Hallo,
wenn die Positionen im Formular-Mietvertrag, dort wo "Ja" bzw. "Nein" angekreuzt werden muß, daß "neben der Miete ... die Kosten für die Betriebskosten gem. der II. Berechnungsordnung Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 zu zahlen" sind, nichts angekreuzt ist (weder Ja noch Nein), müssen dann die Nebenkosten (ausgenommen Heizung und Wasserverberbrauch) überhaupt gezahlt werden.
Kann die Zahlung für Müll, Kanalgebühren usw. eingestellt und ggfls. die Zahlungen der letzten Jahre zurückfordert werden?
Gruß
Ralf
Müssen in diesem Fall überhaupt Nebenkosten gezahlt werden?
26. März 2003
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Frage vom 26. März 2003 | 16:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Müssen in diesem Fall überhaupt Nebenkosten gezahlt werden?
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