Muss Mieter jeden Heizölliefer-Termin akzeptieren

29. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Muss Mieter jeden Heizölliefer-Termin akzeptieren

Sonntag abend gegen 20 Uhr ruft der Vermieter an und sagt zum Mieter er solle den Kellerzugang auflassen (Eingang durch den privaten Garten und Wintergarten des Mieters welchen er dann auch auflassen müsste), morgen früh kame eine Heizöllieferung (die zweite innerhalb 14 Tagen)und er müsse dazu in den Keller um vorher die Heizung abzuschalten und diese mal in Augenschein zu nehmen. Der Mieter ist gesundheitlich nicht gut zurecht und bittet um Verschiebung des Termins auf den Nachmittag oder einen anderen Tag. Der Vermieter besteht darauf daß alles so abläuft wie er es angeordnet hat, sind die Türen nicht auf würde er den Mieter gnadenlos aus dem Bett klingeln bis alle Türen auf sind. Der Mieter hat auch angeboten die Heizung vor dem zu Bett gehen auszuschalten aber das will der Vermieter nicht, er will freien Zugang und zwar morgen früh. Wie es dem Mieter dabei gehe ist ihm (Zitat)"*******gal".
Kann der Mieter die Klingel ausstellen und alles ignorieren oder muß er diese Mätzchen mitmachen? Hat er nicht ein Recht nach dem Termin gefragt zu werden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das Problem ist, dass die Heizöllieferanten i.d.R. 1-3 Tage vorher Bescheid geben, wann sie in etwa kommen. Was soll also der Vermieter tun ? Er bekommt keinen Wunschtermin für die Lieferung beim Händler.

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#2
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Geht hier nicht um einen Wunschtermin sondern um einen unpassenden Terminvorschlag der wohl auch kaum am Sonntag bekanntgegeben wurde.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Es wurde schon gesagt und es ist auch so: auch der Vermieter selbst erhält keinen Wunschtermin für eine Heizölanlieferung und muss sich halt nach dem Lieferanten richten.

Möglicherweise gibt es einen Termin, der den Mieterwünschen gerecht wird gegen einen Aufpreis, den dann sicher der Mieter auch gern übernehmen wird - oder?
Möglicherweise kann dadurch die Anlieferung erst einige Tage später erfolgen und möglicherweise sitzen dann deswegen andere Mieter im Kalten und mindern die Miete - aber auch das darf der Mieter für seinen Wunschtermin dann gerne übernehmen.

Kurzum: Der Mieter hat Zugang zu gewähren - auch kurzfristig und zu "Nicht-Wunschterminen" - soweit das erforderlich ist. Eine unberechtigte Zutrittsverweigerung kann auch Schadensersatzansprüche auslösen.
Ob der Zutritt zu diesem dem Mieter unpassenden Termin tatsächlich erforderlich ist, kann man aus der Ferne nicht einschätzen.

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Was hätte sich geändert, wenn er den Termin einen Tag eher erfahren hätte? Richtig, gar nichts. Er ist zu Hause, der Vermieter will ja wohl kaum vor 5.00 Uhr in der Frühe in die Wohnung. Also, warum nicht mal kurz aufstehen, aufschließen, und das wars? Was ist da unzumutbar dran?

Bei uns z.B. werden die Mülltonnen von der Müllabfuhr vom Hof nach draußen gebracht. Also, jeden Dienstag um etwa 4.00 klingelt es bei mir. Unzumutbar? Wohl kaum.

wirdwerden

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