Muss der Untermieter zahlen

30. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)
Muss der Untermieter zahlen

Hi Leute,

meine Untermieterin (U) hat einfach Ihre Möbel gepackt und ist ausgezogen. Sie hat vorher auch gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft aber noch bis zum 31.07.
Jetzt will sie am Juni schon keine Miete mehr bezahlen.
Sie beruft sich dabei auf einen Satz in Ihrem Mietvertrag:
"Bei Auszug vor Fristablauf ist der Untermieter verpflichtet bis zum Auszug einen passenden Nachmieter zu finden, der an seiner Stelle das Untermietverhältnis eingeht."

Sie hat jetzt zwar schon 4 potenzielle Nachmieter eingeladen, (die Hauptmieter) also ich und die andere Mitbewohnerin (M) sind aber der Meinung, dass keiner so richtig bei uns rein passt.
Das Problem ist jetzt, dass bisher noch kein anderer an Ihre Stelle im Untermietverhältnis eingegangen ist.
Da ist sie doch verpflichtet weiter zu zahlen. Bis zum 31.07.

Seh ich das richtig? Oder reicht es, wenn Sie uns eine bestimmt Anzahl vorstellt? Es steht ja einen "passenden" Untermieter, der das Verhältnis eingeht.

viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119340 Beiträge, 39713x hilfreich)

Sie beruft sich dabei auf einen Satz in Ihrem Mietvertrag:
"Bei Auszug vor Fristablauf ist der Untermieter verpflichtet bis zum Auszug einen passenden Nachmieter zu finden, der an seiner Stelle das Untermietverhältnis eingeht."
Die Gute scheit in der Kindheit öfter mal kräftig gegen die Wand gelaufen zu sein???

Der Satz besagt doch ganz eindeutig das sie erst von der Zahlungpflicht befreit ist WENN ein Untermieter paasend ist UND er in den Mietvertrag eingetreten ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Ja genau so seh ich das auch. Und es ist ja kein passender das Mietverhältnis eingegangen, sonder garkeiner.
Also is Sie erst ab 31.07 aus der Nummer raus.

Danke!

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