Muss Hausverwaltung in die wohnung?

21. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
anonymus86
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 53x hilfreich)
Muss Hausverwaltung in die wohnung?

Hallo ihr lieben,


hatte heute früh einen zettel an der türe kleben, dass nächte woche die hausverwaltung zum ablesen der zählerstände kommt.
Da ich seit langem schon ziemlichen krach mit ihm habe, möchte ich ihn ungern in die whg lassen.auch meine nachbarn und die anderen mitbewohner wollen ihn nicht reinlassen, wobei davon viele eigentümer sind... Kann ich, als mieter, nicht einfach selber ablesen und ihm das geben oder auch fotografieren ?
Möchte mit diesem mann keinen kontakt mehr haben...

vielen dank im vorraus,

anonymus

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Da muß ja dann heftig etwas passiert sein. Mach das Foto, papp es an die Tür, dann wartest du die Reaktion ab. Wie wurde denn sonst abgelesen? Er kommt natürlich nicht, weil er Lust hat, mit euch zu streiten.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#2
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

quote:
Möchte mit diesem mann keinen kontakt mehr haben...


Die beauftragte Hausverwaltung und / oder der Eigentümer hat nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung ein Recht bei berechtigtem Interesse die Wohnung zu betreten.

Verhindern darf man das nicht. Höchstens jemand anderen in die Wohnung setzen, der der Hausverwaltung die Türe öffnet, wenn man ihr selber nicht begegnen möchte.

Ich würde die Situation nutzen und auf eventuelle Mängel in der Wohnung hinzuweisen, die vielleicht mal erneuert werden müssen. ;)

Mit Speck fängt man Mäuse.

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"Liebe Grüße"

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#3
 Von 
anonymus86
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 53x hilfreich)

quote:
Mit Speck fängt man Mäuse.


wohl eher mit geld fängt man die maus...

nee wir hatten letztes jahr einige auseinadersetztungen mit dem. Der hat uns einfach nen kumpel in den garten gestellt und der hat den dann mal so frisiert wie ihm das gefällt. wie waren natürlich nicht zu hause und haben alles erst gemerkt als es schon zu spät war. Unser ganzer garten und die hecke waren runiniert Oo.. alles ohne ankündigung wohlbemerkt.
Dann behauptet er am telefon sachen, die er dann enn tag später einfach umdreht und uns dann als lügner hinstellt... hauptsache er bleibt auf nem schaden nicht sitzen und muss sein helliges geld nicht ausgeben :)
Auch bei uns im Ort ist er bekannt wie ein bunter hund auf der strasse... Keiner mag ihn, grad weil er viele leute einfach nur ausnimmt, wie ne weihnachtsgans.

wir wohnen hier mit 9 Parteien. ein nachbar hat sich mit ihm angefreundet und der schnüffelt auch immer bei uns allen...
Suchen uns schon nach einer neuen whg, aber bisher war noch nix schönes dabei :(

Wie lange muss er sich vorher ankündigen ??

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#4
 Von 
guest-12327.07.2010 13:34:20
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Schon gekündigt ?



Diese Frage kann wohl nicht ernst zu nehmen sein, oder?

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"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."

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#6
 Von 
guest-12327.07.2010 13:34:20
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

...oder hat 2 neue Probleme.
a) Nutzungsausfall, gefordert vom Vermieter
b) Schadensersatzforderung des Nachmieters, wenn Vormieter rechtzeitig keine andere Wohnung findet.

Bisher gehe ich davon aus, dass man zuerst eine andere Wohnung haben muss, bevor man die alte Bleibe kündigt.

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"lieber Fachjurist und Fachidiot,als Volljurist und Voll.."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
dass man zuerst eine andere Wohnung haben muss, bevor man die alte Bleibe kündigt.

Ooooch, da gibt es so "Spezialisten".



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#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Bei berechtigtem Interesse und rechtzeitige Ankündigung hat der VM einen Anspruch darauf, die Mietwohnung zu betreten. Dies gilt auch für eine vom VM beauftragte Person. Bei vorliegen eines wichtigen Grundes kann der M den Besuch ablehnen oder verschieben. Lehnt der M ohne wichtigen Grund ab oder öffnet er nicht, kann er sich ggf. ersatzpflichtig machen
In einem solchen Fall dürfen sich der VM oder dessen Beauftragter aber natürlich nicht mit Gewalt Zutritt verschaffen

Hier ist liegen berechtigtes Interesse und ausreichend zeitige Ankündigung vor. Das es schon mal Streit gegeben hat und man keinen Kontakt zum Hausverwalter wünscht, ist regelmäßig kein Grund, einen berechtigte Besuchswunsch abzulehnen.


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#10
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Das es schon mal Streit gegeben hat und man keinen Kontakt zum Hausverwalter wünscht, ist regelmäßig kein Grund

Auch nicht, daß den keiner im Dorf leiden kann.



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Mausi, ich bin jetzt richtig stolz auf Sie!

Bin halt für meine Objektivität bekannt.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest-12327.07.2010 13:34:20
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 11x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12327.07.2010 13:27:44
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest-12327.07.2010 13:34:20
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest-12327.07.2010 13:34:20
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 11x hilfreich)

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#19
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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