Mündliche-Mängel

15. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Walter Becker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche-Mängel

Ist der Vermieter verpflichtet beim Auszug Mängel schriftlich fest zu halten oder reicht wenn er mich mündlich darauf Aufmerksam macht???Es geht da um mehrere Dinge die uns beim Einzug genehmigt wurden und die wir später wieder so herstellen sollten.Nach mündlicher absprache.Beispiel. Einbau Laminat vom Vermieter genehmigt,die alten Fußleisten raus,der Vermieter verlangte beim Auszug den Boden raus zu nehmen und neue Fußleisten ein zu bauen.Wir haben beispielsweise auf unsere Kosten Bodenfliesen und Wandfliesen verlegt die wir drin lasssen konnten obwohl wir dadurch Finanziell erheblich benachteiligt sind.Wer kann mir helfen?????

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"Becky"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Ist der Vermieter verpflichtet beim Auszug Mängel schriftlich fest zu halten ..

Nein. Ein schriftliches Rücknahmeprotokoll
ist nicht zwingend vorgeschrieben.

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