Mündlicher Mietvertrag Kündigung

20. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Goldblume17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Mietvertrag Kündigung

Hallo,
ich habe eine dringende Frage..
B und D sind eine Erbengemeinschaft und ihnen gehört ein Haus, B möchte D ausbezahlen.
Da ist soweit auch alles geklärt.
D und M wohnen in der oberen Etage des Hauses und U bewohnt die untere Etage.
B und D haben mit U einen mündlichen Mietvertrag, B u. D haben U mit einer frist von 9 Monaten gekündigt.
Wenn B ab August alleiniger Eigentümer ist, muss er dann U nochmal kündigen oder hat die momentane kündigung weiterhin bestand?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50011 Beiträge, 17522x hilfreich)

Sofern die in der Kündigung angegebenen Kündigungsgründe dann weiter bestehen hat auch die Kündigung weiter Bestand.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Goldblume17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kündigung wegen Eigenbedarf, da B mit seiner Frau dann ins Haus ziehen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

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