Die Vermietung legt dies als Kleinreparatur aus!
Aber was ist hiermit :
Für eine Reparatur des Siphons kann der Vermieter sich aber nicht auf die Kleinreparaturklausel berufen, und zwar aus folgendem Grund: Nach der II. Berechnungsverordnung (§ 28 Abs. 3) gilt die Kleinreparaturklausel nur für jene Gegenstände, die häufigem und direktem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind". Das kann man von einem Siphon aber mit Sicherheit nicht sagen.
Muss ich eine Syphon Reparatur in der mietwohnung bezahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatDas kann man von einem Siphon aber mit Sicherheit nicht sagen. :
Mal direkt gefragt, was war denn an dem Teil reparaturbedürftig? Ich bin seit über 50 Jahren Mieterin in vielen verschiedenen Wohnungen. Bisher war keiner der vielen Siphons reparaturanfällig. Also warum musste dieser Siphon repariert werden?
Moin, in dem genannten § steht das:ZitatAber was ist hiermit : :
http://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/__28.html
(3) Trägt der Mieter die Kosten für kleine Instandhaltungen in der Wohnung, so verringern sich die Sätze nach Absatz 2 um 1,05 Euro. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden.
Ich meine, ein Siphon gehört zu den Installationsgegenständen für Wasser. Dort kommt man auch direkt und häufig dran.
Was ist deine Quelle?
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Zitat:ZitatDas kann man von einem Siphon aber mit Sicherheit nicht sagen. :
Mal direkt gefragt, was war denn an dem Teil reparaturbedürftig? Ich bin seit über 50 Jahren Mieterin in vielen verschiedenen Wohnungen. Bisher war keiner der vielen Siphons reparaturanfällig. Also warum musste dieser Siphon repariert werden?
War eine undichte Dichtung. Das hat selber 3 Euro gekostet aber mit arbeitspauschalen sind es 100 Euro.
Zitat:Moin, in dem genannten § steht das:ZitatAber was ist hiermit : :
http://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/__28.html
(3) Trägt der Mieter die Kosten für kleine Instandhaltungen in der Wohnung, so verringern sich die Sätze nach Absatz 2 um 1,05 Euro. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden.
Ich meine, ein Siphon gehört zu den Installationsgegenständen für Wasser. Dort kommt man auch direkt und häufig dran.
Was ist deine Quelle?
https://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-siphon-defekt-oder-verstopft/
Da steht aber genau, dass das Siphon eben nicht dem direkten und unmittelbaren Zugriff unterliegt! Mal ehrlich ich mache doch als Mieter da unten am Siphon absolut garnichts! Anders bei zum Beispiel Wasserhahn!
ZitatDas hat selber 3 Euro gekostet aber mit arbeitspauschalen sind es 100 Euro. :
Na klar, wenn man ohne Hände zur Welt kam, dann werden solche Preise gefordert.
Nicht? Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber...Also ich schon manchmal, zum Reinigen. Natürlich nicht häufig ... aber durchaus mit *physischem* Kontakt...ZitatMal ehrlich ich mache doch als Mieter da unten am Siphon absolut garnichts! :
Tja, dann zahlst du eben nicht. Gehst evtl. noch zum Anwalt? Nimmst den ausgedruckten Artikel von RA Hundt mit? Es gibt ja auch schon mind. 1 Urteil (in Worten eins) dazu.
Zitat:ZitatDas hat selber 3 Euro gekostet aber mit arbeitspauschalen sind es 100 Euro. :
Na klar, wenn man ohne Hände zur Welt kam, dann werden solche Preise gefordert.
Darum geht es nicht.. Es geht um die Rechtslage im Mietrecht im Bezug auf die Kleinreparaturklausel. Im übrigen darf man, bei einer Mietwohnung auch nicht so einfach da rumfuchteln! Weil wenn du irgendwas kaputt machst, kannst du das und den verbundenen Schaden zahlen! Und das sind sehr viel mehr als 100 Euro.
Zitat:Nicht? Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber...Also ich schon manchmal, zum Reinigen. Natürlich nicht häufig ... aber durchaus mit *physischem* Kontakt...ZitatMal ehrlich ich mache doch als Mieter da unten am Siphon absolut garnichts! :
Tja, dann zahlst du eben nicht. Gehst evtl. noch zum Anwalt? Nimmst den ausgedruckten Artikel von RA Hundt mit? Es gibt ja auch schon mind. 1 Urteil (in Worten eins) dazu.
