Muss ein Heizungs-Zähler eingebaut werden?

29. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)
Muss ein Heizungs-Zähler eingebaut werden?

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in dem die Gas-Heizkosten von zwei Wohnungen gemeinsam auf nur einem einzigen Zähler erfasst werden. Ich bewohne eine davon, meine Nachbarn ein Stockwerk unter mir die andere.

Jetzt ist es leider so, dass die Nachbarn zu mehreren sind und ich allein wohne, die haben ca. 20% mehr Wohnfläche und auch 2 Heizkörper mehr. Die verlangen dennoch nun, dass ich 50% der Heizkosten übernehme. Ich weiß, dass es dazu Urteile gibt und ich die Heizkosten anteilig nach Wohnfläche übernehmen müsste.

Aber: Kann ich von meinem Vermieter verlangen, dass er beide Wohnungen mit separaten Zählern ausrüstet, so dass man genau ermitteln kann, wer wieviel geheizt hat? Der Vermieter sagt bisher nämlich, dass er damit nichts zu tun haben will und wir uns da selbst einigen sollen. Einen richtigen, eigenen Gaszähler für meine Wohnung will er nicht einbauen, da das unverhältnismäßig großer Aufwand wäre wie er sagt, und weil man dafür anscheinen wohl das Grundstück bis hin zur Straße umgraben müsste. Aber wie sieht’s mit so Zählern aus die an den Heizkörpern angebracht sind? Kann ich deren Einbau verlangen oder muss ich damit leben, dass ich anteilig die Heizkosten meiner Nachbarn bezahlen muss?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
muss ich damit leben, dass ich anteilig die Heizkosten meiner Nachbarn bezahlen muss?

Nö, das musst du nicht. Ein Blick in die www.heizkostenverordnung.de zeigt dir, dass dein Vermieter den Verbrauch an Wärme und Warmwasser individuell erfassen und abrechnen muss. Nur in einem 2 Familienhaus, in dem eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, ist eine Abrechnung nach Wohnungsgröße erlaubt.

ich gehe mal davon aus, dass der VM sich beraten lässt und die Messvorrichtungen an den Heizkörpern mietet, denn diese Kosten und die Kosten für die Abrechnung müssen die Mieter tragen.

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#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Laut meiner Nebenkostenabrechnung zahle ich ohnehin schon für das Ablesen der Heizkosten. Ich nahm bisher an, dass ich diese Kosten deswegen zahlen muss, weil es ja den einen Zähler (auf den meine sowie die Wohnung meiner Nachbarn läuft) gibt und ich diese Kosten daher tragen muss. Ist das so korrekt oder betrügt mich mein Vermieter hier sogar?

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Die verlangen dennoch nun, dass ich 50% der Heizkosten übernehme.


Wer sind "Die"? Die Nachbarn oder der Vermieter?

Zitat (von Kernell):
Laut meiner Nebenkostenabrechnung zahle ich ohnehin schon für das Ablesen der Heizkosten.


Stell die Abrechnung, ohne persönliche Daten, doch mal ein.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120096 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Laut meiner Nebenkostenabrechnung zahle ich ohnehin schon für das Ablesen der Heizkosten.

ablesen =!= monatliche Geräte-Miete


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

@Kernell
Leider kann man deine Beiträge nicht sehen. Das Thema/die Fragestellung kommt mir irgendwie bekannt vor - die andere Sache ist dann leider mangels Rückmeldung im Sand verlaufen.

Zitat (von Kernell):
Gas-Heizkosten von zwei Wohnungen

Was sollen "Gas-Heizkosten" sein?
Welche Art von Kosten wird hier abgerechnet/umgelegt? Gas oder Heizwärme?
Oder anders:
Wird das Gebäude mit Zentralheizung beheizt (= Abrechnung/Umlage der Heizkosten) oder wird direkt Gas in den Wohnungen verbraucht (= Abrechnung/Umlage der Gaskosten > jede oder meinetwegen nur deine und die eine Nachbarwohnung wird mittels Gas-Etagenheizung/Gas-Therme beheizt)

=> Stell die Abrechnung anonymisiert ein, nur dann sind zielführende Antworten möglich

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Also da ich normale Heizkörper habe, nehme ich an werden nur die Heizkosten aufgeteilt. Da aber die Wärme im Keller mittels Gas erzeugt wird, dachte ich bisher immer, sind Gaskosten und Heizkosten das Selbe.

Im Haus gibt es 4 Wohnungen. EG und 1.OG haben einen gemeinsamen Gaszähler. 2. OG und 3. OG haben je einen eigenen Gaszähler. Im EG wohnt der Sohn und die Ex-Frau des Vermieters und Hauseigentümers mietfrei.

Die verlangen von mir jetzt, dass ich die Hälfte ihrer Heizkosten bzw. Kosten die sich aus dem Ablesen des Gaszählers ergeben übernehme.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
. Die verlangen dennoch nun, dass ich 50% der Heizkosten übernehme. Ich weiß, dass es dazu Urteile gibt und ich die Heizkosten anteilig nach Wohnfläche übernehmen müsste.


Mehrfamilienhaus, also mindestens 3 Familien-Haus?

Die Gasetagenheizung des EG heizt auch Ihre Wohnung mit? Und nun möchte der Mieter aus dem EG, dass Sie die HK zu 50 % übernehmen?

Haben Sie überhaupt einen Vertrag mit diesem, dass Sie irgendwelche Kosten übernehmen?

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#8
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Ja, Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Wohnungen, je eine Wohnung auf einer Etage.

Nein, ich habe keinen Vertrag mit den Bewohnern aus dem EG. Ich habe letztes Jahr immer ein Drittel der Abschlags-Kosten freiwillig an deren Bankkonto überwiesen. Aber nun wollen sie die Hälfte und das sehe ich halt nicht mehr ein.

Ob man aus meinen bisherigen freiwilligen Zahlungen einen mündlichen Vertrag ableiten kann weiß ich nicht.

Der Vermieter sagt wir sollen uns einigen, er will damit nichts zu tun haben. Wenn wir uns nicht einigen, drohen mir die Bewohner des EG an, die Kosten anteilig nach Wohnfläche ein zu klagen. Ob die deren Forderung auch realistisch durchsetzen können weiß ich halt nicht so genau, ich habe in der Vergangenheit halt immer dieses Dritte bezahlt, weil ich dachte im Zweifel würde ein Gericht mich sowieso verurteilen einen Anteil zu bezahlen.

-- Editiert von Kernell am 25.01.2019 17:27

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Der Vermieter sagt wir sollen uns einigen, er will damit nichts zu tun haben.


Der ist aber witzig.

Was sagt denn Ihr MV so bezüglich der Heizung?

Zitat (von Kernell):
Wenn wir uns nicht einigen, drohen mir die Bewohner des EG an, die Kosten anteilig nach Wohnfläche ein zu klagen.


Das können die ja gerne machen und dann werden sie lernen müssen, dass a) ein Vertrag nötig ist, b) ordentlich abgerechnet werden muss und c) aufgrund fehlender Messgeräte Sie von der Abrechnung 15 % abzehen dürfen,

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#10
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Was sagt denn Ihr MV so bezüglich der Heizung?

Da steht lediglich drin, dass der Mieter (also ich) die Kosten direkt an den Strom- und Gaslieferanten zahlt.
Ich glaube das ist ohnehin so eine Mietvertragsvorlage ohne besondere Anpassungen.

Zitat (von AltesHaus):

Das können die ja gerne machen und dann werden sie lernen müssen, dass a) ein Vertrag nötig ist, b) ordentlich abgerechnet werden muss und c) aufgrund fehlender Messgeräte Sie von der Abrechnung 15 % abzehen dürfen,

Ich verstehe das jetzt nicht ganz. Also ohne Vertrag bin ich nicht verpflichtet mich an den Heizkosten zu beteiligen? Wenn die klagen würden die also auf den ganzen bisherigen Kosten sitzen bleiben weil es keinen Vertrag gab? Und auch wenn es dann einen Vertrag geben wird, darf ich 15% abziehen da es keine Messgeräte gibt?

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ich verstehe das jetzt nicht ganz. Also ohne Vertrag bin ich nicht verpflichtet mich an den Heizkosten zu beteiligen?


So ist es.

Zitat (von Kernell):
Wenn die klagen würden die also auf den ganzen bisherigen Kosten sitzen bleiben weil es keinen Vertrag gab?


Vermutlich.

Zitat (von Kernell):
Und auch wenn es dann einen Vertrag geben wird, darf ich 15% abziehen da es keine Messgeräte gibt?


Jo und .... die Nachbarn müssen die Vorjahre auch abrechnen. Sollte da ein Guthaben für Sie herauskommen (sie haben ja gezahlt) muss das an Sie ausgekehrt werden, würden Nachzahlungen anfallen, müssen Sie die nicht zahlen, da die Abrechnungen verspätet sind.

Steht in Ihren MV irgendwo, dass die Heizung über den Nachbarn läuft?

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Nö, das musst du nicht. Ein Blick in die www.heizkostenverordnung.de zeigt dir, dass dein Vermieter den Verbrauch an Wärme und Warmwasser individuell erfassen und abrechnen muss. Nur in einem 2 Familienhaus, in dem eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, ist eine Abrechnung nach Wohnungsgröße erlaubt.


Das ist nicht richtig ...

