Hallo zusammen.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und haben die EG Wohnung mit separater Einfahrt inklusive Hauseingang. Nun standen vor Einzug schon 2 Mülltonnen (Grau) seitlich in der Einfahrt, sodass sie nicht beim fahren hindern, aber jeder Mieter des Hauses auf unsere Einfahrt gehen muss und die Tonnen aufmacht und die Chance besteht, dass die Tonnen-Deckel unsere Autos treffen.
Nun wurde schon vor einiger Zeit die braune Tonne (2 Stück) ungefragt ebenso platziert.
Heute wurde aber der Vogel abgeschossen, sodass unsere Hecke weggemacht wurde und 4 große Tonnen in unserer Einfahrt platziert wurden, sodass sie zwar auch nicht bei der Fahrt stören, aber der Geruch uns deutlich stört und die erhöhte Gefahr von Kratzern etc. besteht.
Wir haben halt für die ganze Einfahrt samt Garage bezahlt und jetzt wird uns der Platz genommen und alle müssen an unseren Autos vorbei.. (breite 5m, Autos gut 3m)
Haben wir die Möglichkeit die Miete für diese Stellfläche zu kürzen?
Mülltonnen ungefragt in Einfahrt gestellt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wer hat die Hecke weggemacht?
Der Vermieter , ungefragt
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ZitatWir haben halt für die ganze Einfahrt samt Garage bezahlt :
Das findet sich mit welchem Wortlaut im Mietvertrag?
ZitatHeute wurde aber der Vogel abgeschossen, sodass unsere Hecke weggemacht wurde und 4 große Tonnen in unserer Einfahrt platziert wurden, sodass sie zwar auch nicht bei der Fahrt stören, aber der Geruch uns deutlich stört und die erhöhte Gefahr von Kratzern etc. besteht. :
Wieso "eure" Hecke? Es ist ja lediglich die EInfahrt oder habt ihr die Hecke gekauft?
ZitatWir haben halt für die ganze Einfahrt samt Garage bezahlt :
Ihr habt eine Einfahrt gekauft? Oder habt ihr gemietet? Seit wann mietet man eine Einfahrt? Was sagt der betreffende Vertrag dazu?
bezahlt = gekauft? Der VM hat euch die Einfahrt verkauft?ZitatWir haben halt für die ganze Einfahrt [..] bezahlt :
Falls nicht, steht die Einfahrt in deiner Beschaffen explizit und ausdrücklich als Bestandteil des MV in eurem MV? (Nicht die Garage! Die Einfahrt.)
Seine Hecke, seine Sache. Wenn es euch nicht passt, hättet ihr sie abkaufen/mieten sollen.Zitatungefragt :
Nö. Die Garage ist zufahrbar & nutzbar, kein Mangel.ZitatHaben wir die Möglichkeit die Miete für diese Stellfläche zu kürzen? :
Hat man denn schon mit dem Vermieter gesprochen und eine alternative Lösung vorgeschlagen? Meckern iost ja eines - aber meistens kommt man ja mit konstruktiver Kritik und problemlösenden Denken auch weiter
Hallo,
die Frage ist auch, was genau gemietet wurde. Nur die Garage, oder auch die Einfahrt davor (als Stellplatz)?
Stefan
„Mit diesem Vertrag wird die Garage/der Stellplatz neben dem Haupteingang mit vermietet"
Normalerweise geht doch durch Miete der Besitz für den Zeitraum der Mieterin auf den Mieter über. Das heißt, wenn der Vermieter etwas daran ändert, egal ob es in der Garage, auf der Stellfläche, in der Mietwohnung ist, muss er das absprechen.
Oder täusche ich mich da ?
Versteht mich nicht falsch, es geht mir nicht um das Geld hier.
Wir finden es nur eine absolute Sauerei, weil unsere Autos vorher an der Hecke geparkt wurden, damit die Leute nicht so nah an die Autos kommen, wenn sie den Müll wegwerfen. Nun stehen wir auf beiden Seiten von den Mülltonnen nur noch 60-70cm entfern von den Mülltonnen und laufen Gefahr, dass da Kratzer etc. entstehen. Abgesehen davon, gehen wir jetzt jeden Tag an 8 Mülltonnen vorbei um aus der Wohnung zu kommen, was absolut ekelhaft ist.
