Muss Küche vom Vormieter abgelöst werden?

21. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
melbourne11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss Küche vom Vormieter abgelöst werden?

Hallo zusammen,

zum 1.2. ziehe in eine neue Wohnung. In der Anzeige stand drin, dass die Küche abgelöst werden muss. Diese habe ich mir bei der Besichtigung nur kurz angeschaut. Der Vormieter hatte mir mitgeteilt, dass er nur die Waschmaschine mitnehmen wird. Dazu habe ich "ok" gesagt. Es ging hier jedoch lediglich um die Anerkennung, dass keine Waschmaschine dabei wäre. M.E. ist das noch kein mündlicher Kaufvertrag. Die Vermieterin hatte mich auch darauf hingewiesen, dass der Vormieter gerne eine Ablöse hätte. Nachdem ich den Mietvertrag unterschrieben habe, in der die Küche nicht verankert ist, habe ich dem Vormieter mitgeteilt, dass ich die Küche bei der Besichtigung genau anschauen will.

Nun hat er mich aufgefordert das Geld demnächst zu überweisen, obwohl eine Übergabe nicht stattgefunden hat und auch kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Natürlich würde ich die Küche übernehmen, allerdings zu einem fairen Preis. Bin ich ohne Kaufvertrag überhaupt verpflichtet die Küche zu übernehmen?

Vielen Dank vorab und beste Grüße

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9151 Beiträge, 4274x hilfreich)

Ein Kaufvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Dazu müssen sich aber über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sein und dies auch kundtun. Wurde denn vor deinem "ok" schon ein Preis genannt? Zudem müsste der Vormieter beweisen, dass dieses "ok" die Zusage zum Kaufvertrag dargestellt hat.

Unverständlich ist für mich der letzte Teil. Typischerweise heisst es - wenn nichts anderes vereinbart wurde - Geld gegen Ware+Quittung. Solange du also die Küche noch nicht hast, sehe ich keine Verpflichtung, irgendetwas zu bezahlen.

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#2
 Von 
melbourne11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Den Kaufpreis kannte ich. Ich bin eigentlich der Meinung, dass das nichts mit dem Mietvertrag zu tun hat, da die Küche dem Vormieter gehört und diese somit nicht im Mietvertrag verankert ist. Das "ok" galt lediglich der Anerkennung, dass keine Waschmaschine dabei wäre. Den Hinweis der Vermieterin habe ich mit einem "ich weiß" beantwortet. Aber mit ihr kann ja auch kein mündlicher Vertrag abgeschlossen werden oder sehe ich das falsch?

Er fordert mich jetzt auch nur dazu auf, weil er verärgert ist, dass ich nicht bereit bin eine Woche früher Miete an ihn zu zahlen, weil er bereits eine Woche früher die Wohnung verlässt. Offizieller Mietbeginn ist aber nunmal der 1.2.
Wir waren uns einig, dass ich mir die Küche vor dem Kauf bei der Wohnungsübergabe anschaue, da bei der Wohnungsbesichtigung die Küche nur beiläufig angeschaut wurde und nicht auf Mängel geprüft wurde. Mittlerweile überlege ich auf Rechnungen zu bestehen, um das Alter und damit den etwaigen Zeitwert der Küche ermitteln zu können.

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4317 Beiträge, 2267x hilfreich)

Zitat (von melbourne11):
Den Hinweis der Vermieterin habe ich mit einem "ich weiß" beantwortet. Aber mit ihr kann ja auch kein mündlicher Vertrag abgeschlossen werden oder sehe ich das falsch?


Kein mündlicher Vertrag mit dem Vermieter. Das kann möglicherweise als Bestätigung gewertet werden, dass ein mündlicher Kaufvertrag mit dem Vormieter zustande gekommen ist.

Zitat (von melbourne11):
Den Kaufpreis kannte ich.


Warum wird jetzt noch rumgezackert? Offensichtlich war die Anmietung doch an den "Kauf" der Küche gebunden. Schließlich stand es in der Anzeige.

Zitat (von melbourne11):
Offizieller Mietbeginn ist aber nunmal der 1.2.


Dann kommst Du auch erst am 1.2. in die Wohnung.

