Hallo,
wenn man mit dem Vermieter eine mündliche Vereinbarung trifft, ist diese über den Tod hinaus bindend, oder? Vorausgesetzt man kann es aufgrund von Zeugen beweisen. Wenn es jetzt um eine Mietraumerweiterung geht, die aber noch nicht vollzogen ist, kann man diese bei den Erben durchsetzten und was passiert, wenn das Erbe noch nicht angetreten wurde, kann man da mit den Baumaßnahmen die der Mieter tragen wird schon beginnen?
contessa1978
Mündliche Vereinbarung wann durchsetzbar
4. November 2006
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Frage vom 4. November 2006 | 19:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Vereinbarung wann durchsetzbar
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#1
Antwort vom 4. November 2006 | 21:16
Von
Status: Schüler (427 Beiträge, 114x hilfreich)
Baumaßnahmen die der Erblasser genehmigt hat und auch bezahlen wollte, würde ich mir schriftlich von den neuen Eigentümern bestätigen lassen.
#2
Antwort vom 11. November 2006 | 07:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Also die Kosten würden wir tragen. Aber die noch nicht ganz neuen Besitzer wollen sich überhaupt nicht äußern. Habe aber jetzt durch Beratung beim Anwalt erfahren, dass wir mit der Nutzung sogar ohne Zustimmung der neuen Besitzer beginnen können, da es mit dem verstorbenen Vermieter so vereinbart war.
Allerdings stehen noch Sachen in den Räumen die dem ehemaligen Besitzer sind. Daran wollen wir uns nicht vergreifen. Nicht das dann irgenwas weg ist oder kaputt.
Und jetzt?
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