Mündliche Zusage = bindender Mietvertrag?

12. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ginny456
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Zusage = bindender Mietvertrag?

Hallo alle zusammen,

ich bin vor nicht ganz einem Monat in eine neue Stadt umgezogen und mit meinem Zimmer sehr glücklich. Heute kam der Schock: ich bekam an meiner Arbeitsstelle (!) einen Brief von einer Dame, bei der ich vor meinem Umzug ein WG-Zimmer angeschaut hatte. In dem Schreiben steht, dass ich meinen "vertraglichen Verpflichtungen" nachkommen und in das damals besichtigte Zimmer einziehen soll. Außerdem werde ich aufgefordert die Miete für den bisherigen Zeitraum nachzuzahlen.

Ich hatte bei diesem WG-Zimmer damals mündlich zugesagt, aber mich dann doch umentschieden. Ich bin dann in ein billigeres Zimmer gezogen und habe vergessen bei dem anderen Zimmer abzusagen.

Wichtig ist: ich habe nicht der Vermieterin zugesagt, sondern nur ihrem Neffen der als Mieter in der Wohnung wohnt. Und das Schreiben kam von der vorherigen Mieterin des Zimmers in das ich ziehen hätte sollen.

Ist das überhaupt rechtens? Also kann sie bei mir Geld einfordern, obwohl ich nicht zur Schlüsselübergabe erschienen bin und nicht in das Zimmer gezogen bin.

Ich habe auch nie etwas schriftlich unterschrieben, abgesehen von einer SMS in der ich sagte ich nehme das Zimmer. :augenroll:

Was soll ich tun?!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
und habe vergessen bei dem anderen Zimmer abzusagen.


Das kann ein teures "Vergessen" werden! Natürlich sind mündliche Zusagen -sprich mündlicher Mietvertrag - auch gültig. Und wie es aussieht, hat die Vermieterin auch gute Beweise.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also du hast ein gültiges Mietverhältnis für das besagte Zimmer. Ob das nun Schriftlich, mündlich oder wie auch immer gesagt wurde ist egal. Deine SMS spricht hier auch sehr dafür, dass du eine Zusage gegeben hast.

Eine Absage hätte dir damals auch nichts gebracht, da hättest du dann auch schon ordentlich kündigen müssen, nach deiner mündlichen zusage, ausser der VM hätte es so akzeptiert.

quote:
dass ich meinen "vertraglichen Verpflichtungen" nachkommen und in das damals besichtigte Zimmer einziehen soll
Natürlich musst du da nicht einzeiehen, wo du wohnst kann dir keiner vorschreiben!
quote:
Außerdem werde ich aufgefordert die Miete für den bisherigen Zeitraum nachzuzahlen
Dieser Punkt ist allerdings richtig, natürlich hast du die Miete zu zahlen, immerhin ist das Zimmer von dir angemietet. Ich würde es an deiner STelle so schnell wie möglich kündigen...

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#3
 Von 
Ginny456
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!

Ich habe gerade bei der Telefonseelsorge angerufen weil ich mit den Nerven am Ende bin und dort wurde mir auch geraten so schnell wie möglich zu kündigen.

Stimmt es dass bei einem mündlichen Vertrag die Kündigungsfrist 14Tage beträgt?

(Das wurde mir auch von der Frau bei der Telefonseelsorge gesagt, die laut eigener Aussage 30Jahre lang mit Mietrecht beruflich zu tun hatte und sich deswegen damit auskennt).

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Frage, war das Zimmer möbliert oder unmöbliert? Wenn möbliert, dann kannst du bis zum 15. März zum 31. März kündigen, aber bitte schriftlich. Die Miete für März musst du aber komplett bezahlen.

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#5
 Von 
Ginny456
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Zimmer war/wäre möbliert gewesen (Bett, Sofa und Tisch und ein paar Regale hätte ich übernommen).

Die Kündigung habe ich gerade fertiggemacht. Habe darin geschrieben dass ich bis zum 31.3. kündige. Und habe noch daruntergeschrieben wie ich die Miete zahlen werde (1.Miete als Einmalzahlung + halbe Monatsmiete in Raten).