Klar reinigt man da mal was, darum geht es nicht. Es geht auch nicht darum bei jedem schies zum Anwalt zu laufen. Aber man muss sich auch nicht alles bieten lassen, zu was die mietegenossenschaft gerade lustig ist. Es ist klar, dass die Klausel unwirksam ist, in dem man Gegenstände mit reinnimmt die nicht dem unmittelbaren und direkten Zugriff des Mieters unterliegen. Und es gab schon wesentlich mehr Urteile hierzu.
Ich denke nicht, dass die Syphondichtung dazu gehört. Sicherlich macht man (oder sollte man) die komplette Schüssel (inkl. Syphon) reinigen, aber ... ein Syphon ist kein Gegenstand wie ein Tür- oder Fenstergriff, eine Steckdose, Lichtschalter o.ä.. (is ein bisserl wie mit den Silikonfugen ad Wanne oder Dusche, an den Kosten der Erneuerung dieser kann man den Mieter auch nicht teilhaben lassen).
-- Editiert von AltesHaus am 20.10.2018 18:52
ZitatEs ist klar, dass die Klausel unwirksam ist, :
ZitatUnd es gab schon wesentlich mehr Urteile hierzu. :
Jamei, und warum fragst du hier nach?
Ich frage mal: Welches Siphon ist hier in deinem Thread eigentlich gemeint?
Waschbecken, Spülbecken, WC-Becken, Badewanne?
@AltesHaus: Welche Schüssel?
ich meinte Siphon des Handwaschbeckens und/oder des Küchenspülbeckens.
ZitatJamei, und warum fragst du hier nach? :
Eben, dann ist doch nichts leichter als dem Vermieter diese zu senden falls er ein Zahlungsbegehren an einen richtet und sich entspannt zurück zu lehnen?
Zitat:ZitatEs ist klar, dass die Klausel unwirksam ist, :
ZitatUnd es gab schon wesentlich mehr Urteile hierzu. :
Jamei, und warum fragst du hier nach?
Ich frage mal: Welches Siphon ist hier in deinem Thread eigentlich gemeint?
Waschbecken, Spülbecken, WC-Becken, Badewanne?
@AltesHaus: Welche Schüssel?
ich meinte Siphon des Handwaschbeckens und/oder des Küchenspülbeckens.
Geht um das syphon in der Küche welches in einen Schrank eingebaut ist.
Zitat@AltesHaus: Welche Schüssel? :
ich meinte Siphon des Handwaschbeckens und/oder des Küchenspülbeckens.
Ich meine keine Dichtungserneuerung eines Syphons (gleich welcher, aber ich bezog mich hier auf den im WC) kann über die Kleinreparaturklausel abgerechnet werden. Sry, wenn ich mich nicht genau genug ausgedrückt habe.
Es sei denn, es handelt sich um einen mieterseitig gebauten Syphon wie zB bei einer EBK.
-- Editiert von AltesHaus am 20.10.2018 21:32
ZitatGeht um das syphon in der Küche welches in einen Schrank eingebaut ist. :
Mmh ... kommt darauf an, ob es VMseits gebaut wurde oder - wie in unseren Liegenschaften - mieterseits (wegen EBK)
Zitat:ZitatGeht um das syphon in der Küche welches in einen Schrank eingebaut ist. :
Mmh ... kommt darauf an, ob es VMseits gebaut wurde oder - wie in unseren Liegenschaften - mieterseits (wegen EBK)
Wurde Vermieterseits gebaut.
Zitat:Zitat:ZitatGeht um das syphon in der Küche welches in einen Schrank eingebaut ist. :
Mmh ... kommt darauf an, ob es VMseits gebaut wurde oder - wie in unseren Liegenschaften - mieterseits (wegen EBK)
Wurde Vermieterseits gebaut. In der Wohnung wurde absolut nichts von mir übernommen oder in irgendeiner Form dazugestellt.
ZitatWurde Vermieterseits gebaut. In der Wohnung wurde absolut nichts von mir übernommen oder in irgendeiner Form dazugestellt. :
Die Wohnung wurde also mit Einbauküche, bzw. vorhandenem Küchenspülstein gemietet?
Zitat:ZitatWurde Vermieterseits gebaut. In der Wohnung wurde absolut nichts von mir übernommen oder in irgendeiner Form dazugestellt. :
Die Wohnung wurde also mit Einbauküche, bzw. vorhandenem Küchenspülstein gemietet?
