Hallo ihr lieben,
hatte heute früh einen zettel an der türe kleben, dass nächte woche die hausverwaltung zum ablesen der zählerstände kommt.
Da ich seit langem schon ziemlichen krach mit ihm habe, möchte ich ihn ungern in die whg lassen.auch meine nachbarn und die anderen mitbewohner wollen ihn nicht reinlassen, wobei davon viele eigentümer sind... Kann ich, als mieter, nicht einfach selber ablesen und ihm das geben oder auch fotografieren ?
Möchte mit diesem mann keinen kontakt mehr haben...
vielen dank im vorraus,
anonymus
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Muss Hausverwaltung in die wohnung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Da muß ja dann heftig etwas passiert sein. Mach das Foto, papp es an die Tür, dann wartest du die Reaktion ab. Wie wurde denn sonst abgelesen? Er kommt natürlich nicht, weil er Lust hat, mit euch zu streiten.
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
Hallo,
quote:
Möchte mit diesem mann keinen kontakt mehr haben...
Die beauftragte Hausverwaltung und / oder der Eigentümer hat nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung ein Recht bei berechtigtem Interesse die Wohnung zu betreten.
Verhindern darf man das nicht. Höchstens jemand anderen in die Wohnung setzen, der der Hausverwaltung die Türe öffnet, wenn man ihr selber nicht begegnen möchte.
Ich würde die Situation nutzen und auf eventuelle Mängel in der Wohnung hinzuweisen, die vielleicht mal erneuert werden müssen.
Mit Speck fängt man Mäuse.
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"Liebe Grüße"
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quote:
Mit Speck fängt man Mäuse.
wohl eher mit geld fängt man die maus...
nee wir hatten letztes jahr einige auseinadersetztungen mit dem. Der hat uns einfach nen kumpel in den garten gestellt und der hat den dann mal so frisiert wie ihm das gefällt. wie waren natürlich nicht zu hause und haben alles erst gemerkt als es schon zu spät war. Unser ganzer garten und die hecke waren runiniert Oo.. alles ohne ankündigung wohlbemerkt.
Dann behauptet er am telefon sachen, die er dann enn tag später einfach umdreht und uns dann als lügner hinstellt... hauptsache er bleibt auf nem schaden nicht sitzen und muss sein helliges geld nicht ausgeben
Auch bei uns im Ort ist er bekannt wie ein bunter hund auf der strasse... Keiner mag ihn, grad weil er viele leute einfach nur ausnimmt, wie ne weihnachtsgans.
wir wohnen hier mit 9 Parteien. ein nachbar hat sich mit ihm angefreundet und der schnüffelt auch immer bei uns allen...
Suchen uns schon nach einer neuen whg, aber bisher war noch nix schönes dabei
Wie lange muss er sich vorher ankündigen ??
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--- editiert vom Admin
quote:
Schon gekündigt ?
Diese Frage kann wohl nicht ernst zu nehmen sein, oder?
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"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."
--- editiert vom Admin
...oder hat 2 neue Probleme.
a) Nutzungsausfall, gefordert vom Vermieter
b) Schadensersatzforderung des Nachmieters, wenn Vormieter rechtzeitig keine andere Wohnung findet.
Bisher gehe ich davon aus, dass man zuerst eine andere Wohnung haben muss, bevor man die alte Bleibe kündigt.
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"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."
quote:
dass man zuerst eine andere Wohnung haben muss, bevor man die alte Bleibe kündigt.
Ooooch, da gibt es so "Spezialisten".
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Bei berechtigtem Interesse und rechtzeitige Ankündigung hat der VM einen Anspruch darauf, die Mietwohnung zu betreten. Dies gilt auch für eine vom VM beauftragte Person. Bei vorliegen eines wichtigen Grundes kann der M den Besuch ablehnen oder verschieben. Lehnt der M ohne wichtigen Grund ab oder öffnet er nicht, kann er sich ggf. ersatzpflichtig machen
In einem solchen Fall dürfen sich der VM oder dessen Beauftragter aber natürlich nicht mit Gewalt Zutritt verschaffen
Hier ist liegen berechtigtes Interesse und ausreichend zeitige Ankündigung vor. Das es schon mal Streit gegeben hat und man keinen Kontakt zum Hausverwalter wünscht, ist regelmäßig kein Grund, einen berechtigte Besuchswunsch abzulehnen.
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Das es schon mal Streit gegeben hat und man keinen Kontakt zum Hausverwalter wünscht, ist regelmäßig kein Grund
Auch nicht, daß den keiner im Dorf leiden kann.
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--- editiert vom Admin
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Mausi, ich bin jetzt richtig stolz auf Sie!
Bin halt für meine Objektivität bekannt.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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