Hier übrigens ein Bild von der Situation https://ibb.co/374M1KH
Hallo,
OK, das ist gut, es ist also ausdrücklich von einem Stellplatz die Rede (und nicht nur von einer Garagenzufahrt). Dann dürfen dort keine Mülltonnen abgestellt werden.Zitat:„Mit diesem Vertrag wird die Garage/der Stellplatz neben dem Haupteingang mit vermietet"
Laut dem Bild stehen die Mülltonnen aber gar nicht auf eurem Stellplatz, sondern daneben.
Überhaupt ist wahrscheinlich die Fläche gar nicht genau definiert - wenn es wirklich "der Stellplatz" heißt, dann kann das auch wirklich als Einzahl gemeint sein, also ein Auto.
Und das Personen über den Platz laufen ist in der Regel sowieso hinzunehmen.
Ich würde nach praktikablen Lösungen suchen. Etwa ein anderer Standort an dem 2 der gelben Tonnen zwischengelagert werden können (hinterm Haus?); wenn sie dann voll sind wird getauscht.
Und braucht es denn überhaupt 4 gelbe Tonnen? Wie wäre es den Müll zu pressen? (für Verpackungsmüll kann das im Gegensatz zum Restmüll nicht untersagt werden)
Zu guter Letzt kann auch ein Auto woanders geparkt werden. Ist sicher nicht toll, aber vermutlich ist der Stellplatz sowieso nicht für 2 Autos gedacht (der Audi steht ja beispielsweise schon zu weit vorne).
Stefan
Also das Auto dürfte so korrekt stehen, da die Reifen voll auf eigenem Grundstück stehen.
Wenn ich auf meinem Stellplatz 2 Smarts oder 2 a3 Stelle, sollte das ja grundsätzlich egal sein. Kann da ja Autos nach Wahl parken, ob ein Wohnmobil von 8m oder 2 kleinere..
Und da es auch mein privater Eingang ist, stört es auch niemanden.
Bin gespannt, wann die Hausverwaltung mal reagiert
ZitatKann da ja Autos nach Wahl parken, ob ein Wohnmobil von 8m oder 2 kleinere.. :
Das wird ein gewaltiger Irrtum sein... Man wird unterstellen müssen, dass die Parteien beim Abschluss des Mietvertrags mit der Vereinbarung "ein Stellplatz" den Platz für einen einzigen PKW gemeint hatten.
In übrigen kann man durchaus darüber streiten, ob mit Garage/Stellplatz überhaupt ein Stellplatz in der Garagenzufahrt vermietet wurde.
-- Editiert von RMHV am 05.06.2021 10:40
Hallo,
manchmal wundere ich mich, warum sich die Fragesteller nur die unwichtigen Dinge aus meinen Posts ziehen.
Darauf, dass die Mülltonnen - entgegen der Aussage in #1 - gar nicht auf dem Stellplatz stehen bist du gar nicht eingegangen. Dabei war das offensichtlich meine Kernaussage. Zudem hast du offenbar nur einen Stellplatz gemietet, auch das ignorierst du.
Aber die Belanglosigkeit, dass der Audi etwas zu weit vorne steht, ja, das sprichst du direkt an und verteidigst dich (noch dazu falsch, s.u.).
Ich weiß ja nicht was das da vorne ist, nach 'zum Stellplatz gehörend' sieht es jedenfalls nicht aus.Zitat:Also das Auto dürfte so korrekt stehen, da die Reifen voll auf eigenem Grundstück stehen.
Und wenn es ein öffentlicher Gehweg ist dann darf das Auto so überhaupt nicht stehen. Es geht dabei nicht um die Räder, sondern um jegliche Teile des Fahrzeuges (nicht einmal die Spiegel dürfen beim Parken in den Luftraum eines Gehwegs ragen - wenn man es genau nimmt).
Ich hab' auch nicht gesagt, dass man dort nicht 2 Autos parken kann oder darf, sondern nur, dass es ursprünglich so nicht vorgesehen war (eine Planung mit 3 Autos hintereinander ist auch ziemlich unpraktisch).
Auch das möchte ich so pauschal nicht unterschreiben. Üblicherweise wird bei einem Stellplatz in einer Wohnanlage von einem gewöhnlichen PKW ausgegangen.Zitat:Kann da ja Autos nach Wahl parken, ob ein Wohnmobil von 8m oder 2 kleinere..
Aber egal, das ist doch gar nicht das Problem.
