Muss bei Auszug renoviert werden?

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
User4711
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss bei Auszug renoviert werden?

Hallo,

meine WG löst sich bald auf und der Vermieter will dass wir die Zimmer beim Auszug streichen (bzw. anteilig streichen). Im Mietvertrag steht etwas, dass alle z.B. alle 6 Jahre der Flur gestrichen werden und nach 2 Jahren Mietzeit wären dann anteilig 2/6 des Streichpreises zu berechnen/zahlen (oder man streicht halt).

Meine Frage: Muss man überhaupt streichen? Es gab doch letztens ein Gerichtsurteil dass beim Auszug nicht gestrichen werden muss? Oder ist das nur für ganz ganz spezielle Fälle gültig ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Für welche Fälle das gültig ist, löst sich anhand des genauen Wortlauts des Mietvertrags.



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo,

Bitte die genau Formulierung des Mietvertrages hier posten!
Zu einer vorsichtigen Antwort zu deiner Frage: Nein ihr müsst nicht streichen!

Siehe hierzu das einschlägige Urteil des BGH

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f102947094e2f5648852d62c6b3650c1&client=11&nr=29890&pos=0&anz=1

Urteil lesen, deinen Sachverhalt damit vergleichen und ggf. hier nochmal detaillierte Angaben posten.
Es ist schwierig aufgrund von kaum fundierten Sachverhalten gute Ratschläge zu geben.

Gruß

David

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