Hallo zusammen,
jetzt frage ich hier mal nach - ich hoffe mir kann jemand helfen !!
Folgendes:
Wir werden in 4 Wochen aus unserer Mietwohnung ausziehen - haben dort 2 Jahre lang gelebt.
In unserem Mietvertrag wurde unter "Sonstiges" der Zusatz vermerkt:
Die Wände müssen beim Auszug weiß gestrichen werden.
Jetzt ist meine Frage - müssen wir wirklich alles weiß streichen ???
Die Wohnung ist überall, bis auf das Wohnzimmer (Tapete), mit hellen Farben gestrichen.
Jedoch habe ich jetzt bereits gelesen, dass bei Individualabsprachen das neue Gesetz nicht gilt.
Kann uns jemand helfen ??
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Viele Grüße, Steffi
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Muss ich bei Auszug die Wände weißen ???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Doch klar - haben so einen Standard-MV bekommen.
Schönheitsreparaturen alle 3, 5, 6 jahre etc ....
Gilt ja alles nicht für uns, da wir nur 2 Jahre hier gelebt haben.
Des weiteren:
Beendigung des Mietverhältnisses
- Bei Auszug sind Räume zu reinigen, Bodenbeläge, Tapeten zu beseitigen.
Und dann eben unter sonstige Vereinbarungen
Bei Auszug sind die Wände weiß zu streichen, die Wohnung besenrein zu übergeben ...
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
TAPETEN beseitigen? Das kann nicht sein...nach 2 Jahren würde ich nur putzen und gut ist. Habt ihr in der Wohnung geraucht?
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Ja das würde ich auch sehr gerne
Aber das steht im MV und unsere Vermieterin besteht darauf.
Ich dachte ich könnte mir einen großen Rechtsstreit sparen, möchte ungern extra einen Anwalt einschalten. Aber darauf wird es wohl hinaus laufen.
Lt Mietvertrag:
"Insbesondere hat der Mieter bei seinem Auszug die Räume zu reinigen, die von ihm angebrachten oder vom Vormieter abgenommenen Bodenbeläge sowie Wand- und Deckentapeten zu beseitigen und die durch die Anbringung oder Beseitigung verursachten Schäden an Unterböden sowie Wand- oder Deckenputz zu beheben."
Und dann eben noch diese Zusatzvereinbarung ....
Wir wissen einfach nicht, was wir nun tun sollen.
Übergabe ist in 4 Wochen - einer sagt wir müssen streichen, ein anderer sagt wir müssen nicht.
Würde unserer Vermieterin einfach gerne etwas vorlegen können, wenn ich ihr sage, dass wir nichts machen ...
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Ach ja - wir sind ein Nichtraucherhaushalt ...
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Schau hier
und
hier
oder da
da
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He Steffi,
das kommt darauf an, ob es sich bei der Formulierung um eine Geschäftsbedingung des Vermieters handelt. Wenn der Vermieter die Formulierung so vorgegeben hat, ohne dass du darüber verhandeln konntest, ist es eine Geschäftsbedingung und deshalb unwirksam. Hast du mit deinem Vermieter darüber verhandelt und hättest die Formulierung auch ändern oder ganz weglassen können, wäre das eine so genannte Individualvereinbarung.
Geschäftsbedingung = unwirksam
Individualvereinbarung = wirksam
Den Rest musst du wissen. Oder schau mal bei http://www.bestform24.de nach, da hatte ich mal was zu gelesen.
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ihr wusstet doch was auf euch zukommt, warum dann jetzt nicht dazu stehen?
streicht einfach und gut ist ...
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" "
@realmandozer - danke .....
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An alle anderen - vielen Dank für die Infos!
Ich denke jedoch, dafür brauche ich keinen Anwalt, dass wir durch diese
verdammte Zusatzvereinbarung wirklich streichen müssen.
Trotzdem danke !!!
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wo ist der Sinn, die Tapeten abzureißen und den Putz weiß zu streichen? Davor muß neu verputzt und egalisiert werden und dann darüber weiß streichen..?
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Vielleicht machst du dir einmal den folgenden Satz zu eigen:
Mieter müssen Wohnungen nur dann renovieren, wenn dies auch tatsächlich erforderlich ist. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%20361/03" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03: Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen">VIII ZR 361/03</a>, regelt den Fristenplan im Mietvertrag)
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