Stefan
Ja. Du täuschst dich. Der VM dürfte, theoretisch, die Garage abreißen oder die Zufahrt mit heißen Lava überschütten - und müsste dich nicht fragen. Dass daraus ggf. zivilrechtliche Ansprüche (zb. Mietminderung im niedrigen %-Satz) zu deinen Gunsten ausgelöst werden können, ist zweitrangig, jedoch fragen muss er nicht.ZitatOder täusche ich mich da ? :
Aha! Die Garageneinfahrt ist also in seiner Beschaffenheit nicht Bestandteil des MV. Und wie unschwer erkennbar, ist die Zufahrt zur Garage nicht blockiert und auch sonst ist der Stellplatz nutzbar.Zitat„Mit diesem Vertrag wird die Garage/der Stellplatz neben dem Haupteingang mit vermietet" :
mMn sollte anstelle eine Mietminderung, deinerseits eine Mieterhöhung für den Stellplatz angeboten werden müssen, da offensichtlich 2 bis 3 deiner Fahrzeuge die Zufahrt belagern - anstelle von eines.
Hallo,
Was für ein Unsinn.Zitat:Der VM dürfte, theoretisch, die Garage abreißen oder die Zufahrt mit heißen Lava überschütten - und müsste dich nicht fragen.
Diesen Troll am besten gar nicht beachten.
Stefan
Ich möchte hier keine schlechte Stimmung erzeugen..
Mich stört es jetzt einfach enorm, dass ich
A) Maximalen Gestank vor meiner Haustüre habe
B) alle Bewohner an meinem Auto vorbei gehen, auch wenn dort nur eines geparkt wird, können sie an die Motorhaube kommen können
C) Mülltonnen bei Sturm (wie zB gestern) durch die Gegend fliegen und wieder mein Auto beschädigen können
D) all das ohne Absprache oder Ankündigung geschehen ist
Unabhängig von der Anzahl der Autos, die dort geparkt werden, ist auch bei einem Auto schon ne Schnittstelle vorhanden, bei der die anderen an Auto vorbei gehen.
Ihr habt die Garage und den Stellplatz gemietet. Weiter nichts. Dort steht ein Auto und keine Tonne.ZitatMit diesem Vertrag wird die Garage/der Stellplatz neben dem Haupteingang mit vermietet" :
Nein. Das ist falsch. Es geht absolut kein Besitz über.ZitatNormalerweise geht doch durch Miete der Besitz für den Zeitraum der Mieterin auf den Mieter über. :
Als Mieter nutzt ihr Eigentum des Vermieters gegen Zahlung einer Miete. Wohnung, Garage, Stellplatz.
Du täuschst dich. Euer Stellplatz ist nach wie vor frei zum Abstellen eines PKW. Andere Flächen habt ihr nicht gemietet. die gehören anderen, zB. dem Eigentümer des MFH.ZitatHaben wir die Möglichkeit die Miete für diese Stellfläche zu kürzen? :
Wenn es in der 1. Frage um Mietminderung geht und dann doch der Gestank und irgendeine Gefahr das Problem ist--- selbst durch ungerechtfertigte Mietminderung würden die Tonnen dort stehen können. Mit Fug und Recht.
Bitte nochmal: Es ist nicht dein eigenes Grundstück. Es ist 1 gemieteter Stellplatz. Wenn du die Miete minderst, dort 1 Dutzend Mopeds oder Smarts quer stellst, stinkt es trotzdem. Die anderen Mieter gehen trotzdem dort vorbei. Die Gefahr von Kratzern bleibt. Die besteht übrigens bei jeder Bewegung des PKW außerhalb der Einfahrt.ZitatAlso das Auto dürfte so korrekt stehen, da die Reifen voll auf eigenem Grundstück stehen. :
Es ist nicht dein privater Eingang. Du bist Mieter einer Wohnung, gehst durch diesen Hauseingang und hast 1 Garage und 1 Stellplatz vor der Garage.ZitatUnd da es auch mein privater Eingang ist, stört es auch niemanden. :
Alles andere ist Eigentum des Hauseigentümers=Vermieters.
Die Hausverwaltung ist auch Eigentümer?
Darf man fragen, wo die zusätzlichen Tonnen vorher standen?
Darf man fragen, ob du da unerlaubt auf dem 2. Stellplatz parkst (mit dem Audi)?
Stellplatzmaße sind *genormt*, bitte Vorsicht, falls man mit HV oder Eigentümer streiten will !