Exakt so ist es.
https://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-siphon-defekt-oder-verstopft/
Hier wird es eigentlich ganz gut erklärt. Zwar wird sich nur auf AG Urteil bezogen.
Der Siphon ist nunmal nichts worauf der Mieter regelmässig zugreift. Das Teil hat eine passive Funktion
Es fällt daher wohl auch nicht unter die kleinreparaturklausel...
Die vorherrschende Meinung dazu ist wohl Nein.
Schick dem Vermieter den Link und er sollte es einsehen
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 21.10.2018 10:50
ZitatExakt so ist es. :
Dann ist es, wie ich es schon geschrieben habe, das Problem des VM und nicht das Ihre.
Ich meine, es hat nichts mit den Einbauten des Vermieters zu tun.ZitatDann ist es, wie ich es schon geschrieben habe, das Problem des VM und nicht das Ihre. :
Auch das Handwaschbecken und die WC-Schüssel sind iaR Einbauten des Vermieters.
Hier gehts dem TS doch um den zugegebenermaßen schwierigen *physischen Kontakt*. Der will da unten im Küchen-Unterschrank nicht rumkriechen. Ob es dann nur eine plötzlich undichte Dichtung war oder ob auf der Rechnung auch die Beseitigung einer Verstopfung incl. Dichtungswechsel steht, werden wir wohl nicht erfahren.
@böser Vermieter
Empfiehlst du auch, den Vermieter zu belasten, wenn selbst verursachte Verstopfungen an genau diesen Punkten vorliegen? Kommst du dann als Vermieter und nimmst physischen Kontakt auf, wenn das in Küche oder Bad deiner Mieter passiert? Oder zahlst du stillschweigend, nachdem dein Mieter dir diesen Link schickt?
ZitatIch meine, es hat nichts mit den Einbauten des Vermieters zu tun. :
Was Sie meinen spielt keine Rolle. Wenn zB die EBK vom Mieter eingebracht wurde, dann ist er auch für den Syphon in derselben verantwortlich.
In diesen Fall jedoch ist es so, dass die EBK vom VM gestellt wurde, deswegen ist der Syphon auch sein Problem.
Zitat:Ich meine, es hat nichts mit den Einbauten des Vermieters zu tun.ZitatDann ist es, wie ich es schon geschrieben habe, das Problem des VM und nicht das Ihre. :
Auch das Handwaschbecken und die WC-Schüssel sind iaR Einbauten des Vermieters.
Hier gehts dem TS doch um den zugegebenermaßen schwierigen *physischen Kontakt*. Der will da unten im Küchen-Unterschrank nicht rumkriechen. Ob es dann nur eine plötzlich undichte Dichtung war oder ob auf der Rechnung auch die Beseitigung einer Verstopfung incl. Dichtungswechsel steht, werden wir wohl nicht erfahren.
@böser Vermieter
Empfiehlst du auch, den Vermieter zu belasten, wenn selbst verursachte Verstopfungen an genau diesen Punkten vorliegen? Kommst du dann als Vermieter und nimmst physischen Kontakt auf, wenn das in Küche oder Bad deiner Mieter passiert? Oder zahlst du stillschweigend, nachdem dein Mieter dir diesen Link schickt?
War eine plötzlich undichte Dichtung. Reine Materialkosen 3€, 97€ arbeitspauschalen für 5 min Arbeitszeit!
@n anami:
Wenn der Mieter die Spühle unsachgemäß benutzt hat, Wenn er z.B. ständig sein Kaffepulver in der Spühle entsorgt hat, und das ganze verstopft, dann würde ich ihn auch bitten diese Rechnung zu begleichen.
Dann ist es sein Verschulden.
Die Katze trocknet man ja auch nicht in der Mikrowelle
Wenn das im Zuge der normalen Benutzung geschieht, würde ich sagen: Vermietersache
Dürfte aber dann eher selten passieren.
Dichtungen etc. wären klar Vermietersache.
Interessant, dass diese Rechnung überigens punktgenau bei 100 Euro landet, ja eine Summe, die häufig die Obergrenze für Kleinreparaturen ist.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 21.10.2018 21:38
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 21.10.2018 21:39
Leute es geht um eine Dichtung id vermieterseits gestellten EBK. Damit hat sich die Kiste für die Mieter.
Und jetzt?
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