Müssen sich Mieter mit einem ungebetenen "Untermieter" abfinden?

3. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)
Müssen sich Mieter mit einem ungebetenen "Untermieter" abfinden?

Seit ca 10 Tagen haben wir Mieter im Mietshaus festgetellt, daß sich Obdachlose bzw. Abhängige im Kellergang befinden, nachts. Morgens ist alles verqualmt, versifft und beschmiert. Seit Neuestem fehlt der Feuerlöscher. Der wurde betätigt, daß noch weiße Spuren auf dem Boden und Treppe sichtbar waren. Der Vermieter wurde informiert. Der meint, er hätte eine Sicherheitsfirma beauftragt. Auf Nachfrage um welche es sich dabei handelt kam keine Antwort. Genauso wenig als das sich dieses Problem erledigt hat. Heute hat es sich bereits mittags ein Mann mit Krücken im Kellergang zum Fahrstuhl bequem gemacht. Es stört ihm nicht, daß er dort raucht Undefinierbares Kraut) und auch nicht ob man ihn anspricht. Es stinkt wiederlich. Wir Mieter benutzen den Kellergang um in die Tierfgarage und zum Einkauf zu gehen. Man kann sich nicht sicher fühlen. Denn wird man überfallen hört das kein einziger Mensch! Also Polizei informiert. Die kamen gleich mit 3 Beamten (teurer Spaß fürs Land bzw. Steuerzahler) auch das störte ihn überhaupt nicht. Da er auch nichts zu verstehen
scheint, wird er, wenn des Platzes verwiesen, morgen wohl wieder da sein. Die beschmierten Wände müssen renoviert werden, wieder einmal und wieder als Umlage für den Mieter. So kann das nicht sein, oder? Und nein, ich habe zu Recht kein Verständnis dafür. Was ist hier erfolg versprechend und vor allem wie und auf welcher Grundlage muß der Vermieter hier reagieren?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Müssen sich Mieter mit einem ungebetenen "Untermieter" abfinden?
Nein. Aber nach 10 Tagen vom Vermieter schon eine zufriedenstellende Lösung zu fordern, ist evtl. etwas übertrieben?
Er kümmert sich offenbar und sucht die Lösung. Er muss den Mietern keine Auskunft geben, welche S-Firma sich darum kümmern soll.

Dass es einen Raucher nicht stört, dass er raucht, ist mE nachvollziehbar. Dass er dort vermutlich nicht rauchen darf und sich auch nicht aufhalten darf--- ist das Problem.
Zitat (von Gehrechtkeit):
Die beschmierten Wände müssen renoviert werden, wieder einmal und wieder als Umlage für den Mieter.
Das sehe ich nicht so, aber wenn die Mieter Umlage klaglos zahlen... Geht es denn hier um eine andere Mietwohnung als die, in die du 09/2019 eingezogen bist?
Zitat (von Gehrechtkeit):
und auf welcher Grundlage muß der Vermieter hier reagieren?
Der Vermieter reagiert bereits.
Zitat (von Gehrechtkeit):
Denn wird man überfallen hört das kein einziger Mensch! Also Polizei informiert.
Man hatte nur die Befürchtung, überfallen zu werden und von niemandem gehört zu werden?

Wie kommen die O-losen denn überhaupt ins Haus bzw. in den Keller? Ist die TG-Zufahrt offen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie kommen die O-losen denn überhaupt ins Haus bzw. in den Keller?

Gute Frage. Wenn die Mieter Zugänge offenlassen, ist das nämlich Selbstverschulden der Mieter. Bedeutet sie können froh sein, wenn der Vermieter sich überhaupt kümmert. Und das sie dei dadurch verursachten Schääden tragen müssen, dürfte auch nicht verwunderlich sein.

Eventuell sollten sich alle Mieter einfach alle mal der Bequemlichkeit entsagen und angewöhnen, die Zugänge zum Haus zu verschließen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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