Mündliche Vereinbarung kein Mietvertrag

29. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
ThorstenKl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Vereinbarung kein Mietvertrag

Hallo, ich suche Informationen wer kann mir was dazu sagen.
Ich wohne seit 6 Jahren in einer Wohnung habe nur einen mündlichen Mietvertrag, ich habe anfangs 650 DM Miete gezahlt so war es mündlich vereinbart.
Nach einem halben Jahr haben wir neu verhandelt da ich am Objekt kleinere Reparaturen durchgeführt habe und auch die Aussenanlage gepflegt habe zahle ich seit dem keine Miete mehr.
Dieses sind alles mündliche Absprachen, jetzt ist der Fall eingetreten das dieses Objekt Zwangsverwaltet wird (Insolvenz) wie geht es weiter muss ich jetzt Miete zahlen oder bleiben diese mündlichen Absprachen die seit 4 Jahren laufen akut.
Würde mich über Infos freuen !!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(978 Beiträge, 331x hilfreich)

Eine mündliche Mietvereinbarung ist ein vollgültiger Mietvertrag. Dieser bleibt auch weiterhin in Kraft, und zwar mitsamt allen getroffenen Absprachen.

Problematisch kann es allerdings sein, wenn man bestimmte Vereinbarungen, die nicht den standardmäßigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, beweisen will oder muß. Beispielsweise den vollständigen oder teilweisen Verzicht des Vermieters auf Mietzahlungen aufgrund vom Mieter geleisteter Arbeiten.

Es könnte daher sinnvoll sein, sich vom Vermieter die in der Vergangenheit mündlich getroffenen Absprachen schriftlich bestätigen zu lassen.

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#2
 Von 
ThorstenKl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

>Problematisch kann es allerdings sein, wenn man bestimmte Vereinbarungen, die nicht den standardmäßigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, beweisen will oder muß. Beispielsweise den vollständigen oder teilweisen Verzicht des Vermieters auf Mietzahlungen aufgrund vom Mieter geleisteter Arbeiten.<

Ist es nicht schon ein Beweis da der Vermieter seit 4 Jahren alles so akzeptiert und keine Vorderungen geltend gemacht hat. Wäreb diese Vereinbarungen nicht getroffen worden hätte er doch sicherlich Mietrückstände Eingeklagt...??!!

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#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(978 Beiträge, 331x hilfreich)

quote:
Ist es nicht schon ein Beweis da der Vermieter seit 4 Jahren alles so akzeptiert und keine Vorderungen geltend gemacht hat. Wären diese Vereinbarungen nicht getroffen worden hätte er doch sicherlich Mietrückstände Eingeklagt...??!!


So kann man sicherlich argumentieren. Nur ist dies allenfalls ein Indiz, aber kein Beweis. Es gibt ja auch andere Gründe, wieso man berechtigte Forderungen manchmal nicht einklagt (zB persönliche Rücksichtnahme auf den Schuldner).

Nur mit einer Bestätigung, daß in der Vergangenheit dieses und jenes vereinbart worden ist, ist man auf der sicheren Seite.

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