Mündlichen Pachtvertrag kündigen ???

8. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Leiti
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Mündlichen Pachtvertrag kündigen ???

Hallo,
ich habe mit einem Grundstücksbesitzer im Jahre 2001 einen mündlichen Pachtvertrag geschlossen.
Wir haben die Pacht jährlich und pünktlich bezahlt und nun hat er -ohne uns zu informieren- einen Teil des grundstücks verkauf und der neue Besitzer will dort mit Bauarbeiten beginnen.
Wir haben das Gelände bisher als Koppel genutzt und es wäre nun zu klein.
Kann der neue Besitzer mit 14 Tagen Frist kündigen oder gilt hier § 584 BGB mit mind. einem halben Jahr??
Schnelle Antwort wäre nett, da wir bis Weihnachten räumen sollen und keine Alternative in Sicht ist...

Gruß
Laithy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Laithy,

Sie haben weder einen Landpachtvertrag noch einen "normalen" Pachtvertrag abgeschlossen, sondern einen Mietverhältnis über andere Sachen gem. §§ 578-580 a BGB .

Die Abgrenzung von Miet- und Pachtvertrag erfolgt durch den Abgleich der Hauptleistungspflichten, wie sie in § 535 Abs. 1 und § 581 Abs. 1 festgelegt sind: Anders als einen Vermieter trifft den Verpächter neben der Gebrauchsgestattungs- auch die Pflicht zur Gewährung des Fruchtgenusses . Bei einer reinen Gebrauchsüberlassung des Grundstücks zur Nutzung z.B. als Pferdekoppel handelt es sich um einen Mietvertrag.

Die ordentliche Kündigung ist folglich gem. § 580 a Abs. 1 BGB zulässig:

1. wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des
folgenden Tages;

2. wenn die Miete nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag
einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonnabends;

3. wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist,
spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des
übernächsten Monats.

MfG Gruwo

-- Editiert von Gruwo am 08.12.2004 21:31:21

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