Zitat:
Ist infolge fehlender Heizkostenverteiler die verbrauchsabhängige Abrechnung unmöglich, wird der Vermieter in der Regel nach anderen Umlegungsmaßstäben, in der Regel nach der Wohnfläche, den Energieverbrauch des Mieters abrechnen. Dann kann der Mieter die Abrechnung ohne Rücksicht auf Art und Umfang des Umlegungsmaßstabes um 15 % kürzen (LG Berlin ZMR 2003, 681).


https://www.mietrecht.org/heizkosten/heizkostenabrechnung-ohne-heizkostenverteiler/

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass die Therme im EG auch das I. OG zumindest mit Heizung versorgt (evtl. auch warmes Wasser), daneben haben das II. OG und das DG jeweils eine eigene unabhängige Therme. Somit ist der VM hier erst mal außen vor, da man (vermutlich) bei Einzug von diesem Umstand in Kenntnis gesetzt wurde. So wurde es ja auch im MV festgehalten (schlaues Kerlchen) und offensichtlich hat es eine Zeit lang auch funktioniert.

Warum Sie dann allerdings Miete für die Heizkostenverteiler zahlen erschließt sich mir nicht.

Sie wohnen auch in keiner "Komfortzone", das heißt hier würde ich zB vermeidbaren Streitigkeiten aus dem Wege gehen und versuchen die Sache gütlich zu regeln. Sollte das nicht in Ihrem Sinne klappen, dann ist diese Forum mE die falsche Anlaufstelle und Sie sollten sich einen Anwalt nehmen, der für Sie die Sache regelt.

Alles in allem würde auch mich ein Blick in die Abrechnungen interessieren, könnten sie die einstellen?

-- Editiert von AltesHaus am 26.01.2019 10:52

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#14
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Liane46):
Nö, das musst du nicht. Ein Blick in die www.heizkostenverordnung.de zeigt dir, dass dein Vermieter den Verbrauch an Wärme und Warmwasser individuell erfassen und abrechnen muss. Nur in einem 2 Familienhaus, in dem eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, ist eine Abrechnung nach Wohnungsgröße erlaubt.


Das ist nicht richtig ...

Zitat:
Ist infolge fehlender Heizkostenverteiler die verbrauchsabhängige Abrechnung unmöglich, wird der Vermieter in der Regel nach anderen Umlegungsmaßstäben, in der Regel nach der Wohnfläche, den Energieverbrauch des Mieters abrechnen. Dann kann der Mieter die Abrechnung ohne Rücksicht auf Art und Umfang des Umlegungsmaßstabes um 15 % kürzen (LG Berlin ZMR 2003, 681).


https://www.mietrecht.org/heizkosten/heizkostenabrechnung-ohne-heizkostenverteiler/


Ich habe mir den verlinkten Artikel durchgelesen, ihn aber nicht wirklich für meinen Fall verstanden fürchte ich. Demnach also der Vermieter von mir verlangen, dass ich die Hälfte der Heizkosten meiner Nachbarn bezahle (da wird beide ungefähr die selbe Wohnfläche haben, auch wenn die mehr Personen sind und zwei Heizkörper mehr haben) - und dann darf ich von der Summe 15% pauschal abziehen. Habe ich das so richtig verstanden?

Dann wäre es ja besser ich zahle sofort deren Forderung bevor noch ein Anwaltsschreiben kommt, oder?

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#15
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich gehe mal davon aus, dass die Therme im EG auch das I. OG zumindest mit Heizung versorgt (evtl. auch warmes Wasser), daneben haben das II. OG und das DG jeweils eine eigene unabhängige Therme. Somit ist der VM hier erst mal außen vor, da man (vermutlich) bei Einzug von diesem Umstand in Kenntnis gesetzt wurde. So wurde es ja auch im MV festgehalten (schlaues Kerlchen) und offensichtlich hat es eine Zeit lang auch funktioniert.

Nein, ich wurde über den Umstand keinen eigenen Gas-Zähler zu haben nicht informiert. Das ist ist mir (und auch den Bewohnern im EG und dem Vermieter) erst nach rund einem Jahr aufgefallen, da die Gasrechnung vom EG so hoch war.

Über den Gas-Zähler wird nur der Gasverbrauch der Heizung erfasst. Kein Warmwasser, dafür habe ich einen eigenen Zähler.

Ich habe nun nochmal mit dem Vermieter gesprochen, er sagt sich soll mich darum kümmern einen eigenen Gas-Zähler zu erhalten. Habe auch schon mit dem Unternehmen gesprochen welches ich laut ihm damit beauftragen soll, doch da müsste ich mindestens einen Tag Urlaub nehmen damit die kommen und sich das alles anschauen. Und dann nochmal Urlaub nehmen, damit das alles eingebaut werden kann. Ich kann mir aber nicht einfach so spontan Urlaub nehmen.

Die Bewohner im EG haben sich wohl inzwischen einen Anwalt genommen und fordern nun, dass ich die Hälfte von deren Gaskosten sowie die Anwaltskosten übernehme. Ein entstandenes Guthaben zahlen sie aber auf keinen Fall aus. Das Schreiben von deren Anwalt ist jedoch noch nicht bei mir eingegangen.

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