Zitat (von melbourne11):
Mittlerweile überlege ich auf Rechnungen zu bestehen, um das Alter und damit den etwaigen Zeitwert der Küche ermitteln zu können.


Darauf muss sich der Vormieter nicht einlassen. Und er kann die Küche dann noch mitnehmen......

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36335 Beiträge, 13534x hilfreich)

Die Vermietung der Wohnung war an eine Bedingung geknüpft. Nämlich die Übernahme der Einbauküche. Ob dieselbe dem Vermieter oder dem Vormieter gehört, das ist doch einerlei. Die Bedingungen waren klar, geheime Vorbehalte "Küche ist mir zu teuer" kommen nicht zum Tragen. Also, Küche zahlen. Den Preis hätte man vorher verhandeln müssen.

wirdwerden

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#5
 Von 
melbourne11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok.

Ich finde es deswegen nicht in Ordnung, weil er jetzt plötzlich das Geld haben will, obwohl wir uns schon einig waren, dass ich mir die Küche anschauen darf, bevor es zum Kauf kommt. Dafür stand bereits ein Termin.

Mir stellt sich auch die Frage, ob die Küche denn gekauft werden muss, wenn es in der Anzeige zwar erwähnt wurde, sie aber nicht im Mietvertrag verankert ist und es sich mit dem Vermieter und dem Vormieter um zwei verschiedene Parteien handelt.

Im Prinzip habe ich auch kein Problem damit, dass er die Küche mitnimmt.

Mir ist lediglich wichtig zu wissen, ob ich ohne schriftlichen Kaufvertrag und mündlichen Kaufvertrag die Küche zu diesem Preis nehmen muss.

Nochmal vielen Dank für die Antworten!

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4317 Beiträge, 2267x hilfreich)

Zitat (von melbourne11):
Mir ist lediglich wichtig zu wissen, ob ich ohne schriftlichen Kaufvertrag und mündlichen Kaufvertrag die Küche zu diesem Preis nehmen muss.


Meiner Ansicht nach schon. Der Kaufpreis war bekannt und die Vermieter können bestimmt bestätigen, dass die Anmietung nur unter der Bedingung "Ablösung der Küche" zustande gekommen ist.

Na, das ist bestimmt ein guter Start in das neue Mietverhältnis.

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#7
 Von 
melbourne11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja leider. Ist schade, denn so weit wollte ich es nicht kommen lassen.

Allerdings ist das Verhältnis zur Vermieterin sehr gut. Immerhin :)

Ich hatte von einem Bekannten die Info, dass ein schriftlicher Kaufvertrag nötig ist, wenn es keine mündliche Zusage gibt und das auch im Internet gelesen. Wollte mich aber absichern.

Nochmal vielen lieben Dank für die Auskunft.

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#9
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 472x hilfreich)

Es ist die Frage, ob der Vermieter damit etwas zu tun haben möchte.
Nur der Hinweis, dass der Vormieter eine Ablöse haben "möchte" - für den Fall das die Küche drin bleiben soll - muss nicht zwangläufig eine Bedingung für die Anmietung sein.
Auch die Nennung des Wunschkaufpreises vom Vormieter heisst doch nicht, dass schon ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Der Neumieter kann die Wohnung auch ohne Küche mieten, wenn der Vermieter sich da raus hält.
Dem Vermieter kann das im Grunde auch wurscht sein. Der vermietet ohne Küche und entweder werden sich der Vor- und Neumieter einig oder die Küche muss halt raus.


-- Editiert von Paragrafenreiter am 21.01.2016 11:27

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#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1455x hilfreich)

Zitat:
Ich bin eigentlich der Meinung, dass das nichts mit dem Mietvertrag zu tun hat, da die Küche dem Vormieter gehört und diese somit nicht im Mietvertrag verankert ist.


Dann wäre es ja die Küche des Vermieters, wenn sie im Mietvertrag stände. Sie hat dort (im MV) nichts verloren, weil sie nicht vom Vermieter an dich vermietet wurde, sondern weil der Deal war, dass du sie vom Vormieter kaufst und sie dann dein Eigentum wird.

Zitat:
Ich finde es deswegen nicht in Ordnung, weil er jetzt plötzlich das Geld haben will, obwohl wir uns schon einig waren, dass ich mir die Küche anschauen darf, bevor es zum Kauf kommt. Dafür stand bereits ein Termin.


