Muss ich Kaution und NK zahlen, wenn ich miete, aber nicht wohne? Viele Fragen

26. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gaya
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich Kaution und NK zahlen, wenn ich miete, aber nicht wohne? Viele Fragen

Hallo,

ich habe seit 10 J. mal wieder einen Mietvertrag unterschrieben.
Leider bin ich todunglücklich damit und leider kann ich nicht vom Mietvertrag zurücktreten.
Mietbeginn soll der 15.07. sein.

Die Kaution ist bis 30.06. zu zahlen. Mietbeginn ist aber erst 15.07.

Wenn ich erst eingehend 15.07. zahle, muss ich dann irgendwelche Zinsen o.ä. an den Vermieter zahlen bzw. mus sich die Kaution überhaupt zahlen, wenn ich dort nicht einziehe?

Muss ich, wenn ich die Wohnung Miete und nicht einziehe, also dort nicht wohne, mich bei den Energieversorgern überhaupt anmelden bzw. muss ich Nebenkosten zahlen oder nur die Kaltmiete?

Letzter Punkt, habe ich ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sich herausstellt, dass unter den Tapeten im Mauerwerk Schimmel ist?
Das ist meine grosse Hoffnung ohne Lee(h)rgeld da wieder rauszukommen.

Danke schön!
Gaya

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Du musst die Miete in voller Höhe einschließlich Nebenkosten zahlen.

Die Kaution kannst Du in 3 monatlichen Raten zahlen (§ 551 BGB ). Die Vereinbarung im Mietvertrag, die Kaution bis zum 30.06. zu zahlen, ist rechtlich unwirksam.

Wenn Du z.B. keine Stromlieferung wünscht, dann solltest Du das ausdrücklich so dem Energieversorger mitteilen. Andernfalls kann es passieren, dass der Vermieter Dich einfach anmeldet. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass durch die Stromabschaltung keine Schäden in der Wohnung entstehen.

Der Schimmel berechtigt nur dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn dadurch Gesundheitsgefahren entstehen. So, wie Du es schilderst, ist das aber wahrscheinlich nicht der Fall.

Wenn Du tatsächlich planst, die Wohnung gar nicht zu nutzen, dann solltest Du Dir die Wohnung gar nicht erst übergeben lassen.

Das ändert zwar nichts an der Mietzahlung, aber es ist dann Sichergestellt, dass Du keine Schäden verursacht haben kannst. Für die Wohnungsbesichtigung durch die Nachmieter musst Du dann nicht immer extra zur Wohnung fahren und diese aufschließen. Wenn der Vermieter vorher einen neuen Mieter findet, dann bist Du auch vorher aus dem Mietvertrag entlassen.

Wenn Du den Schlüssel gar nicht erst übernimmst, kann der Vermieter aus meiner Sicht auch auf die Zahlung einer Kaution verzichten.

Darüber hinaus solltest Du versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln. Vielleicht ist er ja etwas kulant.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Du hast den Mietvertrag geschlossen.
Es interessiert den VM wohl wenig, ob Du nun die Wohnung nutzt oder nicht.

Schließlich kann der VM die Wohnung ja nicht während Deiner Abwesenheit noch einmal vermieten.


Wenn DU Dir ein Auto kaufst, aber nicht damit fährst, hast du ja auch die Raten, bzw. den Kaufpreis zu zahlen.;);)

Alles andere hat hh bereits ausgeführt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wildeamazone
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

Vermiete die Wohnung doch unter, ´geht natürlich nur mit Zustimmung des Vermieters.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen