Hallo zusanmen,
habe zu ZWEI Klauseln in einem Mietvertrag folgende Frage:
WER TRÄGT DIE KOSTEN DER WARTUNG DER HEIZUNG?
bzw.
Die Klauseln widersprechen sich! UND NUN?
-->Wohnraummietvertrag von Haus und Grund: 06/2011-WO
1. Klausel: $ 4 Betriebskosten
Neben der Grundmiete zahlt der Mieter
für die Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung, soweit sie tatsächlich anfallen, insbesondere für:.....eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von...
Zu den Betriebskosten zählen auch die Kosten für Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Warmwassergeräten (einschließlich Immissionsmessungen) auf die der Mieter Vorauszahlungen leistet. Die Abrechnung erfolgt nach den auf die Einheit entfallenden tatsächlichen Kosten...
2. Klausel: § 28 sonstige Vereinbarungen
Der Mieter verpflichtet sich, die Gastherme einmal im Jahr auf seine Kosten warten zu lassen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Muss Mieter die Wartung seiner Heizung bezahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Spielt doch keine Rolle, ob du die Wartung direkt, oder über die Betriebskostenabrechnung bezahlst. Bezahlen musst du so oder so.
-----------------
""
Ich würde es so sehen, dass der Punkt in den Betriebskosten drinsteht für den Fall, dass darüber keine extra Vereinbarung existiert. Diese gibt es jedoch, also überwiegt m.E. die Vereinbarung in § 28.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo murf,
die Klauseln widersprechen sich nicht.
In § 4 werden die zu übernehmenden Kosten definiert.
§ 28 regelt darüber hinaus den eher ungewöhnlichen Fall, dass sich der Mieter um die jährliche Wartung kümmern muss. Die Kostentragung ist lediglich eine Wiederholung aus § 4. Sie kann allerdings notwendig sein, wenn Wartungskosten in der Einzelaufstellung zu § 4 nicht angesprochen sind.
SG
Berry
-----------------
""
Hallo an Alle!
Kann denn der Mieter überhaupt verpflichtet werden die Wartung zu veranlassen?
Ist das nicht eine Vermieterpflicht?
Vielen Dank!
Hi,
ja dies ist Vermieterpflicht.
Aber die Einhaltung kann vertraglich abbedungen werden. Dies hat doch auch Vorteile für den Mieter, da er selbst den Termin mit dem Handwerker abstimmen kann und sich nicht nach vorgegebenen Terminen richten muss.
SG
Berry
-----------------
""
So selten oder ungewöhnlich ist das gar nicht.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
23 Antworten
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten