Mündlicher Vertrag über Ablöse etc.

8. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.09.2013 10:11:57
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vertrag über Ablöse etc.

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ende Juni haben wir eine Whg besichtigt, die uns gefiel.

Die jetzigen Mieter meinten, dass sie Sachen drin lassen die diese damals (vor 6-7Jahren)auch vom Vormieter übernommen haben und dafür auch Geld möchten.
Das das nicht rechtens ist, versteht sich von selbst!
Auch möchten sie die EBK drin lassen.
Womit wir kein Problem haben.
Da bei uns in der Stadt Wohnungsmangel ist und wirklich jeder Mieter dies ausnutzt möchten diese 6500€ haben.
Sie meinten, dass sie zu Ende September ausziehen.

Dies ist leider, aufgrund des Hausbau, nicht passiert und sie haben beim Vermieter (2 Wochen nach der Besichtigung) die Kündigungsfrist um einen Monat verlängert = sprich Ende Oktober.
Damit waren wir auch einverstanden, denn man ist ja kein Unmensch!!

Nun habe ich wieder von ihnen eine SMS bekommen, dass der Auszug sich wieder um einen Monat verschiebt.
Der Vermieter rief bei mir an um zu fragen, ob dies in Ordnung sei. Habe zugesagt, aber dass es jetzt das letzte Mal sei.
Nächste Woche unterschreiben wir auch den Mietvertrag.

Ich habe den Mieter per SMS mitgeteilt, dass wir über die Verlängerung einverstanden sind, aber nicht mehr 6500€ zahlen werden sondern bereit sind 5800€ zuzahlen.
Natürlich sehen es die Mieter nicht ein von ihren Forderung abzuweichen und haben dies auch per SMS belegt.

Wir haben auch nichts schriftliches gemacht. Ich hatte damals einen Übernahmevertrag dabei, aber diesen wollten sie nicht unterschreiben weil sie wohl dachten das wir die Whg nicht bekommen.

Nun habe ich auch mit dem Vermieter gesprochen und dieser meinte, wir sind nicht verpflichtet die Sachen zu übernehmen.

Meine Frage lautet:
Der Mieter ist nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ausgezogen, wo die mündlich ausgemachte Ablöse fällig gewesen wäre.
Meines Erachtens hat er uns auch getäuscht was das Auszugsdatum betrifft.
Kann ich davon ausgehen, dass diese den mündlichen Vertrag nicht eingehalten hat und diese nicht mehr auf die Ablösesumme bestehen können?

Wie gesagt: Möchten diese auch Geld sehen, welches sie ihrem damaligen dem Vormieter gezahlt haben.

Ich sehe mich hier von Anfang an über den Tisch gezogen, u. a. auch weil sie ein Haus bauen und wir mit Sicherheit dafür zahlen sollen!!!

Haben damals aber nichts gesagt, weil wir die Whg brauchen!!!!!!!!

Für Rückmeldung binb ich sehr dankbar!!!

MfG
nisi123mitglied

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1392x hilfreich)

Du mietest die Wohnung vom Vermieter, nicht von den Vormietern. Unter diesem Gesichtspunkt solltest du die Angelegenheit angehen und darauf bestehen, dass dir eine geräumte Wohnung übergeben wird.

Dann musst du dich auch nicht mit der Ablöse rumärgern und kaufst dir besser eine neue Küche.

Und noch etwas:

quote:
Kann ich davon ausgehen, dass diese den mündlichen Vertrag nicht eingehalten hat und diese nicht mehr auf die Ablösesumme bestehen können?

Hier gilt nur was schriftlich vereinbart wurde. Die Vormieter sollen den Krempel mitnehmen und gut ist.

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