Hallöchen,
folgende Situation:
Ich habe eine Beamtenausbildung im Jahr 2018 begonnen, und bin, nach der Trennung von meiner damaligen Freundin, in eine Wohnung, die sich im Haus der Mutter meines Stiefvaters, nennen wir ihn K, (Mutter hatte ihn Jahre zuvor geheiratet) auf Basis einer mündlichen Abmachung gezogen. Zeitlich hatte man sich auf "Ende mit Beendigung der Ausbildung" geeinigt.
Als monatliche "Miete" wurden 150 € ausgemacht, die bar zu bezahlen waren. Außerdem sollte ich mich um das Grundstück kümmern, also regelmäßig mähen, kehren, und eben generell das Haus und Grundstück ordentlich halten.
Knapp 1,5 Jahre später stirbt die Frau und ihr Sohn K erbt das komplette Grundstück plus Haus. Nach einem Gespräch, wird an der Abmachung festgehalten mit dem Zusatz, dass die Kosten nun 200 € pro Monat betragen. Bezahlung weiterhin bar.
Zeitsprung auf den 22.05.2021: Nach monatelangem Versuch des K hat er jetzt einen Interessenten, der das Grundstück einschließlich Haus kauft. Besichtigungen wurden durchgeführt. Die notwendigen Unterschriften sollten wohl, gemäß seiner Aussage, diese Woche erfolgen.
Auf Nachfrage des Käufers hat der K diesem erzählt, dass ich "nur geduldet sei" und kein Mietvertrag bestünde. Der Käufer hätte somit jedes Recht, den Vertrag kurzfristig zu kündigen "da nichts schriftliches besteht", was, sofern man K glaubt, auch eine Bedingung des Käufers beim Kauf war. In anderen Worten: Bestünde also ein schriftlicher Mietvertrag, hätte K das Haus nicht an diesen Interessenten verkaufen können.
Jetzt habe ich natürlich ein Problem.
Für das Zustandekommen des Vertrages habe ich Zeugen, aber Nachweise für die Zahlung, abgesehen von Kontoauszügen, auf denen die Abhebung meinerseits erkennbar ist, habe ich keine. Das war zugegebenermaßen eine sehr naive Einstellung von mir, aber bei Familie denkt man ja an nichts böses....
Meine Frage ist jetzt, wie der Stand der Dinge ist. Dazu fallen mir zwei Antworten ein:
- Ich habe nur einen Leihvertrag, da Miete nicht explizit verlangt wurde. Ich habe zwar mehr bezahlt, als ich an reinen Betriebskosten hatte, aber das spielt wohl keine Rolle. Aber, durch meine regelmäßige Arbeit am Haus und Grundstück, die ja vereinbart wurde, könnte aus dem Leihvertrag wieder ein Mietvertrag geworden sein, genauer ein "Hauswart-Dienstvertrag", laut eines Urteils des AG Schöneberg Az: 19 C 346/93
- Da ich regelmäßig mehr bezahlt habe, als ich verbraucht habe, und scheinbar keine Nachweise außer Zeugenaussagen existieren, kann ich 50 € von den 150 € bzw. 200 € als Miete deklarieren, womit ein Mietvertrag bestünde. Aber davon halte ich nichts, da das alles sehr schwammig ist.
Wenn das Mietrecht greift, steht mir eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu. Weiterhin meine ich mich zu erinnern, das der Käufer, sofern die Immobilie nicht als Eigenbedarf anmeldet wird (was sie hier wohl nicht wird, da der Käufer bekannt ist, Häuser aufzukaufen, zu renovieren, und dann weiterzuvermieten), eine Kündigung seitens des Käufers erstmal nicht möglich ist.
Auch müsste der Käufer den Vertrag, wie ich ihn mit K hatte, übernehmen. Da ist dann auch die Erhöhung der Miete anzusprechen wenn es soweit kommt.
Im Endeffekt wäre für mich das Beste, die ganze Sache hier noch auf November hinauszuzögern, da dann die Ausbildung beendet ist, und ich zum Einen mehr verdiene, und zum Anderen eine (Stand Heute) Beschäftigung in einem anderen Bundesland erhalte. Somit würde ich die Wohnung ohnehin aufgeben.
Ich bedanke mich jetzt schonmal für alle, die sich dieses Chaos hier antun und mir antworten!
Grüße
Mündlicher Vertrag, Hausverkauf, Chaos
Unvollständiger Sachverhalt, da die Beschreibung des Mietobjektes fehlt.
Einfamlienhaus, Zweifamilenhaus mit Eigentümerwohnung im Hause ?
Also Frage ist ob es Kündigungsschutz gibt. Der gilt dann auch für mündliche Verträge.
Gibt es Quitungen für die Mietzahlungen ?
-- Editiert von Spezi-2 am 24.05.2021 12:43
Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus mit gemeinsamen Hausflur und abschließbaren Wohnungstüren.
Der K wohnt nicht mit in diesem Haus. Die Wohnung, die seine Mutter bewohnt hatte, steht seit ihrem Tod möbliert leer.
Ich bin die einzige Partei in diesem Haus.
Es gibt keine Quittungen für die Zahlungen, das hat K wohl immer schwarz gemacht.
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Wo liegt denn überhaupt das Problem? Befürchtet man das man vor November zum Verlassen der Wohnung aufgefordert wird?
Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes würde ich eher von einem unbefristeten Mietvertrag ausgehen.
Richtig. Ich möchte wenn möglich einen Auszug vor November verhindern.
Es besteht ein unbefristeter Mietvertrag.
Da kann Euch der neue Eigentümer nur per Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfristen sind entsprechend lang.
Ich würde aus taktischen Gründen jetzt erst einmal dafür sorgen, dass Deine Wohnung mit einem ordentlichen Schloss (wo nur Du die Schlüssel besitzt) sicherst.
Der neue Eigentümer würde eine Straftat begehen, wenn er Dich mit Gewalt rauswirft.
Ich würde erst mal abwarten, bis der Käufer auch Eigentümer geworden ist - das dauert ja immer etwas.
Wenn der einen dann zum verlassen auffordert, kann man immer noch ganz legal etwas Zeit schinden.
Zitat :Für das Zustandekommen des Vertrages habe ich Zeugen,
Was für ein Zeuge?
Was genau könnte der aussagen?
Zitat :Auf Nachfrage des Käufers hat der K diesem erzählt, dass ich "nur geduldet sei" und kein Mietvertrag bestünde. Der Käufer hätte somit jedes Recht, den Vertrag kurzfristig zu kündigen "da nichts schriftliches besteht",
Wenn man nur geduldet ist, dann kann das ganze in der Tat recht kurzfristig beendet werden.
Das Konstrukt "Duldung gegen Erstattung der Nebenkosten" könnte durchaus erfolgreich durchgesetzt werden.
Du hast Deinen Zeugen, der Käufer hätte seinen Zeugen - da käme es vor Gericht dann darauf an, wer glaubwürdiger ist.
Zitat :Was für ein Zeuge?
Was genau könnte der aussagen?
Familienmitglieder können bezeugen, dass abgesprochen wurde, monatlich einen Betrag zu bezahlen, damit ich hier wohne dürfe, genau wie der Zusatz, dass ich mich um Haus und Hof zu kümmern habe.
Von Miete per se war eben nicht die Rede, weshalb ich davon ausgehen muss, dass bei einem etwaigen Verfahren hier nur die Nebenkosten betrachtet werden und ich somit keinen Miet-, sondern Leihvertrag hätte. Wie ich geschrieben habe bewerte ich aber das Urteil des AG Schöneberg als Konkretisierung vom Leih-, zum Mietvertrag. Aber das ist natürlich nur meine Meinung als Laie.
Der Käufer muss ja auch erst einmal im Grundbuch eingetragen sein bevor er überhaupt eine Kündigung aussprechen kann, und da wir hier von einem überschaubaren Zeitraum bis November, also sechs Monaten, reden, sollten es doch keine unüberwindbaren Probleme geben.
Zitat:Der K wohnt nicht mit in diesem Haus. Die Wohnung, die seine Mutter bewohnt hatte, steht seit ihrem Tod möbliert leer.
Sobald der Eigetümer dort einzieht, besteht kein Kündigungsschutz mehr und der Eigentümer kann dann mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist ohne Grund kündigen !!
Zitat :Familienmitglieder können bezeugen, dass abgesprochen wurde, monatlich einen Betrag zu bezahlen, damit ich hier wohne dürfe, genau wie der Zusatz, dass ich mich um Haus und Hof zu kümmern habe.
Daraus könnte man durchaus einen unbefristeten Mietvertrag verargumentieren.
Er mal abwarten, wann und wie sich der "Neue" meldet. Dann kann man entsprechend reagieren.
Doch, das hätte er tun können. Manche Hauskäufer kaufen auch die Mieter mit.Zitat :Bestünde also ein schriftlicher Mietvertrag, hätte K das Haus nicht an diesen Interessenten verkaufen können.
Ob dieser Interessent nun expliziert ein *freies* Haus kaufen will, weißt du vermutlich nicht.
Ich sehe aber auch kein Chaos--- sondern die Zeit.
Es dauert immer, bis der Eigentümer in den Büchern steht. In der Pandemie vermutlich noch länger.
Die 6 Monate dürftest du locker aussitzen.
Evtl. kann man etwas Verzögerung reinbringen, wenn man die falschen Aussagen zur Duldung auf den Tisch bringt.
Das würde ja, wenn überhaupt, auch erst in einem Rechtsstreit thematisiert werden.Zitat :Wie ich geschrieben habe bewerte ich aber das Urteil des AG Schöneberg als Konkretisierung vom Leih-, zum Mietvertrag. Aber das ist natürlich nur meine Meinung als Laie.
Zitat :Doch, das hätte er tun können. Manche Hauskäufer kaufen auch die Mieter mit.
Ob dieser Interessent nun expliziert ein *freies* Haus kaufen will, weißt du vermutlich nicht.
Da war meine Aussage schlecht formuliert. K hat meiner Mutter erzählt, dass der Käufer die Immobilie nur kaufen würde, wenn zwischen mir und K kein Mietvertrag bestünde.
Weshalb K dort eben auch die Aussage der Duldung getroffen hat, um den Deal abzuschließen.
Da der Käufer Renovierungsarbeiten durchführen möchte, benötigt er ein "freies" Haus und verlässt sich da jetzt auch auf die Aussage des K.
Zitat :K hat meiner Mutter erzählt, dass der Käufer die Immobilie nur kaufen würde, wenn zwischen mir und K kein Mietvertrag bestünde.
Wenn ein Verkäufer einen Käufer etwas verspricht dann muss er es auch einhalten, kann er es nicht gibt es Ärger, das war schon immer so und ist auch hier nicht anders. Dieser Ärger könnte sich dann in Form von Schadensersatzansprüchen manifestieren.
Wenn also der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist sollte man einen für alle tragbaren Übergabetermin vereinbaren.
Ansonsten ist der Ärger vorprogrammiert, entweder zwischen Dir und deinem Stiefvater, oder zwischen deinem Stiefvater und dem Käufer der auf einer mieterfreien Übergabe des Hauses besteht.
Zitat :Ansonsten ist der Ärger vorprogrammiert, entweder zwischen Dir und deinem Stiefvater, oder zwischen deinem Stiefvater und dem Käufer der auf einer mieterfreien Übergabe des Hauses besteht
Ärger habe ich mit K sowieso schon.
Da sind noch andere Dinge im Raum.
Von daher habe ich keine Bedenken, wenn der K vom Verkäufer Probleme bekommt, weil er ihn quasi angelogen hat.
Schauen wir uns das doch mal auf der Zeitschiene an: in 6 Monaten ist er eh raus. Oder kurz danach. Das Haus wird wann wirksam umgeschrieben sein? Das dauert doch noch etliche Monate, so dass das ganze Problem sich wohl nicht stellen wird. Bis dahin sollte man sich durch Quittungen die Zahlung von 200 € im Monat bestätigen lassen. Wie die 200 € einzuordnen sind, muss im Augenblick nicht interessieren, darum kann man sich später kümmern, wenn es überhaupt noch von Interesse ist.
wirdwerden
Du könntest auch nochmal nachdenken, ob die Duldung einer Person schon bedeutet, dass diese Person sogleich verschwindet, wenn ein neuer Eigentümer sich vorstellt...
Oder besser K sollte darüber nachdenken.
Was man auch noch tun könnte: Den Bald-Käufer darauf hinweisen, dass man doch Mieter sei. Man hätte was von Duldung läuten gehört...
Eine Quittung über die Mietzahlungen wird K. wohl jetzt nicht mehr geben. Da riecht der doch gleich den Braten.
Zitat :Oder besser K sollte darüber nachdenken
Das ist das Problem. Er hat da eine andere Einstellung, da es ja "sein Haus" ist kann er machen was er will.
Das heißt, mir öfter androhen mich SOFORT vor die Tür zu setzen oder immer uneingeschränkten Zugang zu meiner Wohnung zu haben, auch wenn ich nicht zuhause bin.
Dann gab's noch Vorfälle, als ich nachweisen konnte, das er eben in der Wohnung gewesen war als ich beruflich unterwegs war.
Aber selbst in einem Gespräch ist diese Person nicht einsichtig.
Deshalb sehr ich persönlich nicht, dass sich da noch was ändert.
Zitat :Was man auch noch tun könnte: Den Bald-Käufer darauf hinweisen, dass man doch Mieter sei. Man hätte was von Duldung läuten gehört...
Naja der Käufer hat sich ja laut K gefreut, dass ich einerseits "nur geduldet" bin und andererseits auch nichts schriftliches vorhanden ist, da er mich dann schnell vor die Tür setzen kann weil kein Mietvertrag besteht.
Der Käufer weiß also dass ich hier bin, und er nimmt seine Informationen eben von K, der mich wissentlich aus Groll ins Messer laufen lassen möchte.
-- Editiert von Benji1988 am 24.05.2021 18:20
Zitat :Der Käufer weiß also dass ich hier bin, und er nimmt seine Informationen eben von K, der mich wissentlich aus Groll ins Messer laufen lassen möchte.
Naja, geht mich ja eigentlich nicht an, aber immerhin hat er dich drei Jahre lang für'n Appel und Ei dort wohnen lassen und will jetzt erst das Haus verkaufen. Und wenn jetzt erst die Verträge anstehen ist es ohnehin schon bald November bis der Grundbucheintrag erfolgt ist und der neue Käufer seine Ansprüche geltend machen kann.
Zitat :Naja, geht mich ja eigentlich nicht an, aber immerhin hat er dich drei Jahre lang für'n Appel und Ei dort wohnen lassen und will jetzt erst das Haus verkaufen.
Das ist richtig. Sind noch ein paar Sachen passiert, die mich das ganze eher als Groll bewerten lassen, aber die haben keinen wirklichen Zusammenhang mit der Situation hier.
Ich mein wenn das hier alles passt, und sich die ganze Show noch über den Sommer und Herbst zieht, kann's mir natürlich egal sein.
Ja, das hatte ich schon verstanden. Ob es aber so wird, wie der Käufer sich das denkt--- ist doch die spannende Frage.Zitat :dass ich einerseits "nur geduldet" bin und andererseits auch nichts schriftliches vorhanden ist, da er mich dann schnell vor die Tür setzen kann weil kein Mietvertrag besteht.
Stell dir vor:
Der Käufer macht nächste Woche den Kaufvertrag mit K beim Notar.
Evtl. meldet er sich dann bei dir, um zu vereinbaren, wann nun Ende für dich dort ist. Damit er renovieren kann.
Dann kannst du ihn sachlich und höflich darauf hinweisen, dass er zwar das Haus gekauft hat, aber noch längst nicht Eigentümer sei.
Du kannst auch abwarten, ob er dir was schreibt. DANN darauf reagieren.
Als Geduldeter kannst du sagen/besser schreiben, hey falsch, ich hab sehr wohl mit Herrn K einen Mietvertrag.
Damit zieht man die Sache zeitlich in die Länge.
Wie auch immer: Bevor er nicht zum Eigentümer geworden ist, kann er erfolgreich nichts durchsetzen. Egal, ob du Mieter oder *Geduldeter* bist. Das wird der Käufer hoffentlich wissen.
Zitat :Dann kannst du ihn sachlich und höflich darauf hinweisen, dass er zwar das Haus gekauft hat, aber noch längst nicht Eigentümer sei.
Du kannst auch abwarten, ob er dir was schreibt.
Also kommt es drauf an wie lange dann letztendlich die Sache mit der Grundbucheintragung dauert.
Natürlich, ohne etwas schriftliches bewege ich mich vorerst nicht. Zumal ich den Käufer ja nicht kenne.
Also heißt es abwarten.
-- Editiert von Benji1988 am 24.05.2021 19:17
Zitat:Das heißt, mir öfter androhen mich SOFORT vor die Tür zu setzen oder immer uneingeschränkten Zugang zu meiner Wohnung zu haben, auch wenn ich nicht zuhause bin.
Dann gab's noch Vorfälle, als ich nachweisen konnte, das er eben in der Wohnung gewesen war als ich beruflich unterwegs war.
Deshalb schrieb ich ja: Schlösser unbedingt austauschen!
Wo bist Du eigentlich gemeldet?
Zitat :Wo bist Du eigentlich gemeldet?
In der besagten Wohnung.
Zitat:In der besagten Wohnung.
So um Dich in der Gemeinde damals 2018 anzumelden, musste Dir Dein Vermieter einen Wohnungsgeberbestätigung geben.
Damit hältst Du doch etwas Schriftliches in der Hand.
Dem neuen Käufer würde ich mündlich mitteilen, dass ein gültiger Mietvertrag besteht und Du Dieses im Zweifelsfall auch gerichtsfest nachweisen könntest.
-- Editiert von vundaal76 am 24.05.2021 23:45
Zitat :Damit hältst Du doch etwas Schriftliches in der Hand.
Ja und? Da kann man alten Fisch mit einwickeln, zu mehr taugt das aber auch nicht.
Zitat :Damit hältst Du doch etwas Schriftliches in der Hand.
Ich habe auf die schnelle jetzt die Meldebestätigung gemäß des BMG gefunden, die ich 2018 von meinem Bürgerbüro erhalten habe. Dort ist zumindest die Ummeldung protokolliert.
-- Editiert von Benji1988 am 25.05.2021 00:03
Zitat :Dort ist zumindest die Ummeldung protokolliert.
In dem Falle auch nutzlos.
Zitat:In dem Falle auch nutzlos.
Die eigentliche Meldebescheinigung ist nutzlos.
Nützlich ist aber die Wohnungsgeberbescheinigung. Diese wurde damals vom Vermieter/Eigentümer ausgestellt.
Damit hält man ein Schriftstück (ausgestellt vom Vermieter) in der Hand, dass man als Mieter dort wohnt.
Falls der neue Eigentümer die Polizei ruft, um den Mieter rauszuwerfen, schützt eine Meldung an dieser Anschrift davor, dass die Polizei Dich rauswirft. Die Polizei wird wohl sagen, dass nur ein Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung durchziehen darf.
Zitat:Ich habe auf die schnelle jetzt die Meldebestätigung gemäß des BMG gefunden, die ich 2018 von meinem Bürgerbüro erhalten habe. Dort ist zumindest die Ummeldung protokolliert.
Eine Ummeldung ist nur bei Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung möglich.
-- Editiert von vundaal76 am 25.05.2021 09:42
Zitat :Diese wurde damals vom Vermieter/Eigentümer ausgestellt.
Dieses Schriftstück finde ich leider nicht mehr.
-- Editiert von Benji1988 am 25.05.2021 10:09
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