Moin zusammen,
kurze Frage,ich ziehe zum 01.08.2024 nun aus dem gemieteten EFH aus und gestern Abend klingelt es und jemand fragt ob er sich das Haus mal angucken kann.
Ich habe dann gesehen das der Vermieter die komplette Adresse veröffentlich hat,muss das denn so sein?
Ist mir klar das er auch nicht will,das einfach Leute vorbeikommen,aber es gibt ja immer so Menschen.
Weiss da einer was drüber?
Gruss axel
Muss Vermietern denn gleich komplette Adresse veröffentlichen?
10. Juli 2024
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Frage vom 10. Juli 2024 | 07:38
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Vermietern denn gleich komplette Adresse veröffentlichen?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2024 | 09:17
Von
Status: Richter (8835 Beiträge, 1878x hilfreich)
ZitatWeiss da einer was drüber? :
Wie wäre es, wenn man die Vermieterin freundlich darauf hinweist und das ganze einfach abspricht. Einfach miteinander reden bewirkt oft Wunder
#2
Antwort vom 10. Juli 2024 | 09:19
Von
Status: Schüler (309 Beiträge, 95x hilfreich)
ZitatIch habe dann gesehen das der Vermieter die komplette Adresse veröffentlich hat,muss das denn so sein? :
Nein, das muss nicht so sein, es gibt keine Pflicht, die vollständige Adresse in einer Wohnungsannonce anzugeben. Und viele Vermieter machen das auch nicht. Die Adresse geben sie erst an die Interessenten, denen sie das Objekt auch tatsächlich zeigen möchten.
Zitatund gestern Abend klingelt es und jemand fragt ob er sich das Haus mal angucken kann. :
Da haben wir auch gleich den Grund, warum viele Vermieter das nicht machen - es gibt eben total distanzlose Leute.
Andererseits ist die Lage für etliche Interessenten ggf. auch ein Ausschlusskriterium, weswegen in einschlägigen Immoportalen als Tipp für Vermieter durchaus geraten wird, die komplette Adresse anzugeben. Und ich wüsste auch nicht, dass das rechtlich nicht zulässig wäre. Meist handelt es sich ja um Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, und nur durch die Adresse ist es noch lange nicht möglich, die genaue Wohnung zu finden und zu klingeln oder den Namen des Mieters rauszufinden. Man kann als Interessent aber trotzdem hinfahren und gucken, ob die Umgebung und der Außeneindruck passt. Der Name des Mieters oder seine Kontaktdaten dürfen selbstverständlich nicht in der Anzeige veröffentlich werden!
Zitatich ziehe zum 01.08.2024 nun aus dem gemieteten EFH aus :
Ich möchte nicht vollkommen ausschließen, dass die Sachlage bei einem Einfamilienhaus anders rechtlich zu beurteilen ist. Wenn die vollständige Adresse veröffentlich wird, kann jeder, der hinfährt, anhand des Briefkastens und des Namensschild (ja, muss man nicht beschriften, ich weiß, aber ca. 99,9% aller Leute machen das) die entsprechenden Verknüpfungen erstellen und hat sofort Infos über den Mieter, die eigentlich unter Datenschutz fallen.
Meine kurze Suche im Netz hat dazu leider nichts ergeben, vielleicht weiß jemand anders hier ja was dazu?
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#3
Antwort vom 10. Juli 2024 | 10:05
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie wäre es, wenn man die Vermieterin freundlich darauf hinweist und das ganze einfach abspricht. Einfach miteinander reden bewirkt oft Wunder :
Das ist das erste was ich gemacht habe,kurze Mail und ihn mal gefragt,aber da dauern Antworten immer und telefonisch noch schwerer.
#4
Antwort vom 10. Juli 2024 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (36871 Beiträge, 6216x hilfreich)
Klare Antwort auf deine klare Frage: Nein.ZitatMuss Vermietern denn gleich komplette Adresse veröffentlichen? :
btw.
Ich las neulich hier von dir, dass du nur Antworten auf deine Fragen willst und dieses Forum für ein blödes hältst, was keiner braucht...

#5
Antwort vom 10. Juli 2024 | 17:03
Von
Status: Lehrling (1794 Beiträge, 224x hilfreich)
Zitatkurze Frage,ich ziehe zum 01.08.2024 nun aus dem gemieteten EFH aus und gestern Abend klingelt es und jemand fragt ob er sich das Haus mal angucken kann. :
Ich habe dann gesehen das der Vermieter die komplette Adresse veröffentlich hat,muss das denn so sein?
Kann der Vermieter so machen.
Manche Interessenten wollen das Haus von außen sehen, daran ist ja grundsätzlich auch nichts auszusetzen.
Ich würde außerhalb von verabredeten Besichtigungsterminen allerdings niemanden reinlassen...
-- Editiert von User am 10. Juli 2024 17:11
#6
Antwort vom 10. Juli 2024 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (128613 Beiträge, 41004x hilfreich)
ZitatIch habe dann gesehen das der Vermieter die komplette Adresse veröffentlich hat :
Hat er tatsächlich die komplette Adresse veröffentlich?
Das wäre dann in der Tat ein Problem, denn Namen und Vornamen der Mieter haben da nichts zu suchen.
Zitathat sofort Infos über den Mieter, die eigentlich unter Datenschutz fallen. :
Nö, die fallen eben nicht unter den Datenschutz bzw. extrem begrenzt auf Missbrauch.
#7
Antwort vom 10. Juli 2024 | 20:49
Von
Status: Lehrling (1794 Beiträge, 224x hilfreich)
ZitatHat er tatsächlich die komplette Adresse veröffentlich? :
Vermutlich wird die Adresse der Immobilie gemeint sein.
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