre. :
Dann mal los, welche!
#17
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 22:11
Von
Status: Student (2588 Beiträge, 1198x hilfreich)
Denkst Du da an die Punkte 8 oder 9?ZitatSehe ich anders, gibt mindestens 2 Punkte unter denen es abrechenbar wäre. :
VG
Roland
#18
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 22:18
Von
Status: Unbeschreiblich (116213 Beiträge, 39223x hilfreich)
ZitatDann mal los, welche! :
Ich wähle die 8 und die 17.
Wobei die 8 die korrekte Wahl ist.
#19
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 22:29
Von
Status: Unbeschreiblich (116213 Beiträge, 39223x hilfreich)
ZitatDenkst Du da an die Punkte 8 oder 9? :
Also über die 9 habe ich auch nachgedacht, aber die Tonnen sind nicht wirklich Gebäude / Gebäudeteile.
Bei eventuell vorhandenen Unterständen für die Mülltonnen wäre das anders.
#20
Antwort vom 4. Oktober 2022 | 22:39
Von
Status: Student (2588 Beiträge, 1198x hilfreich)
Mich hat bei 9 das Ungeziefer angemacht...ZitatBei eventuell vorhandenen Unterständen für die Mülltonnen wäre das anders. :
Spielt es bei dem Thema ggfs. auch eine Rolle wer Eigentümer der Tonnen ist?
Die Tonnen können IMO dem Entsorger, der Gemeinde, dem Bewohner oder auch dem Vermieter gehören.
VG
Roland
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.719
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
16 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten