"Mündlicher Vertrag"

19. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Puebbi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
"Mündlicher Vertrag"

Hallo! Benötige dringend Hilfe! Wer kann mir weiterhelfen?
Die Situation: Am Tag der Wohnungsbesichtigung sprachen die Vormieterin und ich über eine eventuelle Übernahme ihrer knapp drei Jahre alten Küche. Sie verlangt 1400,- Euro für einen Herd (Ikea, billigstes Modell) und drei Unterschränke (angeblich sei auch der Abschlag für das Verlegen des Parkettbodens mit im Preis). Mehr enthält die Küche nicht. Ich sagte, dass ich den Preis recht hoch finden würde - sie besteht allerdings darauf. Ich bestätigte ihr, dass ich die Küche gerne übernehmen würde, wir aber ja nochmal darüber reden könnten. Der mit anwesende Vermieter hielt sich aus allem raus (er meint, es sei unsere Sache).
Meine Nachmieter wiederum kündigten an, sie würden meine Küche wahrschl. nicht übernehmen wollen. Also würde ich gerne meine Küche mitnehmen. Meine Vormieterin allerdings besteht jetzt darauf, dass wir einen "mündlichen Vertrag" hätten, sie das Geld auch schon fest eingeplant hätte und ich ihre Küche (auch für den Preis!) übernehmen MUSS. Stimmt das? Ist das rechtlich so verankert? Gibt es da keine andere Lösung?
Würde mich über Antworten freuen!
Danke!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Im Zweifel wird es dann wohl auf die Beweismöglichkeit ankommen. Nach Deiner Schilderung sieht es aber eher so aus, daß Eure Abmachungen in der Schwebe wären und noch nicht endgültig. Wie gesagt, eine Sache der Beweisführung. :grins:

-- Editiert am 19.03.2009 22:04

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#3
 Von 
Puebbi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Danke für die bisherigen Antworten! Ab wann ist denn ein mündlicher Vertrag ein Vertrag? (per Handschlag od. ä. abgesegnet, müssen Zeugen dabei sein....?)
Zum Thema "nochmal darüber reden": Natürlich erstrangig über den Preis, und falls sie nicht davon abrückt über die generelle Übernahme. (Frage mich mittlerweile, ob sie das so nicht verstanden hat....Aber wie sollte man das sonst verstehen??)
Was die Beweisführung angeht, sieht´s wahrschl. schwierig aus, oder? Würde dann nicht Aussage gegen Aussage stehen? Wie klärt man so was???

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#4
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Ein mündlicher Vertrag ist dann ein Vertrag, wenn man sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig ist. Ein Handschlag oder eine andere konkrete Bestätigung ist dafür nicht notwendig. Auch ein Zeuge ist nicht notwendig, wobei sich dann schnell die Frage der beweisbarkeit stellt.

Die Aussage "darüber müssen wir noch mal reden" zeigt aber klar, dass noch keine Einigkeit besteht und somit auch kein Vertrag zustande gekommen ist. Ohne diese Einschränkung wäre ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Derjenige, der sich darauf beruft, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde, muss dies beweisen. Die Vormieterin ist hier also in der Pflicht zu beweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Aussage des Vermieters wird dabei für die Beweisführung entscheidend sein.

-- Editiert am 20.03.2009 16:43

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#6
 Von 
Puebbi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!!!!
Das beruhigt ungemein! In dem gestrigen Gespräch mit dem Vermieter wurde nochmals klar, dass er sich definitiv aus der ganzen Geschichte raushalten wird. Eine Einigung hatte auch er nicht vernommen. Er will sich aber auf keine "Seite" schlagen. Er hatte ja von Anfang an gesagt, dass wir uns da einigen müssten und er mit der Übernahme nichts zu tun hat/haben will.
Was könnte denn nun "im schlimmsten Fall" passieren? Rein rechtlich darf die Vormieterin wahrscheinlich bis zum Monatsende (letzter Tag) in der Wohnung bleiben, oder? Sprich: Ich könnte erst mit Beginn des Mietverhältnisses (erster Tag des Monats) einziehen. Stimmt das?

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#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Puebbi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Neuester Stand der Dinge: Die Vormieterin spricht Drohungen aus und will ihren Anwalt einschalten, falls ich ihre Küche nicht übernehme. Sie weigert sich strikt ihre Küche mitzunehmen. Sie meint, ich könnte die Küche ja nachdem ich sie ihr abgekauft habe, verkaufen - SIE würde die Küche jedenfalls nicht abbauen und mitnehmen. Auf meinen Vorschlag hin, sie könne ihre Küche ja auch selbst verkaufen, wurde sie ziemlich ausfallend. Hat jemand eine Ahnung, wie solche Sachen vor Gericht ablaufen? Fühle mich ziemlich über den Tisch gezogen. Immerhin habe ich ihr mehrmals gesagt, dass wir "nochmal drüber reden" müssen.

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#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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