Ja, das ist verständlich. Also bitte sortiere Besitz/Eigentum/Mietsache, bevor du weitergehst...ZitatMich stört es jetzt einfach enorm, :
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Kein Unsinn. Manchmal hilft nur die überspitzte Darstellung der eigentlichen Situation.ZitatWas für ein Unsinn. :
@Mattes1090
In deinem EP schreibst du das deine Mietwohnung einen separaten Eingang hat, im Mietvertrag ist von Gararage/Stellplatz neben dem Haupteingang die Rede.
Daher die Frage, ist der Eingang der auf dem Foto zu sehen ist der Haupteingang des Hauses über die Mieter das Haus betreten?
Insgesamt bleibt aber offen ob du überhaupt der Mieter der gesamten Einfahrt bist, oder doch nur des unmittelbaren Platzes vor der Garage, also nur des hinteren Teils der Einfahrt. In diesen Fall könnte die der VM auch das Parken im vorderen Teil der Einfahrt ganz verbieten, u.a. eben mir dem Hinweis das nun hier die gelben Tonnen stehen und der Durchgang für die anderen Mieter durch zu schmal wird.
Eventuell könnte man auch den VM zugehen und regeln das alle Tonnen auf der rechten Seite angestellt werden dann könnte das Auto weiter links geparkt werden und der Durchgang auf der rechten Seite würde breiter.
Hinsichtlich des Gestanks sind doch aber alle Mieter betroffen die an den Tonnen vorbeigehen müssen um über den Haupteingang das Haus zu betreten, oder sehe ich das falsch?
ZitatHinsichtlich des Gestanks sind doch aber alle Mieter betroffen die an den Tonnen vorbeigehen müssen um über den Haupteingang das Haus zu betreten, oder sehe ich das falsch? :
Ne nicht ganz, der Haupteingang ist auf der Front und in der gezeigten Einfahrt ist mein Eingang. Jeder Mieter hat also einen geruchsfreien weg raus und rein und nur bei mir stehen wirklich alle Tonnen.
Vorher standen die gelben Tonnen auf der Straße.
ZitatMit diesem Vertrag wird die Garage/der Stellplatz neben dem Haupteingang mit vermietet" :
Das ist für mich eigentlich eindeutig: ihr habt die Garage gemietet und einen Stellplatz (für ein Auto). Auf dem Bild nutzt ihr aber doch die Garage (wofür eigentlich?) und ganz eindeutig zwei Stellplätze. Da würde ich schön die Füße still halten, denn m.E. dürfte euch der Vermieter die Nutzung des zweiten "Stellplatzes" untersagen, da ihr mit dieser Parkerei die Müllentsorgung erschwert.
Wobei ich die Formulierung "Haupteingang"nicht verstehe, wenn es sich gar nicht um den Haupteingang handelt.
Da stehen doch zwei Autos hintereinander vor der Garage, ihr habt also auch den Platz der vor der eigentlichen Einfahrt zur Garage ist zugestellt. Hast du zwei Stellplätze, die hintereinander vor der Garage sind, gemietet?
Ich kann auch nicht erkennen, dass hier eine Gefahr durch die Mülltonnendeckel bestehen, es sei denn sie werden abgebrochen und man schlägt damit auf das Auto.
Auch bezüglich des Geruchs kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, dass dieser durch die Wand in das Haus eindringt. Die Restmülltonnen stehen ja auf der anderen Seite.
ZitatNe nicht ganz, der Haupteingang ist auf der Front und in der gezeigten Einfahrt ist mein Eingang. :
OK, dann ist der Passus im MV missverständlich das die Garage/Stellplatz neben den Haupteingang angemietet hat und ihr seit mehr vom Gestank der gelben betroffen als eure Mitmieter. Das ändert aber nichts an meiner Auffassung das ihr wahrscheinlich nur Mieter des hinteren Teils der Einfahrt seit.
Deshalb ist mein Rat auf den Vermieter zugehen und nach einer einvernehmlichen Lösung suchen, einen Rechtsanspruch auf die Entfernung der Tonnen sehe ich nicht.
Das Ergebnis hatte ich mir natürlich nicht erhofft und erschwert sogar meine Verhandlung. Ich hätte nicht gedacht, dass mit der Anmietung eines Stellplatzes automatisch auch nur ein Auto erlaubt ist, da ich dachte, dass man diese Fläche anmietet. Die Fläche vor der Garage ist ja auch als ein Stellplatz gemeint. Eine andere Nutzung wäre ja gar nicht möglich, da sonst der Zugang zur Garage nicht mit dem Auto möglich ist.
Dennoch danke für die Auskunft!