Danke für die Antwort! Ich hoffe damit hat es sich dann erledigt und die fordern nicht dass ich mehr zahle, weil ich nicht 14Tage Kündigungsfrist habe oder so... :sad:

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
(Bett, Sofa und Tisch und ein paar Regale hätte ich übernommen
Vom Vormieter übernommen oder vom Vermieter gestellt? Nur bei der zweiten Variante golt die verkürzte Kündigungsfrist!

Ich würde die Kündigung nicht so kurz formulieren, sondern vielmehr den Vertrag wegen Irrtum widerrufen (es war dir nicht klar, einen geschlossen zu haben) und dazu schreiben, dass du hilfsweise den Vertrag kündigst. Die Zahlung solltest du natürlich soweiso machen, wahlweise als Schadenersatz für den dem Vermieter entstandenen schaden oder als Miete bis zum Kündigungszeitpunkt.

Vorteil dieses Vorgehens: Wenn die Bude doch unmöbliert vermietet wurde (die Möbel also nicht vom Vermieter stammten), dann hat der Vermieter, sofern du nur Schadenersatz und nicht Miete zahlst, eine Schadensminderungspflicht und muss sich bemühen, so schnell wie möglich neu zu vermieten. Wenn er einen Mietvertrag hat, muss er das nämlich nicht.

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#7
 Von 
Ginny456
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Möbel waren vom Vermieter gestellt (genau genommen vom Neffen der Vermieterin, aber der fungiert als ihr "Ersatz" und regelt das mit der Vermietung, etc.)

Ich habe natürlich schon noch mehr in die Kündigung geschrieben (z.B. dass ich vom angedachten Mietvertrag Abstand nehme, dass es ein mündlicher (!) Mietvertrag war und dass ich eine andere Wohnung gefunden habe). Ich hoffe das passt dann so, denn ich habe es heute schon weggeschickt, damit es auch noch rechtzeitig ankommt.

Drückt mir bitte die Daumen! ;)

Danke nochmal für eure Antworten! Aus Fehlern lernt man, sowas passiert mir sicher nicht noch einmal! :augenroll: :)


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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
Wichtig ist: ich habe nicht der Vermieterin zugesagt, sondern nur ihrem Neffen der als Mieter in der Wohnung wohnt. Und das Schreiben kam von der vorherigen Mieterin des Zimmers in das ich ziehen hätte sollen.


Bisher ist niemand auf dieses Detail eingegangen.

Mir ist aber nicht klar, WER jetzt was fordert und ob diese(r) wirklich der/die zukünftige Vertragspartnerin geworden ist.
Und an wen ist diese SMS mit der Zusage gegangen ? Was stand da genau (wörtlich bitte) ?

Und noch was, ging es vor der SMS nie darum, dass es noch einen schriftlichen Mietvertrag geben soll ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 13.03.2014 19:08

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#9
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ja das wäre sicherlich nützlich, die SMS und den Empfänger zu kennen.

Ausserdem: Ich hoffe Du hast das per Einschreiben weggesandt, zur Beweissicherung.

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"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ginny456
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! :)

Das Schreiben mit der Forderung meinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen kam von der Frau die vorher in dem Zimmer wohnte, in das ich ziehen hätte sollen. Im Schreiben selbst steht, dass ich ihr und dem Neffen der Vermieterin zugesichert hätte das Zimmer zu nehmen. An wen ich das Geld zahlen soll, stand nicht im Schreiben.

Ich habe mein Antwortschreiben an beide adressiert (also beide Namen draufgeschrieben) und an die Adresse geschickt wo der Neffe der Vermieterin noch wohnt (die Adresse die auch als Absender angegeben war und wo das Zimmer das ich mieten hätte sollen ist).

Die sms in der ich zugesagt habe, ging an den Neffen der Vermieterin. Darin hab ich geschrieben:

"Hallo X, habe mich entschieden. Ich nehme das Zimmer. Habe gestern noch mit Y geschrieben und weiß jetzt dass sie voraussichtlich am Samstag auszieht und würde da dann gleich einziehen (nachmittags). Aber genaueres können wir ja noch ausmachen. VLG..."

Joah... großer Fehler halt, passiert mir in meinem Leben nicht noch einmal. :bang:

Die Kündigung habe ich per Einschreiben weggeschickt, die Quittung aufgehoben (und den Brief auch für mich nochmal ausgedruckt und draufgeschrieben wann ich es weggeschickt habe, mit Datum und Unterschrift halt).

