Hallo, ich habe ab dem 01.06.06 eine zwei Zimmer Wohnung per "Mündliche Verabredung" gemietet. Die Miete beschränkt sich auf 380 Euro warm.
Nur verzichtet der (Privat) Vermieter auf einen schriftlichen Mitvertrag, warum auch immer. "Wohl um Steuern zu sparen"
Und ich nachhinein mache ich mir so meine gedanken, den:
1.)kann der Vermieter die Miete spontan erhöhen?
2.)Wäre ein Kündigungsgrund z.B. wegen „Eigenbedarfs" von Privatvermieter voll anwendbar?
3.)Kann ich ohne weiters von meinem Mietvetrag geküdnigt werden, oder habe auch ich eine Kündigungsfrist?
Der Vermieter sagt, dass wenn die Miete Pünktlich bezahlt wird, und sonst keine ernsthaften Vertrauensprobleme entstehen, ich die Wohnung so lange haben kann wie ich will.
Darauf kann und werde ich mich nicht verlassen, wie kann ich mich nun schützen?
Gruß Eddie
Mündliche Vereinbarung kein Mietvertrag 2
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Das ist schon richtig. Mündliche Abmachung bedeutet Mietvertrag gemäß den Standardvorgaben des BGB, also meist sehr günstig für den Mieter (zB keine Pflicht zu Schönheitsreparaturen oder Nebenpflichten laut Hausordnung).
Nur sollte man darauf achten, daß man die Existenz einer Mietvereinbarung sowie die Mietzahlungen sauber dokumentieren kann (also Überweisungsbelege/Kontoauszüge aufheben oder bei Barzahlung jeweils Quittungen mit Verwendungszweck ausstellen lassen). Sonst könnte es möglicherweise sein, daß der Vermieter hinterher 'rückständige' Mieten einfordert oder sogar behauptet, daß gar kein Mietvertrag bestanden habe, sondern man nur kostenloser Gast gewesen sei, der auf Aufforderung sofort zu gehen habe.
Mag unwahrscheinlich sein, aber im Leben kommt vieles vor...
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
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Hach glatt vergessen. Ich treffe mich diese Woche mit der Vermieterin, damit ich meinen Schlüßel bekomme!
Was für Detail`s sollten in Anwesendheit eines Zeugen geklärt werden?
Gruß Eddie
Was ich in so einer Lage klären würde:
1) Welche Räume und Nebenräume sind vermietet (ggf. Boden, Keller, Garten, Autostellplatz)?
2) Höhe der Miete und ggf. Nebenkosten (oder Inklusivmiete)?
3) Zahl der übergebenen Schlüssel (wichtig, da man hinterher alle zurückgeben muß)?
4) Eventuelle Schäden an der Wohnung bei Einzug (damit man hinterher nicht für ihr Entstehen verantwortlich gemacht wird)?
Ansonsten wirken, wie schon erwähnt, die Standardregelungen gemäß BGB sehr günstig für den Mieter.
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--- editiert vom Admin
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Hallo, vielen Dank für eure Postings.
Gruß Eddie
Moinsen, ich habe heute mit der Vermieter tel. und ihr mitgeteilt, dass ich ein paar Detail`s für einen Wohnungshilfeantrag benötige.
Sie meinte nur ganz freundlich, dass mir keine Wohnungshilfe zusteht, dass wüsste sie aus eigener Erfahrung.
Ich habe mich informiert und mir steht sehr wohl eine gewisse Summe zu. Wie wir wohl wissen will sie das Finanzamt umgehen. Aber ich stehe mit leeren Hände, was die Wohnungshilfe angeht, dar.
Habt ihr einen Tipp wie ich bei dieser Situation vorgehen soll?
Gruß Eddie
-- Editiert von eddie1979 am 25.05.2006 21:02:50
-- Editiert von eddie1979 am 25.05.2006 21:03:33
--- editiert vom Admin
Hi danke für Dein Posting.
Teil sie mit, das sie ist verpflichtet (als Vermieterin) das Wohngeldformular PRIVAT auszufüllen und das sie als Privat Vermieterin, keine Sorgen machen soll .
Ist sie den rechtlich dazu verpflichtet?
Meine Tipp: Druck für sie aus das BGB Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 574c).
Bitte entschuldige, aber was soll das bringen?
Und falls Du noch nicht bei der Mieterbund bist, dann kann ich nur sagen 'Höchste Zeit'.
Wofür benötige ich den Mieterbund?
Sorry für die Fragen, aber es ist meine erste Wohnung und ich kenne mich nicht so gut aus.
Gruß Eddie
--- editiert vom Admin
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