Mündliche Absprachen bei Wohnungsübergabe!

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
CatmomBB
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Absprachen bei Wohnungsübergabe!

Hallo
meine Frage sieht wie folgt aus. Ich habe im April 2014 meine damalige Wohnung angemietet und bei der Wohnungsübergabe fehlte die Küchentür. Der damalige Hausmeister sagte diese sei im Keller und kann jeder Zeit geholt werden. Ich solle mich dann nur melden. Als Zeugin war eine Freundin dabei. Leider wurde diese fehlende Tür nicht in das Übergabeprotokoll geschrieben. Bei meinem jetzigen Auszug im Mai 2017 hat dei Wohnungsübergabe ein neuer Hausmeister gemacht. Er hat die fehlende Tür mit eingetragen und ich soll sie ersetzen. Sie haben eine Tischlerrei geholt und ich habe jetzt die Rechung von 393 Euro bekommen.

Meine Frage ist jetzt : Muss ich diese Tür zahlen? Gelten müdliche Absprachen nicht genauso?
Ich kann leider nicht beweisen, das diese Tür schon bei meinem Einzug nicht vorhanden war. Aber ich habe eine Zeugin.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119462 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von CatmomBB):
Ich kann leider nicht beweisen, ....
Aber ich habe eine Zeugin.

Finde den Widerspruch ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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