Müssen Reparaturen in einem Gewerbeobjekt fachmännich repariert werden?

29. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Anneliese123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Müssen Reparaturen in einem Gewerbeobjekt fachmännich repariert werden?

Guten Morgen,

darf ein Verpächter stöndig selbst Hand anlegen bei Reparaturarbeiten in einem Gewerbeobjekt?
Er ist kein Fachmann, er ist kein Handwerker.

Der Verpächter hat u.a. Schimmel beseitigt, der jetzt wieder zum Vorschein kommt.
Wenn ich ihm das mitteilen werde, wird er wieder selbst versuchen das zu beseitigen. Habe ich hier das Recht mitzuteilen, das eine Fachfirma das machen muss?

Kann eigentlich ein Gutachter feststellen, ob bei Schimmelbeseitigung eine Fachfirma beauftragt wurde?

Danke, Anne

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8277 Beiträge, 1729x hilfreich)

Zitat (von Anneliese123456):
Kann eigentlich ein Gutachter feststellen, ob bei Schimmelbeseitigung eine Fachfirma beauftragt wurde?


vielleicht ja vielleicht nein. Kommt auf die konkreten arbeiten an

Wichtiger ist aber wohl, warum der Schimmel auftritt. Die Ursache muss gefunden werden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11339 Beiträge, 4314x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wichtiger ist aber wohl, warum der Schimmel auftritt.


Wichtiger ist wohl erstmal herauszufinden, ob der Verpächter überhaupt irgendetwas machen muss.
Bei gewerblichen Pachtverträgen ist es nicht selten, dass die Pflicht zur Instandhaltung / Reparaturen auf den Pächter übertragen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35054 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von Anneliese123456):
Habe ich hier das Recht mitzuteilen, das eine Fachfirma das machen muss?
Das Recht zur Mitteilung hast du. Das bedeutet noch nicht, dass der Verpächter eine Fachfirma beauftragen muss.

Zitat (von Anneliese123456):
Kann eigentlich ein Gutachter feststellen, ob bei Schimmelbeseitigung eine Fachfirma beauftragt wurde?
Grundsätzlich JA. Der Gutachter könnte lediglich die Belege/Rechnungen einsehen müssen. Er würde sich aber über solch einen seltsamen Auftrag vermutlich wundern.

Zitat (von Anneliese123456):
Der Verpächter hat u.a. Schimmel beseitigt, der jetzt wieder zum Vorschein kommt.
Das kann durchaus auch passieren, wenn eine Fachfirma Schimmel beseitigt hat.
Es kommt auf die konkrete Auftragserteilung und auf die Ursache für die Schimmelbildung an.

Was hat dein Verpächter denn gemacht?
Welches Gewerbe wird dort betrieben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125969 Beiträge, 40570x hilfreich)

Zitat (von Anneliese123456):
darf ein Verpächter stöndig selbst Hand anlegen bei Reparaturarbeiten in einem Gewerbeobjekt?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen mitunter hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Als zweites wäre zu prüfen, welche Gewerke für die Beseitigung betroffen sind, ob diese auch von Laien ausgeführt werden dürfen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von Anneliese123456):
Habe ich hier das Recht mitzuteilen, das eine Fachfirma das machen muss?

Bekanntermaßen kann man ja fast alles mitteilen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen" , denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anneliese123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Der Schimmel war schon vorhanden als ich das Ladenlokal noch nicht gepachtet habe.

Mit Fotos ind Videos wurde alles festgehalten, Mangelanzeige.

Eure antworten reichen mir da schon

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125969 Beiträge, 40570x hilfreich)

Zitat (von Anneliese123456):
Der Schimmel war schon vorhanden als ich das Ladenlokal noch nicht gepachtet habe.

Dann hat man den Mangel mit gemietet, somit hat man als Mieter ein echtes Problem ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anneliese123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, das sehe ich nicht so. Das war zuerst nicht als schimmel sichtbar/erkennbar.
Dann habe ich den Schimmel gemeldet, das war ka kurz nachdem ich das Ladenlokal übergeben bekomme und mit den Renovierungsarbeiten begonnen hsbe, deswegen kann ich nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

Die Verpächter haben versucht das zu vertuschen. Dann haben sie den Schimmel entfernt, der jetzr nach und nach zum Vorschein kommt.
Bedeutet für mich, der ist nkcjt fachmännich behandelt worden....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35054 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von Anneliese123456):
Naja, das sehe ich nicht so.
Dann solltest du genauer sein in der Sachverhaltsschilderung... erst war er da, dann nicht oder nicht erkennbar und dann erst später... Aber deine Mangelanzeige hat den Verpächter immerhin dazu gebracht, ihn zu entfernen. Das hatte nichts mit *Vertuschen* zu tun.
Zitat (von Anneliese123456):
deswegen kann ich nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
Das macht ja bisher auch keiner. Hier jedenfalls nicht.
Aber schau mal nach deiner Frage...ganz oben.---> Antwort: Nein, nicht unbedingt. Auch nicht mit Fotos.

Zitat (von Anneliese123456):
Die Verpächter haben versucht das zu vertuschen.
Kein Verpächter muss einem interessierten Pächter sagen, dass in dem Gewerbeobjekt irgendwann und irgendwo Schimmel ist. Es ist noch keine Pflicht zu erkennen, Schimmel von einer Fachfirma beseitigen zu lassen.

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 30. November 2024 15:22

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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