Mittlerweile bin ich soweit, dass ich einfach nur noch will, dass es alles erledigt ist und kein rechtliches Nachspiel mehr hat. Das Geld hab ich schon abgeschrieben/als verloren abgehakt.

PS: Die Vermieterin wohnt nicht selbst in der Wohnung, ihr Neffe fungiert als Vermieter-Ersatz bzw ihr Vertreter.
PPS: Das war mein erster Umzug, meine erste eigene Wohnung... nur falls sich jemand wundert wie man sich so blöd anstellen kann. :bang: ;)



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-- Editiert Ginny456 am 15.03.2014 15:18

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#11
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Das Schreiben mit der Forderung meinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen kam von der Frau die vorher in dem Zimmer wohnte, in das ich ziehen hätte sollen.


die Vormieterin hat keinerlei Forderungen gegen dich. Der stehen keine Zahlungen zu.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Hmm.... fassen wir mal kurz zusammen.


1. mündliche Zusage an falsche Person
2. SMS mit schriftlicher Zusage an falsche Person
3. jegliche Optionen in der SMS noch offen gehalten

quote:
"Aber genaueres können wir ja noch ausmachen. VLG..."

4. "Mahnung" von der ganz falschen Person bekommen.

Mal ehrlich, wenn du nicht schon so viel verfängliches Zeug hinterher geschickt hättest, würde ich behaupten du brauchst NICHTS zahlen.
Weder hat je ein Mietvertrag bestanden, noch hat irgendein Vormieter, das Mietobjekt betreffend, Forderungen an dich zu stellen.
Wie die Sache nach dem ganzen Schriftwechsel aktuell aussieht vermag ich nicht abzuschätzen.

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-- Editiert spatenklopper am 16.03.2014 19:10

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ginny456
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe was ihr meint. Schon mein Bauchgefühl sagte mir ja im ersten Moment, dass ich da nichts zahlen muss.

Aber der Brief mit der Forderung kam per Einschreiben und wurde noch dazu an meine Arbeitsstelle geschickt, was mich halt schon eingeschüchtert hat.

Außerdem hieß es dann anfangs, dass ich wenn ich nicht noch mehr zahlen will, so schnell wie möglich kündigen soll, deswegen habe ich das Antwortschreiben so schnell weggeschickt.

Was meint ihr? Soll ich noch zu nem Anwalt in die Erstberatung und ihm einfach mal alles erzählen? (Wenn der mir allerdings dann rät es zu bezahlen, hab ich nochmal 50-100€ mehr Kosten. Allerdings hätte ich dann Gewissheit.)

Ich tendiere jetzt dazu es zu zahlen, allerdings an den Neffen der Vermieterin, der ja im Schreiben auch genannt wurde. Also falls mir die VORmieterin ihre Bankverbindung schickt, kann ich dann nochmal zurückschreiben und ihr sagen sie soll mir die Bankverbindung des "Vermieters" geben?? Oder wie kann ich mich da rechtlich etwas absichern wenn sie auf einer Überweisung an sie besteht? Reicht es da wenn ich das Schreiben aufhebe in dem sie mir ihre Bankverbindung schickt oder soll ich sie nochmal was unterschreiben lassen, dass sie das Geld anstelle vom Neffen der Vermieterin bekommt?!


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Reicht es da wenn ich das Schreiben aufhebe in dem sie mir ihre Bankverbindung schickt oder soll ich sie nochmal was unterschreiben lassen, dass sie das Geld anstelle vom Neffen der Vermieterin bekommt?!




Es ist doch vermutlich so, daß die Vormieterin so schnell wie möglich, vor Ablauf der Kündigungsfrist aus ihrem Vertrag will. Mit dem Vermieter ist wie üblich besprochen "sobald Sie einen Nachmieter bringen".

Wenn du das nun nicht bist, haftet und zahlt die Vormieterin eben weiter. Mit ihr hast du nichts zu tun.

Erst wenn der Vermieter Forderungen stellt, müsste man überlegen, was zu tun ist. Bis da hin besteht kein Handlungsbedarf.

Vermutlich kommt da auch nichts, die Vormieterin haftet ihm ja wahrscheinlich weiter für die Miete.

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-- Editiert asap am 18.03.2014 19:31

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