Muss Vermietern denn gleich komplette Adresse veröffentlichen?

10. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
axelkub
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Vermietern denn gleich komplette Adresse veröffentlichen?

Moin zusammen,



kurze Frage,ich ziehe zum 01.08.2024 nun aus dem gemieteten EFH aus und gestern Abend klingelt es und jemand fragt ob er sich das Haus mal angucken kann.



Ich habe dann gesehen das der Vermieter die komplette Adresse veröffentlich hat,muss das denn so sein?



Ist mir klar das er auch nicht will,das einfach Leute vorbeikommen,aber es gibt ja immer so Menschen.



Weiss da einer was drüber?



Gruss axel

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8835 Beiträge, 1878x hilfreich)

Zitat (von axelkub):
Weiss da einer was drüber?


Wie wäre es, wenn man die Vermieterin freundlich darauf hinweist und das ganze einfach abspricht. Einfach miteinander reden bewirkt oft Wunder

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von axelkub):
Ich habe dann gesehen das der Vermieter die komplette Adresse veröffentlich hat,muss das denn so sein?


Nein, das muss nicht so sein, es gibt keine Pflicht, die vollständige Adresse in einer Wohnungsannonce anzugeben. Und viele Vermieter machen das auch nicht. Die Adresse geben sie erst an die Interessenten, denen sie das Objekt auch tatsächlich zeigen möchten.

Zitat (von axelkub):
und gestern Abend klingelt es und jemand fragt ob er sich das Haus mal angucken kann.


Da haben wir auch gleich den Grund, warum viele Vermieter das nicht machen - es gibt eben total distanzlose Leute.

Andererseits ist die Lage für etliche Interessenten ggf. auch ein Ausschlusskriterium, weswegen in einschlägigen Immoportalen als Tipp für Vermieter durchaus geraten wird, die komplette Adresse anzugeben. Und ich wüsste auch nicht, dass das rechtlich nicht zulässig wäre. Meist handelt es sich ja um Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, und nur durch die Adresse ist es noch lange nicht möglich, die genaue Wohnung zu finden und zu klingeln oder den Namen des Mieters rauszufinden. Man kann als Interessent aber trotzdem hinfahren und gucken, ob die Umgebung und der Außeneindruck passt. Der Name des Mieters oder seine Kontaktdaten dürfen selbstverständlich nicht in der Anzeige veröffentlich werden!

Zitat (von axelkub):
ich ziehe zum 01.08.2024 nun aus dem gemieteten EFH aus


Ich möchte nicht vollkommen ausschließen, dass die Sachlage bei einem Einfamilienhaus anders rechtlich zu beurteilen ist. Wenn die vollständige Adresse veröffentlich wird, kann jeder, der hinfährt, anhand des Briefkastens und des Namensschild (ja, muss man nicht beschriften, ich weiß, aber ca. 99,9% aller Leute machen das) die entsprechenden Verknüpfungen erstellen und hat sofort Infos über den Mieter, die eigentlich unter Datenschutz fallen.

Meine kurze Suche im Netz hat dazu leider nichts ergeben, vielleicht weiß jemand anders hier ja was dazu?

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#3
 Von 
axelkub
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wie wäre es, wenn man die Vermieterin freundlich darauf hinweist und das ganze einfach abspricht. Einfach miteinander reden bewirkt oft Wunder


Das ist das erste was ich gemacht habe,kurze Mail und ihn mal gefragt,aber da dauern Antworten immer und telefonisch noch schwerer.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36871 Beiträge, 6216x hilfreich)

Zitat (von axelkub):
Muss Vermietern denn gleich komplette Adresse veröffentlichen?
Klare Antwort auf deine klare Frage: Nein.

btw.
Ich las neulich hier von dir, dass du nur Antworten auf deine Fragen willst und dieses Forum für ein blödes hältst, was keiner braucht...
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1794 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von axelkub):
kurze Frage,ich ziehe zum 01.08.2024 nun aus dem gemieteten EFH aus und gestern Abend klingelt es und jemand fragt ob er sich das Haus mal angucken kann.

Ich habe dann gesehen das der Vermieter die komplette Adresse veröffentlich hat,muss das denn so sein?


Kann der Vermieter so machen.

Manche Interessenten wollen das Haus von außen sehen, daran ist ja grundsätzlich auch nichts auszusetzen.

Ich würde außerhalb von verabredeten Besichtigungsterminen allerdings niemanden reinlassen...



-- Editiert von User am 10. Juli 2024 17:11

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128613 Beiträge, 41004x hilfreich)

Zitat (von axelkub):
Ich habe dann gesehen das der Vermieter die komplette Adresse veröffentlich hat

Hat er tatsächlich die komplette Adresse veröffentlich?
Das wäre dann in der Tat ein Problem, denn Namen und Vornamen der Mieter haben da nichts zu suchen.



Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
hat sofort Infos über den Mieter, die eigentlich unter Datenschutz fallen.

Nö, die fallen eben nicht unter den Datenschutz bzw. extrem begrenzt auf Missbrauch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1794 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat er tatsächlich die komplette Adresse veröffentlich?


Vermutlich wird die Adresse der Immobilie gemeint sein.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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