Das Ergebnis hatte ich mir natürlich nicht erhofft und erschwert sogar meine Verhandlung. Ich hätte nicht gedacht, dass mit der Anmietung eines Stellplatzes automatisch auch nur ein Auto erlaubt ist, da ich dachte, dass man diese Fläche anmietet. Die Fläche vor der Garage ist ja auch als ein Stellplatz gemeint. Eine andere Nutzung wäre ja gar nicht möglich, da sonst der Zugang zur Garage nicht mit dem Auto möglich ist.
Dennoch danke für die Auskunft!
Das ist ja vielleicht gar nicht so.Zitatdass mit der Anmietung eines Stellplatzes automatisch auch nur ein Auto erlaubt ist, :
Es geht dir doch auch nicht um 1 oder 2 Autos in der Einfahrt/Garagenzufahrt.
Dein Problem ist ein ganz anderes. Nämlich die Tonnen und die entfernte Hecke und der Gestank.
Seit wann wohnst du dort?
Evtl. DARF der Hauseigentümer die gelben Tonnen jetzt nicht mehr dauerhaft an die Straße stellen. Evtl. hat das *ein Amt* verlangt?
Wo standen denn vorher die braunen Tonnen/Bioabfall?
ZitatDas Ergebnis hatte ich mir natürlich nicht erhofft und erschwert sogar meine Verhandlung. :
Ich würde hier gar nichts verhandeln, da wie gesagt der Vermieter sonst auf die Idee kommen könnte die Nutzung des zweiten Stellplatzes zu untersagen.
ZitatIch hätte nicht gedacht, dass mit der Anmietung eines Stellplatzes automatisch auch nur ein Auto erlaubt ist :
Vielleicht ein bisschen falsch ausgedrückt, aber auf einen Stellplatz passt idR eben nur ein Auto.
ZitatEine andere Nutzung wäre ja gar nicht möglich, da sonst der Zugang zur Garage nicht mit dem Auto möglich ist. :
Wie du siehst ist eben doch eine andere Nutzung möglich, und zwar die als Stellplatz für die Mülltonnen.
Und noch etwas, deshalb hatte ich gefragt, was in der Garage steht: Sollte da Gerümpel stehen, wie so oft in Garagen, könnte euch der Vermieter auch das verbieten. Noch ein Grund die Füße still zu halten, wenn das der Fall sein sollte.
ZitatNämlich die Tonnen und die entfernte Hecke und der Gestank. :
Der Gestank, der einen maximal bei Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen stören kann und das nur wenn man den zweiten Stellplatz nutzt.
ZitatEs geht dir doch auch nicht um 1 oder 2 Autos in der Einfahrt/Garagenzufahrt. :
Doch es geht schon darum: die Tonnen würden doch gar nicht stören, wenn nur der hintere Stellplatz benutzt werden würde.
Ich meine, das Foto zeigt nicht den aktuellen *Tonnenstand*.Zitatdie Tonnen würden doch gar nicht stören, wenn nur der hintere Stellplatz benutzt werden würde. :
Schon vor Einzug standen vorne links 2 Restmülltonnen grau, die sieht man noch auf dem Foto.
Dann wurden die 3 gelben Tonnen von der Straße umplatziert, stehen rechts an der Hauswand.
Irgendwo stehen auch noch die braunen Tonnen.
Und nun noch 4 große Tonnen dazu. (?)
Einen Tonnenhof, oder was?
Jetzt grade wurde die Hecke (Efeu) entfernt und dort stehen nun auch noch Abfalltonnen.
Das dürfte wohl vor der Garage links sein. In Höhe des 1 angemieteten Stellplatzes. Da müssen die Mieter hin.
...abgesehen vom Ärger des Mieters... jetzt im Juni darf man keine Hecken *wegmachen*.
ZitatWir haben halt für die ganze Einfahrt samt Garage bezahlt und jetzt wird uns der Platz genommen und alle müssen an unseren Autos vorbei.. :
Umgekehrt; Ihr habt die Garage samt Einfahrt bezahlt. Wahrscheinlich wurde nur die Garage ge-
mietet, die Einfahrt zur Garage ist störungsfrei zu nutzen, es besteht also kein Mangel.
Zitatdie Frage ist auch, was genau gemietet wurde. Nur die Garage, oder auch die Einfahrt davor (als Stellplatz)? :
Vor einer Garage kann kein Stellplatz vermietet werden, denn eine Zufahrt zur Garage muss stets
frei sein. Vor seiner Garage kann allenfals der Garagenbesitzer sein Auto parken, mehr ist da nicht.
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