Mülltonnen selbst besorgen?

19. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hannelore1.0
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mülltonnen selbst besorgen?

Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich Mülltonnen.
Ich bin in eine neu gebaute Wohnung gezogen. Mülltonnen sind bisweilen nicht vorhanden. Auf Nachfrage bei der Vermieterin meinte diese, ich müsse mich selbst um eine Mülltonne kümmern.
Aber eigentlich müsste doch die Vermieterin eine Mülltonne stellen, oder ist der Mieter dafür verantwortlich?
VG

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Üblicherweise muss sich der Eigentümer kümmern, kann aber die Kosten dann umlegen. Wieviele Wohnungen gibt es denn da?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Hannelore1.0):
Aber eigentlich müsste doch die Vermieterin eine Mülltonne stellen, oder ist der Mieter dafür verantwortlich?

Kommt darauf an.
1. mietvertragliche Vereinbarungen lesen, was dort zu dem Thema steht
2. Satzung des örtlichen Entsorgers lesen, was dort zu dem Thema steht

Kennt man diese, kann man zielführend weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hannelore1.0
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind 4 neue Wohnungen. Die anderen Mieter ziehen im Laufe des Monats ein.
Beim Mietvertrag handelt es sich um einen Standart Einheitsmietvertrag, den ich natürlich vorher gelesen habe, bevor ich hier meine Frage stellte. Dem Mietvertrag kann ich nicht entnehmen, wie die Anschaffung der Mülltonne gehandhabt wird.

-- Editiert von Hannelore1.0 am 19.07.2018 08:04

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Na dann soll die Hausverwaltung mal zusehen, ist ja nicht zielführend wenn sich 4 Parteien individuell kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Hannelore1.0):
Dem Mietvertrag kann ich nicht entnehmen, wie die Anschaffung der Mülltonne gehandhabt wird.

Nicht in jeder Gemeinde werden die Müllgefäße vom Vermieter gestellt, es gibt Landkreise, in denen der Mieter die passende Größe beim Entsorger bestellt und auch mit diesem abrechnet. Das Rathaus oder Landratsamt ist die richtige Anlaufstelle.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Es ist tatsächlich unterschiedlich nach den Örtlichkeiten...
In einigen wird das Thema Müll über den Eigentümer geregelt. Dieser meldet an die Stadtreinigung, wieviel Mieter im Objekt sind bzw. sein werden. Daraufhin werden entsprechende Mülltonnen (schwarz, blau und gelb) bereitgestellt und die Leerungen über die Nebenkosten jährlich abgerechnet.

Bei einer Freundin in einem anderen Landkreis muss sich diese - trotz Wohnen im Mehrfamilienhaus - selbst beim örtlichen Versorger anmelden und bekommt eine persönliche schwarze, blaue und gelbe Tonne... Sie muss sich auch selbst kümmern, dass diese zu den Entsorgungsterminen raus gestellt wird. Das macht dann nicht der Hausmeister oder ein Dritter.

Insofern ist der Rat völlig korrekt, mal beim Entsorger nachzufragen. Nicht immer ist der Vermieter schuld!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.954 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen