Mündlicher Mietvertrag - Vertrag mündlich geschlossen Anspruch auf Miete rechtens?

14. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
linda80
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Mündlicher Mietvertrag - Vertrag mündlich geschlossen Anspruch auf Miete rechtens?

Hallo,

wir hatten mit einem Bekannten mündlich vereinbart, dass er uns für die Zeit, die er bei uns wohnt, pro Woche 50 Euro zahlt.
Er hat von Januar 2012-Februar 2012 4 Wochen bei uns gewohnt, hat uns 50 Euro gezahlt. Die restlichen 150 Euro wollte er uns zahlen, wenn er die Lohn-Abrechnung seines damaligen Arbeitgebers erhalten hat.
Wie es so ist, man lässt sich darauf ein und vertraut und wartet.

Mit seiner Erlaubnis erkundigten wir uns bei seinem letzten Arbeitgeber, ob es stimmt, dass er von dort noch Geld zu erhalten hat. Dieser teilte uns mit, dass er die Abrechnung Anfang April erhalten hat - wir unser Geld bisher leider nicht.
Der Kontakt brach völlig ab.

Dann haben wir ihn Anfang April per normaler Post angeschrieben und ihm eine Frist bis Ende April gesetzt - keine Reaktion, kein Geld.

Ist unser Anspruch rechtens auch wenn der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde?

Gruß
Linda




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1392x hilfreich)

quote:
Ist unser Anspruch rechtens auch wenn der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde?


Ja, aber meist hapert es an der Beweisbarkeit.

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#2
 Von 
linda80
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Liane,

die mündliche Absprache haben wir in Gegenwart von meinem Mann und meiner volljährigen Tochter getroffen.

Auch die Zusage, dass er uns die 150 Euro nach der Abrechnung durch seinen Arbeitgeber zahlt hat er vor uns 3en gemacht.

Würde die beiden als Zeugen reichen?

Gruß
Linda

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#3
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

In Anbetracht der gesamten Schilderung: Ja, die Zeugen würden wohl ausreichen.

Hier wäre ein Mahnbescheid hilfreich. Die Kosten sind geringfügig und sind dem Mahnbetrag zuzuschlagen.

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#5
 Von 
go338495-54b
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 39x hilfreich)

Das würde auch sagen , Familie die ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran haben sind eigentlich keine guten Zeugen - was sollen die aussagen ? War nicht so ? unwahrscheinlich.

Dann kann man auch an einen Richter kommen der so sieht.

Warum macht man keinen Mietvertrag auf einen Stück Papier -jeder unterschreibt und fertig und beim Mieten nimmt man eine Kaution und die Miete im Vorraus oder bezahlt ihr die Miete im Nachhinein ?



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#7
 Von 
linda80
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo an Euch,

vielen Dank für Eure Meinungen und Anregungen.

Ja, wir waren etwas blauäugig und vertrauensvoll - sind leider ziemlich enttäuscht worden.

Vielen Dank

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#8
 Von 
linda80
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

nun hat er gegen den Mahnbescheid, den wir haben zustellen lassen, Widerspruch eingelegt.

Und wir müssen überlegen, ob wir weitermachen.

Soviel ich gelesen habe, müssten wir jetzt, für die Klageschrift, einen Anwalt hinzu ziehen - ist das richtig?

Weiß jemand von Euch, wie hoch die Kosten bei einem Streitwert von 150 Euro wären?
Für das Gericht müssten wir jetzt erstmal 52 Euro zahlen - und weiter?

Gruß
Linda

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#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1392x hilfreich)

quote:
für die Klageschrift, einen Anwalt hinzu ziehen - ist das richtig?


Nö, vor dem Amtsgericht kann man ohne Anwalt agieren.

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Für das Gericht müssten wir jetzt erstmal 52 Euro zahlen - und weiter? <hr size=1 noshade>



Dann mündet das in einen ganz normalen Zivilprozess.

Anwalt braucht ihr im Prozess vor dem AG keinen, ob ihr es euch zutraut selber eine Klagschrift auszuformulieren, das ist kein Hexenwerk, müsst ihr entscheiden. Problem ist hier den Bestand des MV nachzuweisen:

wir hatten mit einem Bekannten mündlich vereinbart, dass er uns für die Zeit, die er bei uns wohnt, pro Woche 50 Euro zahlt.
Er hat von Januar 2012-Februar 2012 4 Wochen bei uns gewohnt, hat uns 50 Euro gezahlt. Die restlichen 150 Euro wollte er uns zahlen, wenn er die Lohn-Abrechnung seines damaligen Arbeitgebers erhalten hat.


Dass ein MV geschlossen wurde, dass 200 (150) EUR vereinbart wurden, dass er tatsächlich 4 Wo. da gewohnt hat.

Dafür müsst ihr Beweismittel beibringen, bleiben hier wohl nur Zeugen. Als Partei/Kläger könnt ihr aber nicht Zeuge sein, ihr müsst die Leute, die ihr oben erwähnt habt als Zeuge zu den "passenden" Punkten oben benennen.

Nach Zahlung des Vorschuss wird euch das AG auffordern, die Klage zu begründen. Das "richtige" Gericht habt ihr hoffentlich angegeben, § 29a ZPO ?

Bsp.: http://www.renowiki.de/Main/MusterKlageMitPKH-Antrag

Du findest zuhauf Klagemuster im www.

Die Kosten kannst du per Prozesskostenrechner abschätzen, dabei aber bedenken, dass sich der Gegner einen RA nehmen könnte. Der Verlierer zahlt die Zeche.

Ist beim M aber nichts zu holen, bleibt ihr auf euren Kosten in jedem Fall so lange sitzen, bis er zu Geld kommt.

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#11
 Von 
linda80
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

Danke - noch haben wir etwas Zeit und werden überlegen.

Gruß
Linda

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