Mündliche Absprache bindend?

25. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
EEl
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 21x hilfreich)
Mündliche Absprache bindend?

Liebe Forum-Nutzer,

stellt Euch folgenden Fall vor:

Mieter hat ein super Verhältnis mit seinem Vermieter. Wohnt ca. 2 Jahre in der Wohnung. Er beginnt nun ein Studium und muss aus finanziellen Gründen in eine kleinere, günstigere Wohnung. Er hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Nun findet er eine Wohnung, in die er schon früher ziehen könnte und vereinbart mit seinem Vermieter MÜNDLICH, dass er auch früher raus kann, wenn er noch eine Monatsmiete zahlt. Diese soll dem Vermieter Zeit geben, einen Nachmieter zu finden.

Gesagt, getan! Plötzlich meldet sich aber der Vermieter und verlangt eine weitere Monatsmiete, weil er meint, er habe noch niemanden gefunden. Auf den Einwand des Mieters, dass das doch nicht so vereinbart wurde, antwortete er nur: "Das war nur mündlich. Schriftlich hätte ich mich darauf nicht eingelassen."

Was würde passieren, wenn dieser Fall vor Gericht käme???

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

43x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EEl
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 21x hilfreich)

Also Mieter wollte gerne ab 1. Aug. in eine neue Wohnung. Seinen Vermieter hat er in der 1. Juliwoche gefragt, ob der Auszug auch schon früher möglich sei. Oder ob er regulär kündigen und zum 31. Okt. ausziehen muss. Der Vermieter meinte, es handle sich um eine sehr begehrte Wohnung und er würde ohne Probleme Nachmieter finden. Deshalb wäre der Auszug zum 1. Aug. ok, er würde aber gerne noch eine Warmmiete haben. Somit hatte der Mieter im Aug. Doppelbelastung zu zahlen.

Ende August kam der Vemieter und verlangte die Septembermiete, weil er noch immer keinen Nachmieter hatte. Als der Mieter entgegenete, dass es nicht fair ist, meinte der Vermieter, er könne noch Sept. und Okt. verlangen wenn er wollte. Aber so will er mal nicht sein....

21x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Was würde passieren, wenn dieser Fall vor Gericht käme???

Dann würde jeder dem Gericht seine Geschichte erzählen und das Gericht würde entscheiden welche glaubwürdiger ist.
Daher bietet sich bei derartigen Abmachungen, bei denen es um Geld geht immer die Schriftform an.

quote:
"Das war nur mündlich. Schriftlich hätte ich mich darauf nicht eingelassen."
Jeder hat ja meist seine eigene Wahrheit des Vorfalls.
Der VM würde hier wahrscheinlich sagen:
Ich habe gesagt: "Zahl mal noch eine Monatsmiete und ich schau zu, dass ich in der Zwischenzeit einen neuen Mieter finde!"
Damit habe ich natürlich gemeint, dass nur wenn ich in dem einen Monat jemand finde keine weitere Miete zu zahlen ist!

Daher: Wer schreibt der bleibt!!!

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#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Gibt es ggf. im Mietvertrag eine Klausel, die, rein sinngemäss, besagt, dass Absprachen aller Art schriftlich abgefasst werden müssen bzw. mündliche Absprachen nicht getroffen werden sollen?

Hört sich aufgrund der VM-Aussage, er hätte sich darauf nicht schriftlich eingelassen, so an....also den MV mal gut lesen.

Weiterhin: gibt es Zeugen für die mündl. Absprache?

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#5
 Von 
EEl
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke Leute, ich durchforste gerade den Mietvertrag nach evtl. Kleingedrucktem. Die Gespräche erfolgten jeweils am Telefon, so dass es nur indirekt Zeugen gibt. Allerdings hat er mal mit mir und mit meinem Mitbewohner telefoniert und uns beiden jeweils dasselbe gesagt. Von daher...

Übrigens der Spruch von Dir Susanne ist klasse... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
EEl
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja klar. Die schriftliche Kündigung ist auf den 17. Juli 2008 datiert. Der Auszug war am 31. Juli 2008. Im August 2008 haben wir eine doppelte Mietbelastung in Kauf genommen. Im September wollte der Vermieter eine weitere Miete von uns. Jetzt haben wir bereits Februar 2009 und es ist zu einem Rechtsstreit eskaliert, der in drei Wochen vor Gericht enden soll....

Haben uns von einem Anwalt beraten lassen, der meinte wir haben gute Chancen. Doch auch der VM hat sich sicher auch beraten lassen. Und auch sein Anwalt wird ihm dasselbe gesagt gaben!

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#9
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
EEl
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 21x hilfreich)

Der Anwalt meinte, dass mdl. Absprachen durchaus bindend sind. Der vorzeitige Auszug zeigt, dass davon augegangen werden kann, dass es eine Absprache gab. Bei normalem Menschenverstand geht man davon aus, dass mansich als Mieter eher nicht auf eine dreimonatige Doppelbelastung der Miete eingelassen hätte.

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#11
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Für mich sieht das so aus:

Kündigungsdatum 17. Juli, demnach endet der MV Ende Oktober. Mündlicher Aufhebungsvertrag wurde zum Ende August gemacht.
Der Vermieter wollte dem Mieter offenbar entgegen kommen, was ich sehr kulant finde. Dann hat der Vermieter festgestellt, dass er die Wohnung so schnell nicht weitervermieten kann, womöglich auch nicht zu dem Preis, den er sich vorgestellt hat. Da wollte er von dem Aufhebungsvertrag nichts mehr wissen....
Allerdings denken auch die Gerichte, dass die 3 monatige Kündigungsfrist zuzumuten ist, wann der Auszug war, spielt dabei keine Rolle.

Wie das ausgeht, würde mich sehr interessieren, bitte mal wieder posten.
Ansonsten gilt wie immer: Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#12
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
EEl
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke Susanne!

@ AliBaba: Wie meinst Du das? Wieso Viel Vergnügen?

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#16
 Von 
EEl
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 21x hilfreich)

Klar ist das kulant vom VM. Wir hatten auch immer ein super Verhältnis. Aber hätte er von Vornherein gesagt, dass er die Miete solange einfordert bis er einen Nachmieter hat, whätten wir uns darauf nicht eingelassen. Er hat uns gesagt, dass er nur die eine Warmmiete für August haben will - das wars! Sonst hätte ich mir doch drei Monate Zeit lassen können beim Umziehen!

Das ist in meinen Augen nicht ok!

Dann soll er gleich sagen "Unter Vorbehalt".... aber es war immer nur die Rede von dieser einen Miete im August!

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#17
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#18
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Der vorzeitige Auszug zeigt, dass davon augegangen werden kann, dass es eine Absprache gab.
Wenn das immer so ein Automatismus wäre!
Hier gibts sicher genug Vermieter denen der eine oder andere Mieter bei Nacht und Nebel mit einigen Hundert bis Tausend € offenen Zahlungen abhanden gekommen ist.
Die hatten bestimmt alle auch eine Absprache! :???:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Wohl wahr, aber JJ sag mal, du weißt ja aus welcher Szene dieser Spruch stammt.


Spontan fallen mir hier zweit Möglichkeiten ein

1) Kneipe (Bierdeckel)
2) Die Römer: verba volant, scripta manent

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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