Mündliche Zusage zur Wohnung - Dann Absage

30. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
maryrose
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Zusage zur Wohnung - Dann Absage

Ich wohne seit dem 15.09.2019 in einer 1,5 Zimmer Wohnung, bei der ich im Vertrag auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet und einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten vereinbart.

Mein Freund und ich wohnen nun gemeinsam hier und er ist aufgrund eines Unfalls körperlich eingeschränkt, darum suchen wir eine größere und behindertengerechte Wohnung.
Er steht nicht im jetzigen Mietvertrag.

Mein Freund, die Vermieter wissen, dass er hier wohnt, ist auf die Vermieterin zugegangen und hat das Gespräch gesucht, um einen möglichen früheren Auszug zu besprechen.
Sie sagt, dass ein anderer Mieter aus dem Haus Interesse an der Wohnung habe und es kein Problem sein solle zum 1.3.2020 aus der Wohnung auszuziehen. Wir haben eine Wohnung besichtigt und Interesse an ihr gehabt und deswegen ist mein Freund erneut auf die Vermieterin zugegangen.
Sie sagte im Laufe des Gesprächs erneut, dass wenn der andere Mieter aus dem Haus Interesse habe, wir ausziehen könnten.

Der andere Mieter hat die Wohnung dann besichtigt und uns per SMS zugesagt, dass er die Wohnung nehmen wird.
Wir haben uns auf diese Zusage verlassen und den neuen Vetrtrag unterschrieben.
Außerdem haben wir einen Kleiderschrank gekauft, der auch nicht in unsere jetzige Wohnung passt und auch nicht zurückgegeben werden kann.

Dann steht er heute morgen vor uns und sagt, dass er die Wohnung nicht nehmen möchte.

Mein Freund ist dann zu den Vermietern und diese sagen nun, dass wir nicht frühzeitig aus dem Vertrag gelassen werden.

Was können wir nun tun?

Sie lassen uns nicht einmal selbst Nachmieter suchen, sondern sagen, dass der Vertrag für die 12 Monate gilt.
Ich mache jedoch eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und weiß, dass dann die Aussagen eigentlich auch bindend sind. Wir haben schließlich im Vertrauen auf die Aussagen der Vermieter und des anderen Mieters gehandelt.

Stimmt das? Wie können wir nun vorgehen?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von maryrose):
und weiß, dass dann die Aussagen eigentlich auch bindend sind.
Woher weißt du das? Was bedeutet *eigentlich*?

Oder wie will man beweisen, dass die Aussagen so und nicht anders waren.
Einzig die SMS könnte ein Hinweis zur Zusage sein. Was hat er geschrieben? Wortlaut?

Vertrauen hin oder her--- sollten nicht gerade Azubi für diesen Beruf schon wissen, dass es eben mit den Gesprächen und dem Vertrauen in Gesagtes so seine Tücken hat?

Womit könntet ihr den Interessenten denn noch *ködern*, damit er doch umziehen will?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von maryrose):
Ich mache jedoch eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und weiß, dass dann die Aussagen eigentlich auch bindend sind.


Was heisst das? Das mündliche Aussagen bindend sind, weil du eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten machst? ;)

Dir ist aber klar, dass die Kündigung nach § 568 BGB zwingend schriftlich zu erfolgen hat. Und hier geht es ja auch nicht nur um euch, sondern auch noch um den Nachbarn. So ein Mietvertrag lässt sich nun mal nicht so einfach zwischen Tür und Angel aufheben.

Zitat (von maryrose):
Sie lassen uns nicht einmal selbst Nachmieter suchen, sondern sagen, dass der Vertrag für die 12 Monate gilt.


Dazu ist er leider auch nicht verpflichtet.


Zitat (von maryrose):
Wir haben schließlich im Vertrauen auf die Aussagen der Vermieter und des anderen Mieters gehandelt.


Auf einen Vertrauensschaden wirst du dich hier nicht berufen können, da dein einziger Vertragspartner dein Vermieter ist.


Zitat (von maryrose):
Stimmt das?



Nein, so wie du es siehst leider nicht.


Zitat (von maryrose):
Wie können wir nun vorgehen?


Vielleicht mit allen Beteiligten nochmal das Gespräch suchen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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