Mündlicher Mietertrag - Recht zur sofortigen Kündigung bei einem mündlichen Mietvertrag?

20. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
BlazeGT
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Frischling
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Mündlicher Mietertrag - Recht zur sofortigen Kündigung bei einem mündlichen Mietvertrag?

Hallo Zusammen.

Also nun mal zu meinem Problem.
Ich wohnte 2008 in NRW und bin auch 2008 im August nach Bayern gezogen mit meiner Freundin.
Da habe ich gleich telefonisch und mündlich mit meinem mieter geredet wegen eines Mietvertrags.
Anfangs (also August - Oktober) wollte er keine miete haben und ab november mussten wir miete zahlen.
Das ganze hatte sich auch geklärt bis auf den heutigen Tag als ich mir das erste mal für die Dachgeschoss wohnung eine Quitung unterschreiben lassen wollte.
Ich habe ihn gebeten mir bitte 2 Quitungen zu unterschreiben (1 Quitung von Nov - Jan > 600 € x 3 = 1800 ) und heute die 2te vom Februar.

Doch da der name meiner freundin drauf stand wollte mein mieter mir die quitungen nicht unterzeichnen.

Bin ich nun im recht wenn ich sage er kriegt das geld erst wenn er die quitungen unter schrieben hat oder liege ich da falsch.

Und hat er das recht bei einem mündlichen mietvertrag uns sofort zu kündigen das wir auch sofort gehen müssen ???

Danke.




58 Antworten
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#1
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guest-12324.08.2009 16:50:38
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#2
 Von 
BlazeGT
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Frischling
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ja es stand mein name und ihr name drauf !

Aber der mieter nimmt es nicht an wenn ihr name mit drauf steht da er meint das der vertrag ja mit mir abgesprochen wurde.


mfg

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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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Bachelor
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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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#5
 Von 
BlazeGT
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Naja klare sache war das ich ihm eigentlich gar keine zahlen müsste und er dann aber ab november meinte das er geld haben möchte.

und als er dann ab november miete haben wollte hat er seiddem auch jeden 15ten seine miete gekriegt.

Nur weigert er sich die Quitungen zu unterschreiben.

Achja und noch eine kleine Frage nebenbei die mir einfällt.

Kann man durch einen mündlichen mietvertrag auch wohngeld beantragen bzw verdiene ich mehr als den normalsatz aber meine freundin kommt nicht auf ihren normalsatz und so fragte sie mich mal wie das mit dem beantragen des wohngeldes ist.


mfg

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#6
 Von 
Eirene113
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Für den Wohngeldantrag müßtest du Mietvertrag vorlegen. Meinst du das Amt akzepiert etwas mündliches von dir? Außerdem muß der VM noch ein Formular ausfüllen.
Ich denke, der VM kassiert hier etwas an die Steuer vorbei.

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#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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#8
 Von 
Eirene113
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was jetzt schon? Mußt du nicht Karneval feiern??

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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#10
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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#11
 Von 
BlazeGT
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Frischling
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Ja er hat alle Mieten ab November - Februar.

Und ab dem 15ten November haben wir dei erste gezahlt

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#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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#13
 Von 
BlazeGT
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Frischling
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Huhu!
Hier is die Freundin und ich würde gerne die ganze Sache aus meiner Sicht schildern. Also bis hierhin ist alles so abgelaufen, das wir im August hier eingezogen sind und ein mündlicher Mietvertrag besteht, Miete sollten wir nicht bezahlen, dann aber ab November letzten Jahres, wobei der Vermieter bis heute sein Geld erhalten hat. Ich wollte gerne das ich nachträglich diese Quittungen unterschrieben bekomme, weil es "mein Geld" war womit ich diese Miete bezahlt hab und ich eigentlich nur ne Quittung dafür haben, wo mein Geld hingegangen ist. Der Vermieter weigert sich aber weil mein Name da mit drauf steht, obwohl auch der Name meines Freundes voran steht. Darauf kann ich doch dann wohl bestehen, oder ? Jetzt will der Vermieter einen Mietvertrag erstellen, wo nur der Name meines Freundes drauf steht, wobei ich ja dann auch im Nachteil bin, wenn ich mich nicht täusche?! Von Kündigung war bisher noch keine Rede, es ging eher darum in wie weit der Vermieter Rechte hat bzw welche wir haben. Vielleicht hat ja noch jemand einen Tip :-)

