Mündlicher Mietvertrag - Zwischenmieter hat nun schriftlichen Mietvertrag mit Vermieter

19. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Inception123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Mündlicher Mietvertrag - Zwischenmieter hat nun schriftlichen Mietvertrag mit Vermieter

Guten Tag,
die Lage stellt sich so dar:
Im Oktober 2010 habe ich mein Studium aufgenommen, habe mir eine Wohnung gemietet und mit dem Vermieter (netter älterer Herr) einen mündlichen Mietvertrag geschlossen, 350 Euro Warmmiete flossen daraufhin jeden Monat pünktlich auf das Konto des Vermieters. Nun bin ich seit Oktober 2012 für ein Praktikum in meiner Heimatstadt. Da der Sohn einer Bekannten meiner Mutter keine Wohnung in besagtem Studienort finden konnte vereinbarten wir eine Zwischenmiete (auch nur mündlich). Im Folgenden erklärte ich ihm dass ich zum 1.4.2013 eine neue Wohnung suchen möchte und er die bestehende Wohnung dann fest übernehmen könne für den Fall dass ich eine neue Wohnung habe.
Ich meldete mich lange nicht bei ihm, er ging anscheinend weiterhin davon aus dass er die Wohnung übernehmen kann. Nun habe ich aber bislang keine passende Wohnung gefunden und bin in nächster Zeit leider so beschäftigt dass ich nicht unbedingt die Zeit haben werde mir eine andere Wohnung zu suchen. Daraufhin teilte ich ihm mit dass ich spätestens zum 1.5.2013 wider Erwarten doch wieder in meine Wohnung müsse da ich wahrscheinlich keine andere Wohnung finden würde.
Der Sohn der Bekannten erwiderte daraufhin er habe sich "um es offiziell zu halten" einen schriftlichen Mietvertrag von meinem Vermieter geben lassen (ist dieser überhaupt gültig? Ich besitze doch einen mündlichen Mietvertrag der von keiner der Parteien gekündigt wurde, schriftlich sowieso nicht.)
Außerdem habe er sich um Telefon und Internet gekümmert (Habe ich vorher anders gelöst) und sei deswegen nicht bereit die Wohnung zu kündigen, da er sich auf Grund meiner Aussagen ja auf einen längeren Verbleib eingestellt hat. Er wäre jetzt davon ausgegangen dass meine (!) Möbel nur aus dem Grund noch in der Wohnung sein, dass ich ja erst zum 1.4. eine neue Wohnung gesucht habe und diese somit nirgendwo zwischenlagern müsse.

Um es vorweg zu nehmen - Ich bin auf keinen Rechtsstreit aus und noch sind die Fronten auch nicht wirklich verhärtet, ich habe ihm gesagt dass ich weiter versuchen werde eine Wohnung zu finden sodenn ich Zeit dafür finde. Gleichzeitig habe ich ihm jedoch gesagt dass sein Mietvertrag ungültig ist und er im Falle "Hart auf Hart" keinen Anspruch auf die Wohnung hätte und somit ab dem 1.4. jederzeit die Wohnung verlassen muss sobald ich dies möchte.

Befinde ich mich im Recht?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo

quote:
Befinde ich mich im Recht?
Nur was bringt dir das wenn du nichts beweisen kannst? Wie willst du den beweisen, dass du eienn unbefristeten mündlichen Vertrag hattest?

Bei einem rechtsstreit ürde ich deine Chancen doch eher sehr gering einschätzen!

Du musst es beweisen können, kannst du das nicht, dann siehts schlecht aus...

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

quote:
Im Oktober 2010 habe ich mein Studium aufgenommen, habe mir eine Wohnung gemietet und mit dem Vermieter (netter älterer Herr) einen mündlichen Mietvertrag geschlossen, 350 Euro Warmmiete flossen daraufhin jeden Monat pünktlich auf das Konto des Vermieters.


Wenn das nicht erst mal Beweis genug ist für einen Mietvertag ??

