Mündlicher Mietvertrag - Kaution

7. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
holli90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Mietvertrag - Kaution

Hallo zusammen,

ich habe mit einem damaligen Freund ein WG gegründet. Wir haben kein schriftlichen Mietvertrag geschlossen.

Da es dann irgendwann Ärger gab bin ich aus der WG ausgezogen. Ich hatte damals beim Einzug die komplette Kautionszahlung übernommen (da er selber einige Investitionen für die Wohnung hatte). Über diese Kautionszahlung habe ich natürlich einen Nachweis.

Da es sich um eine Genossenschaft handelt und wir nicht 2x 1600 Euro zahlen wollten, lief der Vertrag auf seinen Namen. Die Gegenpartei ist Hautptmieter und ich demnach Untermieter.

Ich habe ihn nun mehrfach aufgefordert die Kaution zu zahlen. Es kommt keine Reaktion.

Wie verhält es sich im diesem Fall, schließlich habe ich meinen Mietkautionsanteil und seinen Anteil mitgezahlt.

Sind dann 50% Kaution (mein Anteil der mir zusteht) und 50% (Darlehen an ihn) weil ich ja seinen Anteil mit übernommen habe?

Kann ich die gesamte Summe anfordern?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von holli90):
Ich habe ihn nun mehrfach aufgefordert die Kaution zu zahlen. Es kommt keine Reaktion.


Dann Mahnbescheid (online) beantragen und das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Zitat (von holli90):
Kann ich die gesamte Summe anfordern?


Hast Du doch schon getan, nur erfolglos.....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
holli90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Die Frage ist nur, wie verhält es sich mit der Kaution als solches, ich hatte ja den gesamten Anteil gezahlt. Eigentlich verhält es sich ja so, dass 50% mein Anteil der Kaution waren und 50% sein Anteil.

Im Mahnbescheid muss ich ja eine Art "Kategorie" angeben. Was gebe ich hier an? Ist es denn unerheblich dass 50% sein Anteil und 50% mein Anteil sind?

Stelle ich also ein Mahnbecheid über 100% der Summe? Oder wird sein Anteil als Darlehen angesehen?

Außerdem muss ich hier ja Belege angeben, reicht hier der Kontoauszug?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich würde Nr. 21 = "Miete sonstiges" nehmen und 100% eintragen.

Ist der bekannte solvent und es bestehen gute Chancen, das Geld incl. Anwalts/Gerichtskosten zurückzubekommen ? Wenn ja, würde ich einen Anwalt einschalten (nach nachweislich angemahnter Summe !!) und den das machen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von holli90):
Wir haben kein schriftlichen Mietvertrag geschlossen.


Aber vermutlich einen mündlichen, oder?

Zitat (von holli90):
Da es dann irgendwann Ärger gab bin ich aus der WG ausgezogen.

Unerheblich. Für deine Forderung wäre es wichtig wann und zu wann Du den Mietvertrag gekündigt hast.

Zitat (von holli90):
ch hatte damals beim Einzug die komplette Kautionszahlung übernommen

Deine Zahlung setzt sich dann vermutlich aus Deinem Kautionsanteil (50%) und einem Darlehn an den Freund (weitere 50%) zusammen.

Was wurde zur Rückzahlung des Darlehns vereinbart und wie lässt sich diese Vereinbarung nachweisen?

Zitat (von holli90):
Sind dann 50% Kaution (mein Anteil der mir zusteht) und 50% (Darlehen an ihn) weil ich ja seinen Anteil mit übernommen habe?
So stellt es sich für mich aufgrund der spärlichen Infos dar.

Zitat (von holli90):
Kann ich die gesamte Summe anfordern?


Ja, wenn die Rückzahlungsvoraussetzungen vorliegen. Aber auch das ist bisher nicht erkennbar. Der Mietvertrag mit dem Vermieter scheint ja noch zu bestehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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