Muss Mieter die Wartung seiner Heizung bezahlen?

15. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
djsmurf
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 70x hilfreich)
Muss Mieter die Wartung seiner Heizung bezahlen?

Hallo zusanmen,

habe zu ZWEI Klauseln in einem Mietvertrag folgende Frage:

WER TRÄGT DIE KOSTEN DER WARTUNG DER HEIZUNG?
bzw.
Die Klauseln widersprechen sich! UND NUN?

-->Wohnraummietvertrag von Haus und Grund: 06/2011-WO

1. Klausel: $ 4 Betriebskosten

Neben der Grundmiete zahlt der Mieter für die Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung, soweit sie tatsächlich anfallen, insbesondere für:.....eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von...
Zu den Betriebskosten zählen auch die Kosten für Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Warmwassergeräten (einschließlich Immissionsmessungen) auf die der Mieter Vorauszahlungen leistet. Die Abrechnung erfolgt nach den auf die Einheit entfallenden tatsächlichen Kosten...

2. Klausel: § 28 sonstige Vereinbarungen

Der Mieter verpflichtet sich, die Gastherme einmal im Jahr auf seine Kosten warten zu lassen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Spielt doch keine Rolle, ob du die Wartung direkt, oder über die Betriebskostenabrechnung bezahlst. Bezahlen musst du so oder so.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich würde es so sehen, dass der Punkt in den Betriebskosten drinsteht für den Fall, dass darüber keine extra Vereinbarung existiert. Diese gibt es jedoch, also überwiegt m.E. die Vereinbarung in § 28.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo murf,

die Klauseln widersprechen sich nicht.

In § 4 werden die zu übernehmenden Kosten definiert.
§ 28 regelt darüber hinaus den eher ungewöhnlichen Fall, dass sich der Mieter um die jährliche Wartung kümmern muss. Die Kostentragung ist lediglich eine Wiederholung aus § 4. Sie kann allerdings notwendig sein, wenn Wartungskosten in der Einzelaufstellung zu § 4 nicht angesprochen sind.

SG

Berry

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
djsmurf
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo an Alle!

Kann denn der Mieter überhaupt verpflichtet werden die Wartung zu veranlassen?
Ist das nicht eine Vermieterpflicht?

Vielen Dank!

16x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

ja dies ist Vermieterpflicht.

Aber die Einhaltung kann vertraglich abbedungen werden. Dies hat doch auch Vorteile für den Mieter, da er selbst den Termin mit dem Handwerker abstimmen kann und sich nicht nach vorgegebenen Terminen richten muss.

SG

Berry

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

So selten oder ungewöhnlich ist das gar nicht.

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