Hallo.
Ich habe folgendes Anliegen.
Bei mir gibt es folgenden Paragraphen im Mietvertrag..
Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume
Da gibt es Unterpunkt mit folgenden Wortlaut
quote:
Der Vermieter verpflichtet sich, im Einzefall kleine Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb der Wohnräume bis zu einen Beitrag von 100€ zu tragen und dem Vermieter angefallenen Kosten zu erstatten, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf die Teile der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Dies sind insbesondere die Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser,- Heiz und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse sowie Verschlußvorrichtungen von Rolläden und Fensterläden.
Die Kosten, die der Mieter für solche Instandhaltungs- und Intstandsetzungsarbeiten aufzuwenden hat, sind für jedes Vertragsjahr begrenzt auf 400€, dürfen jedoch 6% der jeweils geschuldeten Jahresnettomiete nicht übersteigen
Jetzt wurde bei uns zu Silvester, der Briefkasten im Hausflur durch Vandalen zerstört. Dieses haben wir durch den Hausmeister wieder instandsetzen lassen und auch der Hausverwaltung bescheid gesagt.
Jetzt flatterte uns eine Rechnung in Haus, wo wir für die Instandsetzung bezahlen sollen. Darauf berufen sie sich auf o.g. Paragraphen.
Ist dies rechtens und müssen wir wirklich dafür aufkommen?
Der Paragraph beruft sich ja auf die Mieträume. Der Briefkasten ist aber im Hausflur von unseren Mehrfamilienhaus und für jeden zugänglich. Eigentlich dürfte er doch nicht zu den Wohnräumen doch gar nicht zählen und wir müssten das gar nicht zahlen, oder sind wir da auf einen Holzweg?
Danke für die Hilfe im Voraus
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