Muss ein Balkon eine Entwässerung haben?

2. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
cbarduck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss ein Balkon eine Entwässerung haben?

Hallo,
wir wohnen in einer Mietwohnung, bei der der Balkon keine Entwässerung hat. Da der Balkon gemauert ist, besteht absolut keine Möglichkeit, daß das Wasser abläuft. Nach jedem Regen steht Wasser im Balkon, was wir abtrocknen lassen, oder wenn es zuviel ist, aufwischen.
Sehr lästig.
Und besonders nach den Regenfällen der letzten Tage steht das Wasser nun zentimeterhoch im Balkon.
Jetzt wüßten wir gerne, ob es überhaupt in Ordnung geht, daß ein Balkon keine Entwässerung hat.
Wir haben nämlich keine Lust mehr, jedesmal den Balkon trockenzulegen.
Es wäre ganz gut zu wissen, wie die Lage ist, bevor wir mit dem Vermieter auf "Konfrontationskurs" gehen.

Vielen Dank im voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Das ist eher eine Frage an einen Architekten, als an einen Juristen.
Evtl. mal beim Bauordnungsamt Erkundigungen einholen, dort müßte eine Baugenehmigung vorliegen.

Meiner Vermutung nach ist eine Entwässerung höchstwahrscheinlich in irgendeiner DIN vorgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cbarduck
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die prompte Antwort.

Juristisch wird die Frage wahrscheinlich dann, wenn ich das Wasser nicht entferne und dadurch eventl. Schäden am Balkon entstehen.
Ich weiß nicht, ob es Mietern zuzumuten ist, regelmäßig den Balkon zu entwässern.
Ich sehe auch nicht ein, warum ich mich stundenlang auf den Balkon stellen soll und die durch einen, nach meiner Ansicht, Mangel an der Wohnung verursachte Überschwemmung beseitigen soll. Dies müßte doch Aufgabe des Vermieters sein?!?
Außerdem stellt sich mir die Frage, ob mir für die Zeit, in der der Balkon wegen des Wassers nicht nutzbar ist und für meinen persönlichen Zeitaufwand für dessen Beseitigung eeine Minderung zusteht.
Wobei dies nicht mein primäres Problem ist und es mir auch nicht darauf ankommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jan Gerber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau diese Frage beschäftigt mich auch. Gleiches Problem, gkeiche Ansicht.

Wieso macht sich denn keiner bei Euch Rechtsexperten mal schlau dazu??

Der Hinweis des RA oben ist ja lächerlich. Da könnte ich ja gleich zu einer Kanzlei mit SPezialgebiet BAurecht gehen. Wie einfach kann denn Recht nun sein??

Ein bisschen mehr hätte ich von den MAchern der Seite schon erwartet.

Also was ist mit den deutschen Balkonen los? Gibt da keine schönen Gesetze, die den Erbauern und Vermietern ein bisschen Grenzen setzen??

Gruß

Cyan

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