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#14
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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#15
 Von 
BlazeGT
Status:
Frischling
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Naja so is das auch nich ganz richtig, als wir damals hier herzogen, war das bekannt das wir zwei hier einziehen und auch so akzeptiert worden, bzw ging das sogar vom Vermieter aus.

Und wie soll ich das genau verstehen: "Ohne Miete, kein Mietvertrag" ? Das rein rechtlich weder der Vermieter, noch wir Rechte haben ?

Ich will gerne das der Vermieter mir das quittiert und nicht sonst wer, weil ER MEIN Geld erhalten hat !!! Ich habe dafür Zeugen und kann doch wohl darauf bestehen ?

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#16
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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#17
 Von 
BlazeGT
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Frischling
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Das Gefühl hab ich mittlerweile auch.

Es ist die Mutter meines Freundes.

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#18
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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#19
 Von 
BlazeGT
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Frischling
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Das ist mir auch klar, aber soweit sind wir ja noch nicht das wir uns trennen und habens eigentlich auch nicht vor!

Mir gehts immer noch um die Quittungen, die ich unterschrieben haben möchte, WENN ich im Recht sein sollte, wenn nicht dann verzichte ich darauf um eben weiteren Streit zu vermeiden. Das hat mir eben noch niemand so wirklich beantwortet.

Und das mit dem "mündlichen Mietvertrag" hab ICH also keinerlei "Anspruch oder Rechte" (keine Ahnung welches Wort ich benutzen soll) ? Und was ist mit meinem Freund?

Mir ist es eben wichtig nichts falsches zu tun, deswegen hab ich mich hierher gewand und hoffe einfach nur auf ein paar Tips, weil ich nämlich solangsam verzweifle ;-)

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#20
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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#21
 Von 
BlazeGT
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Frischling
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Wenn ich ehrlich sein soll, ist das nicht das einzige Problem mittlerweile, und deswegen will ich es, um eben auch irgendwo ne Sicherheit für mich haben will, das ich Ihr in dem Sinne jedenfalls finanziell nichts schuldig bin oder wie auch immer man das sehen will, Damit sie eben nicht mal behaupten kann, ICH habe nichts gezahlt oder irgendwas in der Hinsicht fordern kann, bzw streitig machen kann, in diesem Fall gehts einfach nur um mich.

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#22
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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#23
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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#24
 Von 
BlazeGT
Status:
Frischling
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Hier scheint mich niemand so richtig zu verstehen oder verstehen zu wollen, naja dachte ich bekomme eine unparteiische Antwort, bzw. ob ICH diese Unterschrift VERLANGEN kann. Es hat schon seinen Grund warum ich da so hartnäckig hinterherbin :-( Leider !

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#25
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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#26
 Von 
BlazeGT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal: Ob ich diese Unterschrift verlangen kann oder nicht, weil sie sich weigert MIR das zu unterschreiben, wenn mein Name drauf steht, ob wohl ich Zeugen hab bzw beweisen kann das das mein Geld ist, was ich gezahlt hab.

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#27
 Von 
kathi2008
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Ich versteh zwar wirklich nicht, warum du nicht den hier schon vorgeschlagenen Weg über die zwei Quittungen gehen möchtest, der viel stressfreier ist, aber gut.
Natürlich hast du ein Recht darauf, dass dir die Zahlung einer Geldsumme von der Annahmeseite quittiert wird. Wenn du Zeugen hast, kannst du die Zahlung ja beweisen. Will die Mutter das aber offensichtlich nicht, dann bleibt dir nur der Weg über das Gericht, was das Verhältnis nicht verbessern wird. Und evtl. wird das Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt.

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#28
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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#29
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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#30
 Von 
guest123-2223
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