Hallo,
ich habe eine dringende Frage..
B und D sind eine Erbengemeinschaft und ihnen gehört ein Haus, B möchte D ausbezahlen.
Da ist soweit auch alles geklärt.
D und M wohnen in der oberen Etage des Hauses und U bewohnt die untere Etage.
B und D haben mit U einen mündlichen Mietvertrag, B u. D haben U mit einer frist von 9 Monaten gekündigt.
Wenn B ab August alleiniger Eigentümer ist, muss er dann U nochmal kündigen oder hat die momentane kündigung weiterhin bestand?
Mündlicher Mietvertrag Kündigung
20. Mai 2019
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Frage vom 20. Mai 2019 | 15:48
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Mietvertrag Kündigung
#1
Antwort vom 20. Mai 2019 | 16:46
Von
Status: Unbeschreiblich (50011 Beiträge, 17522x hilfreich)
Sofern die in der Kündigung angegebenen Kündigungsgründe dann weiter bestehen hat auch die Kündigung weiter Bestand.
#2
Antwort vom 20. Mai 2019 | 17:11
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Eigenbedarf, da B mit seiner Frau dann ins Haus ziehen möchte.
Und jetzt?
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