Die Übernahme der Küche gegen Geld war aber die Grundbedingung laut Annonce, dass du der Nachmieter wirst. Mit Abschluss des Vertrags hast du dieser Bedingung zugestimmt.
Der Vormieter hat jetzt zwei Möglichkeiten: Die Küche auszubauen und mitzunehmen, dann mußt du dir eine eigene kaufen und einbauen, denn du hast gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch darauf, dass er das macht. Oder er verklagt dich auf Zahlung, dann wird ein Richter entscheiden.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1651 Beiträge, 1042x hilfreich)

Zitat:
Die Übernahme der Küche gegen Geld war aber die Grundbedingung laut Annonce, dass du der Nachmieter wirst. Mit Abschluss des Vertrags hast du dieser Bedingung zugestimmt.


Gegenüber dem VM (dem die Küche gar nicht gehört). Aber auch gegenüber dem Vormieter?
Wenn A zu B sagt "ich verkaufe dir X zum Preis Y" und B zu C sagt "ich kaufe von A X zum Preis Y", ist dann ein Kaufvertrag zustande gekommen, wenn C mit B keine rechtliche Beziehung (Vertretung, Vollmacht) hat?

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#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4317 Beiträge, 2267x hilfreich)

Zitat:
Wenn A zu B sagt "ich verkaufe dir X zum Preis Y" und B zu C sagt "ich kaufe von A X zum Preis Y", ist dann ein Kaufvertrag zustande gekommen?


Nein, sondern B informiert den C darüber, dass zwischen A und B ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Der C ist dann Zeuge für einen wirksamen Kaufvertrag zwischen A und B.

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#13
 Von 
melbourne11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank euch allen für Eure Beiträge.

Mittlerweile hat mir die Vermieterin mitgeteilt, dass die Ablöse der Küche nicht Voraussetzung für ein Zustandekommen des Mietvertrags war. Sie wusste nicht, dass die Ablöse mit in die Anzeige aufgenommen wurde.

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#14
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1651 Beiträge, 1042x hilfreich)

Zitat:
B informiert den C darüber, dass zwischen A und B ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Der C ist dann Zeuge für einen wirksamen Kaufvertrag zwischen A und B.


Erst mal wäre das ja nur Hörensagen. C könnte allenfalls bezeugen, daß B ihm gegenüber das Vorliegen eines Kaufvertrages behauptet hat.
Vor dem Hintergrund, daß das noch lange nicht beweist, was genau zu welchem Preis verkauft worden sein soll, dürfte das etwas mau sein, einen konkreten Kaufvertrag zu beweisen.

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#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4317 Beiträge, 2267x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
C könnte allenfalls bezeugen, daß B ihm gegenüber das Vorliegen eines Kaufvertrages behauptet hat.


In dem Beispiel ist B doch der Käufer?!

Zitat (von TheSilence):
Vor dem Hintergrund, daß das noch lange nicht beweist, was genau zu welchem Preis verkauft worden sein soll


Bei dem Gespräch ging es konkret um die Küche (=X). Und der Kaufpreis war der Nachmieterin (=B) doch bekannt.

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#16
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1651 Beiträge, 1042x hilfreich)

Zitat:
In dem Beispiel ist B doch der Käufer?!


Und?

Zitat:
Bei dem Gespräch ging es konkret um die Küche (=X). Und der Kaufpreis war der Nachmieterin (=B) doch bekannt.


Wenn C nur bezeugen kann, daß B gesagt hat, er habe (die/eine) Küche gekauft, dann haben wir keinen Beweis, auf welchen Kaufpreis sich A und B geeinigt haben wollen. Schon deswegen ist C's Aussage so gut wie wertlos als Beweis.
Dazu hätte B dem C schon sagen müssen "ich habe bei A diese Küche für ... EUR gekauft". Gibt das der Sachverhalt des TE her?

Ich erzähle dir "ich hab dem Heinz seinen Porsche gekauft" und Heinz sagt dir später "ja, das stimmt". Was nutzt das dem Heinz als Beweis, wenn der Kaufpreis von mir und ihm unterschiedlich behauptet wird?

-- Editiert von TheSilence am 22.01.2016 17:13

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