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1014x hilfreich)

Vielleicht muss man die ganze Sache mal ein bisschen aufdröseln:
--> Es besteht ein wirksames Mietverhältnis zwischen dem Fragesteller und seinem Vermieter (nachweisbar durch Mietzahlung)
--> Es besteht ein wirksames Mietverhältnis zwischen dem Fragesteller und seinem Zwischenmieter (nachweisbar durch Mietzahlung???)
--> Es besteht ein wirksames Mietverhältnis zwischen dem Zwischenmieter des Fragestellers und dem Vermieter des Fragestellers (nachweisbar durch schriftlichen Mietvertrag und evt. Mietzahlung(?))
--> Es gibt keinerlei Kündigungen. Und während Mietverträge durchaus mündlich abgeschlossen werden können, ist für Kündigungen zwingend die Schriftform vorgeschrieben.

Soweit die Fakten.
--> Das bedeutet jetzt, dass
1. der Vermieter mit zwei Personen einen Mietvertrag abgeschlossen hat, den er erfüllen muss, was er nicht kann.
und
2. dass der Zwischenmieter ebenfalls mit zwei Vermietern einen Mietvertrag abgeschlossen hat, den er auch erfüllen muss. Wenn der Zwischenmietvertrag also nachweisbar ist, müsste der Zwischenmieter eigentlich doppelt Miete bezahlen.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

quote:
Und während Mietverträge durchaus mündlich abgeschlossen werden können, ist für Kündigungen zwingend die Schriftform vorgeschrieben.
Allerdings ist sie das nicht für einen Aufhebungsvertrag.

Wenn der Zwischenmieter sich also erinnert, dass der Hauptmieter seinerzeit nur die Möbel zwischenlagern wollte und ab 1.4. die Wohnung grei sein würde und der Vermieter das auch so erinnert (denn mit ihm wird wohl auch gesprochen worden sein), dann schwebt da ein (mündlicher) Aufhebungsvertrag im Raum Mieter und Vermieter waren sich einige, Zwischemieter ist Zeuge.
Jetzt nachzuweisen, dass das alles nicht so war ... na viel Spaß auch.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Moriarty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Jetzt nachzuweisen, dass das alles nicht so war ... na viel Spaß auch.

Zustimmung. Und es ist anzunehmen, dass nicht der Hauptmieter sondern der Zwischenmieter die Miete direkt an den Vermieter bezahlt hat.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Inception123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, danke erst einmal für eure Antworten.
Die Sache hat sich inzwischen erledigt, mein Mietvertrag ist definitiv gültig, auch in Absprache mit dem Vermieter. Dieser hat leichtgläubig dem Zwischenmieter einen schriftlichen Mietvertrag gegeben den dieser laut dessen Aussage nur benötigt um seinen Wohnsitz umzumelden (was ich bei einer ZwiMi sowieso nicht nachvollziehen kann, ist das zwingend erforderlich?).

Naja das Ärgernis ist inzwischen ein anderes:
Da zufällig die Wohnung nebenan seit Anfang des Jahres frei ist (gleiche Größe, gleicher Preis), wollte der Zwischenmieter diese eigentlich ab 1.4. mieten. Jetzt mietet er diese nach eigener Aussage ab dem 1.3. und ich solle die Miete für meine Wohnung selbst bezahlen. Dies entspricht nicht den Vereinbarungen der Zwischemiete aber da diese leider aus Leichtsinn (Mutter Bekannte meiner Mutter) nur mündlich vereinbart wurde sehe ich leider keine Chance da viel dran zu machen. Ich gehe sowieso davon aus dass er die andere Wohnung trotzdem erst zum 1.4. bezieht, er hat sowieso auch den März frei, möchte sich vermutlich nur eine Monatsmiete sparen und lieber mir aufdrücken. Nun ja, wie nennt man sowas - Lehrgeld? Ich bin froh wenn das ganze kein Nachspiel mehr hat und ab jetzt keine Mietangelegenheiten mehr ohne schriftlichen Vertrag, egal wie nett der Gegenüber im ersten Moment auftritt.

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