Mündlicher befristeter Mietvertrag? o

22. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Calanthe90
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Mündlicher befristeter Mietvertrag? o

Hallo :)

ich hab mal wieder eine Frage.
Folgender Sachverhalt. 2 Mädels suchen eine Wohnung, finden auch eine, der Vermieter gibt per Mail und auch nochmals am Telefon seine Zustimmung zum Einzug zum 1.3.2014. Die Schlüssel haben sie bereits erhalten.
Zum 1.3.2014 existiert jedoch entgegen der Absprache kein Mietvertrag. Die vereinbarte Miete haben die Mädels aber zum Monatsbeginn überwiesen.

Hier ist doch ein mündlicher Mietvertrag schonmal zustande gekommen?

Nun war allerdings ein befristeter Mietvertrag für 2 Jahre abgesprochen (weiterhin nix in Schriftform).

Befristete Mietverträge MÜSSEN ja eigentlich schriftlich abgeschlossen werden.

Ist der (mündliche) Mietvertrag nun befristet oder nicht?

Wäre über Hilfe dankbar
LG


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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist der (mündliche) Mietvertrag nun befristet oder nicht? <hr size=1 noshade>


Das ist in § 550 BGB geregelt.

Ihr könnt also frühestens zum 01.03.2015 wieder kündigen. Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, z.B. Eigenbedarf.

Man muss keinen schriftlichen Mietvertrag abschliessen. Dann gilt eben das BGB, die gesetzliche Regelung. Für den Mieter ist das von Vorteil, keine Nebenkosten, keine Schönheitsreparaturen, keine Bagatellschäden.

Falls das mündlich aber bereits besprochen war, müsstet ihr euch daran halten. Wenn noch ein schriftlicher Mietvertrag nachgereicht wird könnt ihr, müsst aber nicht unterschreiben. Der mündliche Vertrag gilt bereits.

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