Mündlicher Vertrag ?

22. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kross
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vertrag ?

Hallo zusammen,
Mich würde so ein Fall interessieren:

Mal angenommen Herr X sucht eine Wohnung und findet passende im Internet. Nimmt mit dem Makler Kontakt auf und besichtigt Diese.
Dem Herr gefällt die Wohnung und er unterschreibt einen Auskunftsformular über Verdienst, Staatsangehörigkeit, Ruhe störende Hobbys, Tiere in der WG usw - sonst nichts.

Tag später ruft der Makler an und bestätigt dass die Wohnung sogar sofort (in den nächsten Tagen)gezogen werden kann - was dem Herr X sehr passt.
Während des Gesprächs am Telefon und auch während der Besichtigung wiederholt er jedoch ausdrücklich dass ein Vertrag erst nach Provision und Kaution Einzahlung unterschrieben werden kann.
Herr X hat um Vorbereitung des Vertrages gebeten und machte dafür mit dem Makler in drei Tagen einen Termin aus - möglicherweise kennten da auch die Schlüssel übergeben werden.

Am nächsten Tag veränderte sich jedoch die Lebenslage vom Herr X so stark dass er die Absicht die Wohnung zu mieten per Telefon sofort absagen musste und hat (blöde Situation). Der spätere Termin hat nicht stattgefunden.

Drei Tage später bekam Herr X eine Rechnung über Maklerprovision und die Information dass er mit dem Makler (den Vermieter hat er nie gesehen)mündlichen Mietvertrag abgeschlossen hat.

Hätte in diesem Fall der Makler Recht?

Danke für Antworten.
MFG
Kross

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Aufgrund Deiner Schilderung dürftest Du die Antwort auf Deine Frage hier finden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Maklerprovision-bei-nicht-unterschriebenem-Mietvertrag---f147155.html

Möglich wäre aber auch, dass Herr X nachweislich von einem Exposée Kenntnis hat, in dem der Makler andere Bedingungen bestimmt hat oder dass Herr X dem Makler irgendetwas anderslautendes unterschrieben hatte ... z.B. dass die unterschriebene Selbstauskunft einen entsprechenden Zusatz enthielt (hoffentlich hat Herr X noch eine Kopie davon)

Ich würde dem Makler einfach zurückschreiben, dass kein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde sondern vielmehr laut eigener Aussage des Maklers ggf. ein schriftlicher Mietvertrag abzuschliessen wäre (und dass Herr X aus dem Grund noch nichteinmal den eigentlichen Vermieter kennenlernen durfte) - mangels Zustandekommen des Mietvertrages aber auch keine Anspruchsgrundlage für eine Maklerprovision besteht.
Wenn der Makler das anders sieht, möchte er die Anspruchsgrundlage benennen.
Dann mit den Fakten der Maklerantwort ggf nochmal hier oder vor Ort einen Anwalt hinsichtlich der speziellen Einzelfallsituation befragen.

-----------------
""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.10.2013 14:41:28
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 31x hilfreich)

Wenn ein beabsichtigter Mietvertrag schriftlich fixiert werden sollte, ist dieser erst mit der Vertragsunterzeichnung wirksam. Aus solch einer Willensbekundung einen mündlichen Vertrag zu konstruieren ist schon abenteuerlich.
Ein mündlicher Vertrag kann nur mit gegenseitiger Willensübereinstimmung geschlossen werden.
Der vorgesehene Termin einer Vertragsunterzeichnung spricht ebenfalls dafür.
Ein windiger Makler auf Dummenfang.
Er kann auch gar keinen Mietvertrag als Makler abschließen, den er ist nur Vermittler. Ebenso ist eine Vorabzahlung der Provision an den Makler n icht seriös. Der Makler hat erst Anspruch auf Provision nach erfolgter Vertragsunterzeichnung.
Auch fallen mir hierbei in der letzten Zeit Fälle ein, wo der angebliche Makler samt vorab gezahlter Provision auf Nimmerwiedersehen verschwand.


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""

-- Editiert Mugul am 23.10.2013 08:59

0x Hilfreiche Antwort

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