Müssen alle Mieter bei einer Mängelanzeige & Mietminderung unterschreiben ?

22. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb514002-45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Müssen alle Mieter bei einer Mängelanzeige & Mietminderung unterschreiben ?

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MFG Marie

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Meiner Meinung nach nein.

Eine Mängelanzeige sollte nachweisbar dem Vermieter zugehen. Es spielt keine Rolle durch wen. Auch wenn der Vermieter von einem Nachbarn Kenntnis vom Mangel hätte, wäre es vermutlich ausreichend. In § 536c (2) BGB finden sich für den Mieter nur dann negative Folgen, wenn der Vermieter aufgrund der unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte.

Daher müssen meiner Meinung nach nicht alle Mieter eine solche Anzeige gemeinsam machen. Für eine Mietminderung wüsste ich noch nicht einmal, ob der Vermieter überhaupt informiert werden müsste. Die entsteht ja direkt aus dem Gesetz.

PS: Natürlich ist es sehr sinnvoll, ein Vorgehen mit allen Mietern abzusprechen. Und natürlich habe ich keinerlei Einschätzung darüber getroffen, ob eine Mietminderung überhaupt möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb514002-45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Meiner Meinung nach nein.

Eine Mängelanzeige sollte nachweisbar dem Vermieter zugehen. Es spielt keine Rolle durch wen. Auch wenn der Vermieter von einem Nachbarn Kenntnis vom Mangel hätte, wäre es vermutlich ausreichend. In § 536c (2) BGB finden sich für den Mieter nur dann negative Folgen, wenn der Vermieter aufgrund der unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte.

Daher müssen meiner Meinung nach nicht alle Mieter eine solche Anzeige gemeinsam machen. Für eine Mietminderung wüsste ich noch nicht einmal, ob der Vermieter überhaupt informiert werden müsste. Die entsteht ja direkt aus dem Gesetz.

PS: Natürlich ist es sehr sinnvoll, ein Vorgehen mit allen Mietern abzusprechen. Und natürlich habe ich keinerlei Einschätzung darüber getroffen, ob eine Mietminderung überhaupt möglich ist.


Wir werden eine Mietminderung unter Vorbehalt ansetzen und dies andeuten in einem Schreiben, zudem wurde es bei der Dauerüberweisung im Verwendunsgsweck angegeben, mit : (unter Vorbehalt)

Alle Mieter wurden in Kenntniss gesetzt, es sollten zwei von drei Unterschriften reichen hoffe ich mal, danke

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